Zu der geäußerten Rechtsfrage:
Im Prinzip ist Samsung nicht verpflichtet, seine Geräte so zu gestalten, dass Dritte Zubehör entwickeln können. Hier gilt das Prinzip, dass es zwar jeder darf, Samsung ihnen aber nicht mit Informationen über technische Schnittstellen helfen muss. Ob die nachträgliche Aussperrung von Zubehör legal ist, ist eine eher heikle Frage. Um das zu können müsste Samsung allen Usern schon beim Erwerb des Gerätes mitgeteilt haben, dass Drittherstellerzubehör nicht funktioniert. Dann können sie das später auch umsetzen. Ob das schon in den AGBs bzw. anderen passenden Schriftstücken stand, als die betroffenen Geräte auf den Markt kamen, weiß ich nicht. Wenn dem nicht so wäre, müsste Samsung die User schlimmstenfalls für das nicht mehr zu gebrauchendes Zubehör entschädigen. Darüber hinaus besteht ein erhebliches Risiko für ein Kartellverfahren.
Dies ist meine Sicht der Dinge nach allgemeinen Grundsätzen der Rechtsprechung. Was vor Gericht tatsächlich passiert ist nur schwer berechenbar.
Ich glaube aber, dass das Risiko und der potentielle Schaden für Samsung viel größer sind, als die möglichen Gewinnsteigerungen. Ich glaube, dass die Geschichte mit dem ID Chip vor allem dazu diente das Investitionsklima der Hersteller von Drittanbieterzubehör zu schädigen und ihnen so letztendlich höhere Zinsen zu bescheren.