Schulung - Anspruch auf Fahrtkostenerstattung?

Alphadude

Lt. Commander
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Dez. 2012
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Hallo,

ich bin seit kurzem im öffentlichen Dienst beschäftigt. Geltender Tarifvertrag ist TvÖD - Kommune. Ich habe in den kommenden Monaten mehrere Schulungen zur Einarbeitung, die immer so in etwa 1-5 Tage dauern. Dafür muss ich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Zentrale fahren, wo die Schulungen stattfinden. Befindet sich aber noch im Stadtgebiet. Habe ich einen Rechtsanspruch auf eine Erstattung dieser Fahrtkosten? Das müssten doch eigentlich Dienstreisen bzw. mindestens Dienstfahrten sein, da betrieblich veranlasst. Damit müsste ich doch einen Anspruch haben. Mir wurde gesagt, ich könne an unserer Kasse im Voraus Einzelfahrkarten abholen - das klang allerdings eher wie eine Art Entgegenkommen. Deswegen die Frage, ob ich auch konkreten Rechtsanspruch darauf habe, also mir die Fahrkarten im Nachhinein erstatten lassen könnte, wenn die Kasse gerade keine zu Verfügung hat. Es stellt für mich ohnehin einen Mehraufwand dar, vor jeder Schulung zur Kasse rennen zu müssen.

Vielen Dank im Voraus!
 
wie kommst du denn sonst zur Arbeit? Entstehen dir da keine Kosten?
 
wohne sehr nah an der Arbeit, fahre mit dem Fahrrad bzw. hatte bis jetzt ein Ausbildungsticket (duales Studium).
 
Ich kenne mich mit den Arbeitsverträgen im ÖD nicht aus, aber in der normalen Wirtschaft ist es doch so, dass dich dein AG auch innerbetrieblich versetzen darf bzw. an anderen Standorten einsetzen kann.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die reine Fahrt zu einem anderen Standort nicht bezahlt wird, wenn es sich um keine außergewöhnlich weite Strecke handelt. Wenn man partiell einige Tage an einem anderen Standort ist (Ganztägig) wird sowas nicht bezahlt. Muss ich dagegen unterm Tag hin und herfahren bekomme ich einen Firmenwagen oder kann die Kosten bei Nutzung vom Privat-PKW erstatten lassen. Im ÖD kann das natürlich anders gehandhabt werden.
Aus dem Einzelhandel kenne ich es auch so, dass Mitarbeiter in verschiedenen Filialen eingesetzt werden können. Dabei wird der reine Weg zur Filiale auch nicht bezahlt. Auch nicht, wenn Filiale A nur 5 Km vom Wohnort entfernt ist, Filiale B aber 35km.
Du solltest mal in deinen AV schauen, was dazu drin steht. Ansonsten auch in den TV vom ÖD der für dich gültig ist.
 
Die Kosten für die Fahrt zur Arbeitsstelle kannst Du in Deiner Steuererklärung in den Werbungskosten absetzen.
Entweder eben als Kilometerpauschale oder die Kosten für die Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr.

Ansonsten mal in die Betriebsvereinbarung schauen, wie das dort mit den Fahrtkosten für Dienstreisen geregelt ist (wobei eine Fahrt innerhalb der gleichen Stadt sicherlich nicht als Dienstreise gelten wird)

Was Arbeitgeber ansonsten den Angestellten gern zur Verfügung stellen -> Jobticket
Da gibt es dann einen vom Arbeitgeber gezahlten Zuschuss auf ein Abonnement des öffentlichen Nahverkehrs
 
hamju63 schrieb:
(wobei eine Fahrt innerhalb der gleichen Stadt sicherlich nicht als Dienstreise gelten wird)
So ist es bei mir auch (allerdings TV-L). Ich kann mir kaum vorstellen, dass dies im TVöD VKA anders sein wird.
 
Danke euch. Werde mir jetzt einfach ein Jobticket holen.
 
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