News Schlichtungsstelle User Rights: Hilfe bei Problemen mit Instagram, TikTok oder LinkedIn

SourceCoder schrieb:
Es ist interessant zu beobachten, wie schnell eine negative Meinungswelle entstehen kann, besonders wenn es um neue Initiativen wie die Schlichtungsstelle für Social Media geht. Oft scheint es, als würde das Potenzial für positive Veränderungen von der Skepsis überschattet, die sich auf die Kosten konzentriert, ohne die möglichen langfristigen Vorteile zu berücksichtigen.

Liegt wohl an Erfahrungswerten mit vorherigen Initiaven. Mir kommt da auf Anhieb nur die Behörde in den Sinn, die gegen Funklöcher in DE arbeiten sollte, zig Angestellte hatte und in x Jahren kein einziges Funkloch geschlossen, allerdings gut Geld gekostet. Subjektiv kommt es einem halt so vor, als würde für jedes Problem eine neue Behörde geschaffen, die in 5 Jahren keinen einzigen Fall löst, und dann nach x Millionen Euro einfach geschlossen wird.
 
Nahkampfschaf schrieb:
Subjektiv kommt es einem halt so vor, als würde für jedes Problem eine neue Behörde geschaffen, die in 5 Jahren keinen einzigen Fall löst, und dann nach x Millionen Euro einfach geschlossen wird.
User Rights GmbH ist weder eine Behörde noch sehe ich irgendwelche Hinweise, dass sie öffentliche Fördergelder erhalten.
 
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riDDi schrieb:
Die Schlichtungsstelle berichtet außerdem regelmäßig dem Koordinator (Bundesnetzagentur), u.a. ob die Plattformen sich an die Spielregeln halten. Sprich, sie können auf die Schlichtung pfeifen, wenn sie es mit der Bundesnetzagentur zu tun kriegen wollen.

Verhängt die Bundesnetzagentur dann selbst Bußgelder gegen die Plattformen, oder wird der Fall an die EU-Kommission weitergeleitet?

Die Bußgelder selbst können ja ähnlich wie der bei der DSGVO und DMA sehr hoch ausfallen.
https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/dsa-enforcement

https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/dsa-enforcement schrieb:
Ab dem 17. Februar 2024 kann die Kommission
  • Bußgelder bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes bei:
    • Verstoß gegen DSA-Verpflichtungen
    • Verstoß gegen einstweilige Maßnahmen
    • Verstoß gegen Verpflichtungen
  • Anwendung regelmäßiger Sanktionen bis zu 5 % des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes für jeden Tag der Verzögerung bei der Einhaltung von Abhilfemaßnahmen, einstweiligen Maßnahmen und Verpflichtungen (nach Nichteinhaltung des Beschlusses des Kollegiums zur Einführung von Abhilfemaßnahmen, einstweiliger Maßnahmen oder verbindlicher Verpflichtungen).
 
Die Frage ist, wie lange dauert so ein Verfahren und was können die dann machen, sollte es nicht rechtens sein.

Wenn man einen Post zu einer Wahl z.b. abgibt und der gelöschtwird, dieser dann aber erst nach der Wahl wieder gepostet werden kann, ist die Stelle nutzlos.

Gerade in einer so schnell agierenden Umgebung, wie dem Internet ist eine zeitnahe Klärung unabdingbar.

Und wenn ich ehrlich traue ich das unserer Regierung nicht zu.
 
Ein einziges Posting entscheidet keine Wahl.

Und in der Regel sind bei politischen Inhalten ja eher die nicht gelöschten Hasspostings das Problem.
 
Kann man denen komplett „X“ entgegenhalten, da läuft so viel falsch die hätten nichts anderes mehr zu tun als es 24/7 zu überprüfen, musk sei dank.
 
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