Schloss tauschen in Mietwohnung! Erlaubt?

@Doc
Da gings aber darum, dass der Austausch auf Kosten des Vermieters war!
Vom Austausch auf eigene Kosten steht da nix.

Wenn Du den Wohnungsschlüssel verbummelst und der Schlüsseldienst (auf Deine Kosten) das Schloss austauscht gibts ja auch keine Probleme (sofern keine einheitliche Schließanlage im Haus vorhanden ist).
 
Ich sehe schlicht keinen Grund für eine Veränderung der Mietsache, die immer noch im Eigentum des Vermieters steht.

Anders sieht es m.E. nur aus, wenn der Vermieter den Schlüssel nicht herausgibt oder sonst zu befürchten ist, dass er die Wohnung unbefugt betritt.
 
Er hat doch selbst in einem scheinbaren Notfall vorher angerufen und um Erlaubniss gefragt die Wohnung zu betreten.
Ist jetzt die Sorge doch so groß er könnte doch irgendwann mal unbefugt deine Wohnung betreten?
 
Doc Foster schrieb:
Ich sehe schlicht keinen Grund für eine Veränderung der Mietsache, die immer noch im Eigentum des Vermieters steht.

Du sollst ja auch nen rechtlichen Grund gegen die Veränderung nennen! Die Tapete darf man ja auch gelb anmalen!

Bei Einzug würde ich immer sofort das Schloß tauschen. Ich hab ja nicht die geringste Ahnung, wer noch alles nen Schlüssel hat. Und auch diese total sicheren nummerierten Schlüssel kriegt man auch fast überall nachgemacht...
Bei Auszug natürlich auch wieder das Orginal einbaun, dass andere ist ja schliesslich mein Schloß.


Sollte nen Notfall die Öffnung meiner Tür notwenig machen, zahl ich halt nachher den Schlüsseldienst. Dann muss man aber auch nen Notfall haben.

-aranax
 
Zuletzt bearbeitet:
Doc Foster schrieb:
Ich sehe schlicht keinen Grund für eine Veränderung der Mietsache, die immer noch im Eigentum des Vermieters steht.
Aber im Besitz des Mieters. Und damit darf man ohne Wenn und Aber das Schloss tauschen. Auf eigene Kosten natürlich. Und hier gebe ich aranax recht geben. Wer garantiert, dass einer der vielen Vormieter nicht im Besitz eines Schlüssels ist und in meiner Abwesenheit die Wohnung ausraubt.

Für den Notfall hinterlegt man einen Schlüssel bei einer Vertrauensperson. Und im absoluten Notfall sollte eine Tür kein Hindernis darstellen.
 
Doc Foster schrieb:
Vielleicht solltet ihr eure Links auch mal lesen, das AG Köln hat dem Mieter das Recht zum Schlosstausch nur zugestanden, wenn sich der Vermieter weigert, seinen Schlüssel herauszugeben.

Vielleicht solltest du nochmal lesen... da steht nämlich das es darum ging das der Mieter den Schlosstausch vom Vermieter bezahlt haben wollte da dieser sich weigerte die Schlüssel rauszurücken. Es ging nicht darum ob er es prinzipiell darf. Meiner Meinung nach isses also generell kein Problem das auf eigene Kosten zu tun. Bei Auszug muss man eben den Ursprungszustand wiederherstellen.

Im übrigen gilt für eine Wohnung der Art. 13 Grundgesetz, der meiner Meinung nach klar besagt das auch ein Vermieter weder in Besitz eines Schlüssels sein darf und schon garnicht da einfach rein und raus kann wie er will.

Aber ich bin kein Anwalt ist also nur meine persönliche Meinung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Haudrauff schrieb:
Er hat doch selbst in einem scheinbaren Notfall vorher angerufen und um Erlaubniss gefragt die Wohnung zu betreten.
Ist jetzt die Sorge doch so groß er könnte doch irgendwann mal unbefugt deine Wohnung betreten?


Ja genau so ist es. Der angebliche Notfall war nämlich gar nicht in de Kategorie "Gefahr in Verzug" einzuordnen. Daher gehe ich davon aus, dass der Vermieter nur in meine Wohnung wollte um mal zu gucken wie die Wohnung aussieht.
 
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