Schmutziges Bild von Minderjähriger Person

  • Ersteller Ersteller dagobert50gold
  • Erstellt am Erstellt am
Nicht über E-Mail?

Und warum steht dann da:
Natürlich ist es auch möglich, diese Daten ebenso unverzüglich per E-Mail an eine der im Internet mit einer Homepage vertretenen Polizeidienststellen zu senden.
Darauf berufe ich mich
 
da wird nix kommen, wieso auch, ist ja nichts passiert.

Da hat dir Jemand nen Bild von Schamlippen geschickt (vermutlich irgendeins von "google.com...") und du Zeigst ihn an? naja jedem das seine. Schade nur, das sich die Polizei jetzt 30 Minuten lang nicht um richtige Probleme kümmern kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hätte der TE nichts gemacht und wäre rausgekommen das tatsächlich auf der anderen Seite ein Kind aktiv war, wieso auch immer. Was glaubst du was wäre mit dem TE passiert? Jeder normale Mensch sollte so handeln wie der Te. Im Zweifel hat er mindestens sich selbst abgesichert.

Chirgu, warum ist es eine verbreitung über Email aber nicht wenn ich auf einen USB Stick kopiere oder auf eine CD? Deine Sätze machen für mich keinen Sinn. Außerdem steht ja auf der Seite der Polizei das Email durchaus erlaubt ist. Was genau ist also das Problem?
 
Scheinbar vergessen einige Leute hier, dass für Straftaten im Grundsatz erst mal Vorsatz erforderlich ist (außer fahrlässiges Handeln ist ausdrücklich unter Strafe gestellt). Man kann doch nichts dafür, was einem zugeschickt wird - gerade wenn man wiederholt gesagt hat, man will derartiges auf keinen Fall haben!

Dass man das dann so wie hier dargestellt auf Geheiß der Polizei allerdings erneut abrufen soll, in Kenntnis des Inhalts, scheint mir mindestens merkwürdig, ich würd's nicht machen....
 
junge du wurdest einfach nur auf eine ziemlich schlechte art getrollt.
wozu da einen reisen ambach machen?

löschen/ignorieren und gut ist.
wenn ich daran denke mit wie viel kinderpronografie und jugendpornografie ich schon im internet zwangsweise konfrontiert wurde...
richter sind auch keine idioten und stecken dich wegen sowas in den knast.


und da es sich höchstwahrscheinlich eh nur um ein millionenfach kopiertes witzbild von 4chan handelt. ich denke ich kenne das SELBE bild mit den umgedrehten lippen, würde ich auch nicht die arbeit der polizei erledigen und das ganze melden.
das kann man tun, wenn man davon ausgeht, dann man es mit einem wirklichen kinderpronografie sharer zu tun hat

edit:
My Name Nobody schrieb:
Hätte der TE nichts gemacht und wäre rausgekommen das tatsächlich auf der anderen Seite ein Kind aktiv war, wieso auch immer. Was glaubst du was wäre mit dem TE passiert? Jeder normale Mensch sollte so handeln wie der Te. Im Zweifel hat er mindestens sich selbst abgesichert.

was wäre dann anders als wenn es, wie höchstwahrscheinlich, ein 16 bis 20 jähriger troll war?
damit wäre höchstens bewiesen, dass es sich wirklich um "kinderpornografisches" material handelt und nicht nur irgendein internetbild, was nicht zugeordnet werden kann.

ich oute mich jetzt mal, dass ich nacktfotos von meiner minderjährigen freundin besitze.
mache ich mir deswegen sorgen wegen besitz und verbreitung von kinderpornografie verurteil zu werden? wohl kaum
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab auch irgendwie das Gefühl, dass viele - und da zähle ich mich dazu - nicht wirklich aufgeklärt sind was genau man da macht um richtig zu handeln, wenn einem sowas unterkommt. Und vor dieser Sache dachte ich immer, mich recht gut im Internet auszukennen.
Es gab zuletzt eine Umfrage des "Guardian", nach der 44 % der Befragten nicht wussten, dass Filesharing mit Filmen verboten ist. Dem bin ich mir zwar bewusst, aber das zeigt vielleicht, wie undurchsichtig das Internetrecht ist.

Zu meinem Problem hier: Weiß jemand, wie lange es dauert, bis sich der KDD nach sowas bei einem meldet oder geht ihr davon aus da kommt nix mehr? Sind jetzt schon gut 50 Stunden seit der Mail vergangen ...
 
onkel_axel schrieb:
ich oute mich jetzt mal, dass ich nacktfotos von meiner minderjährigen freundin besitze.
mache ich mir deswegen sorgen wegen besitz und verbreitung von kinderpornografie verurteil zu werden? wohl kaum

Tatsächlich hat sie selbst sich schon wegen Verbreitung strafbar gemacht.... Und dann stellt sich noch die Frage "wie minderjährig" und "bist du volljährig"? Auch hier könnten sich bereits schwere strafrechtliche Konsequenzen anbahnen. Nein, wenn du 18 bist darfst du keine 15jährige verknispeln.
 
Ich gehe davon aus, dass sie minderjährig ist, ich bin 18. Was meinst du mit verknispeln?
Soweit ich weiß wäre z.B. Sex (wenn du das mit verknispeln meinst) zwischen 18m und 15w erlaubt, solange es nicht um Prostitution geht oder Ausnutzung stattfindet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das geschilderte Bild dürfte nicht einmal unter Pornografie fallen. Einfach den wikipedia Artikel mal lesen, anstatt ihn nur zu verlinken.:rolleyes:
 
Hab ich Wikipedia verlinkt? ( Ich bin da übrigens von Zeit zu Zeit auch tätig, aber nicht in solchen Bereichen ...) Aber ich hab mal in der Wikipedia geschaut, ob das Bild vielleicht daher kommt, aber das Foto, was mir geschickt wurde stammt nicht aus der Wikipedia (soweit ich dieses Bild noch in Erinnerung hab, habs ja gelöscht). Und wenn ich das richtig verstanden hab ist ein reines Bild eines nackten Körpers keine Pornografie, außer, es stehen eben sexuelle Dinge im Vordergrund. Und das ist ja bei einem Bild, auf dem nur Schamlippen sind, gegeben, oder?
 
@ Daaron

"Bis vierzehn hat der Staatsanwalt die Hand dazwischen." So hat's ein Bekannter (Jurist) mal blumig formuliert.
 
Wie heißt den die Plattform?

tobey-maguire-meme-i1-jpg.339751
 

Anhänge

  • tobey-maguire-meme-i1.jpg
    tobey-maguire-meme-i1.jpg
    29,6 KB · Aufrufe: 3.560
Was auch immer das Bild damit zu tun hat ... diese Plattform, auf der ich dieses Bild geschickt bekam, ist "lovoo.net".
 
Zurück
Oben