@daivdon
ich bin mir nicht sicher, ob du den unterschied zwischen einer (zugegeben kritisch gestellten) frage und dem aufruf zur hexenjagd erkennen kannst.
warum du dich zur "ehrenrettung" bemüßigt fühlst, kann ich auch nicht nachvollziehen, da die frage ja ganz offenbar nicht an dich gegangen sein kann.
wie du schon richtig bemerkt hast, lese ich tatsächlich nicht alle neuvorstellungsartikel, bei dem hier bin ich halt mehr oder weniger zufällig gelandet.
darüber hinaus wirft schon die nennung eines preises in der ""news""-überschrift ein eigenartiges licht auf den artikel, der ganz offensichtlich nicht als werbung gekennzeichnet ist.
hätte man mir jetzt auf meine erste frage (die im aquarium gelandet ist - daher meine beschwerde), einfach eine antwort gegeben, wäre der anschein nicht noch weiter bestätigt worden, dass kritisches (hinter)fragen offenbar nicht gewollt ist.
somit steht für mich immer noch offen im raum, ob das einfach eine 0815-ankündigung ist oder ob man dafür (und sofern gekennzeichnet ja auch nicht moralisch verwerflich) eine finanzielle zuwendung erhalten hat bzw. ob es sich um einen "freundschaftsdienst" für andere gegenleistungen gehandelt hat.
grundsätzlich wäre man im letzteren fall verpflichtet, den artikel als solches zu kennzeichnen - da würde einem ja kein zacken aus der krone fallen.
deine argumentation "wenn es einem nicht gefällt, soll man das angebot (von computerbase) halt nicht nutzen" ist absolut kurz gedacht. mit der argumentation könnte man im netz einfach alles unkontrolliert veröffentlichen, weil man es ja nicht lesen muss, wenn es einem nicht gefällt. wenn ich es auf die spitze treiben würde, hieße das, es gäbe keinen grund, inhalte zur gewaltverherrlichung oder extremismus usw usf zu unterbinden bzw zu löschen.
regeln und gesetze sind per se erst einmal da, um eingehalten zu werden und ja auch dann, wenn es um so banale dinge geht, wie werbung als solche zu kennzeichnen oder die "news" halt derart zu gestalten, dass sie nicht den offensichtlichen anschein von werbung erweckt.
deine fackel und deine mistgabel darfst du also gerne bei dir zuhause im schrank lassen.