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Am besten geht es direkt über Samsung. Saturn schickt die Geräte auch an Samsung weiter. Will damit sagen das der direkte Weg schneller verläuft. Beim Einkaufen wird man wie ein König behandelt..geht es um Rückgabe/Reparaturen. etc.. wie kriminelle^^
Schneller ist es nicht.
Könnte nur hilfreich sein, wenn das Gerät des öfteren Probleme macht und man es öfter einschickt.
Vielleicht geben die dann nach und nehmen es zurück aber heutzutage ist das schwer.
Gibt eigentlich gar keinen Grund mehr, etwas in einem Laden zu kaufen.
Amazon z.B. wäre da viel kulanter.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Saturn sich quer stellt und wenn es nicht auf die freundliche Art klappt dann solltest du dich auf dein Recht berufen und mit deinem Anwalt drohen, denn sie können dir keineswegs grundlos die Garantie verweigern.
Notfalls würde ich mich wie benzley schon sagte an den Samsung Support wenden. Mir wurde mein S4 Home-Button damals innerhalb eines Tages ausgetauscht und nach zwei Tagen war es wieder bei mir.
PS: Wenn deine Antwort sich auf die Person direkt über dir bezieht darfst bzw. solltest du nicht zitieren, da es unnötig ist. (Siehe #12)
Man hat kein Recht auf ein Austauschgerät, das ist schlichtweg falsch. Man hat gesetzlich 2 Jahre lang das Recht auf Gewährleistung - und damit Nachbesserung. Wobei nach 6 Monaten die Beweislastumkehr eintritt. Eine Garantie ist freiwillig und kann an beliebe Bedingungen des Herstellers geknüpft sein.
Das ist so nicht korrekt. Die Art der Nachbesserung obliegt dem Kunden, er kann sehr wohl ein Austauschgerät verlangen, das Recht wird nur verwehrt, falls das dem Händler gegenüber unzumutbar wäre wobei die Unzumutbarkeit im Einzelfall wohl gerichtlich definiert werden müsste
Und genau darüber hätte ich gerne einen Nachweis gehabt, eine Quellenangabe oder ähnliches, in jedem Fall einen belastbaren Beweis, dass dem auch so ist.
Das ist genau die Antwort, die ich nicht hören wollte. In Google findet man vieles, und das muss nicht unbedingt der Wahrheit entsprechen.
Wenn du nun also von einem Recht auf Austausch sprichst, dann sollte das auch irgendwo in einem Gesetz oder einer gesetzlichen Regelung oder einzuhaltenden Vorschrift begründet sein. Und diese Vorschrift oder gesetzliche Regelung möchte ich eben wissen.
Du kapierst es einfach nicht, richtig? Du stellst eine Behauptung auf und DU musst sie auch belegen, und nicht ANDERE danach suchen lassen.
Fehlt immer noch die Quellenangabe
Du kapierst nicht, das ich absolut überhaupt nichts muss. Alles was ich hier an Hilfe biete ist freiwillig und wenn ich wie aktuell ein altes S3 in meiner Hand halte was mit Multitasking komplett überfordert ist, da mir dann gern Tapatalk abzustürzen droht, Räume ich mir die Möglichkeit ein, lediglich die nötigen Hinweise für die passende Suche zu geben, nachdem ich die entsprechenden Fakten bereits korrekt ausformuliert hatte. Etwas Eigeninitiative darf man wohl voraussetzen
Nein. Zumindest ist deine Quelle nicht in den ersten 10 Seiten der Google Ergebnisse zu dem Begriff vertreten.
Deine Quelle ist: https://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
Und da du vorhin am S6 einen Screenshot davon machen konntest, kannst du jetzt nicht jammern, dass du am S3 damit Schwierigkeiten hast.
Mit dem Inhalt der Quelle habe ich mich nicht befasst und stelle mich auf keine der beiden Seiten in dieser Diskussion - es hat mich nur genervt, dass ich immer eine Benachrichtigung über diese sinnlose Diskussion bekommen habe. Deshalb wollte ich dem ein Ende bereiten.
Aber ganz abgesehen davon hat BernardSheyan natürlich recht, dass du eine Quelle selbst angeben musst - sonst ist die Aussage wertlos.
Am S6 hatte ich aber keine Muße mehr auf eine Linkangabe, da mir die Forderung zu forsch war. Ich lasse mich ungern zu etwas nötigen. Man kann bitten, oder mit dem Fuß auf den Boden stampfen, die Reaktion wird selten die gleiche sein. Wenn jemand meinen Ausführungen keinen Glauben schenkt obliegt es ihm, sich weitergehend zu informieren.
Wenn du was behauptest ist es deine Sache das auch zu belegen. Ansonsten solltest du dir deine Behauptungen schenken.
Ach ja, was du schreibst ist schlicht falsch: Du MUSST. Und freiwillig ist kein Argument, du kannst ja auch schön freiwillig Mist schreiben, woran soll man den Unterschied erkennen?
Schon so viele Beiträge und trotzdem so kindisch.
"Captain"....
Nebenbei, soweit ich weiß hat der Verkäufer das Recht, zwei mal Nachzubessern, bevor er die Ware zurücknehmen muss.
Die Art der Nachbesserung ist eigentlich die Entscheidung des Käufer´s, aber die meisten Verkäufer stellen sich dabei quer und wollen es nur zur Reparatur schicken.
Da kann man nicht viel machen, außer den vorgesetzten zu sprechen aber bei so etwas einen Anwalt einzuschalten, sehe ich als übertrieben an.
Werde nie wieder bei dem kaufen und anderen empfehlen das gleiche zu tun.