Hallo,
ich bin seit kurzem im öffentlichen Dienst beschäftigt. Geltender Tarifvertrag ist TvÖD - Kommune. Ich habe in den kommenden Monaten mehrere Schulungen zur Einarbeitung, die immer so in etwa 1-5 Tage dauern. Dafür muss ich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Zentrale fahren, wo die Schulungen stattfinden. Befindet sich aber noch im Stadtgebiet. Habe ich einen Rechtsanspruch auf eine Erstattung dieser Fahrtkosten? Das müssten doch eigentlich Dienstreisen bzw. mindestens Dienstfahrten sein, da betrieblich veranlasst. Damit müsste ich doch einen Anspruch haben. Mir wurde gesagt, ich könne an unserer Kasse im Voraus Einzelfahrkarten abholen - das klang allerdings eher wie eine Art Entgegenkommen. Deswegen die Frage, ob ich auch konkreten Rechtsanspruch darauf habe, also mir die Fahrkarten im Nachhinein erstatten lassen könnte, wenn die Kasse gerade keine zu Verfügung hat. Es stellt für mich ohnehin einen Mehraufwand dar, vor jeder Schulung zur Kasse rennen zu müssen.
Vielen Dank im Voraus!
ich bin seit kurzem im öffentlichen Dienst beschäftigt. Geltender Tarifvertrag ist TvÖD - Kommune. Ich habe in den kommenden Monaten mehrere Schulungen zur Einarbeitung, die immer so in etwa 1-5 Tage dauern. Dafür muss ich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Zentrale fahren, wo die Schulungen stattfinden. Befindet sich aber noch im Stadtgebiet. Habe ich einen Rechtsanspruch auf eine Erstattung dieser Fahrtkosten? Das müssten doch eigentlich Dienstreisen bzw. mindestens Dienstfahrten sein, da betrieblich veranlasst. Damit müsste ich doch einen Anspruch haben. Mir wurde gesagt, ich könne an unserer Kasse im Voraus Einzelfahrkarten abholen - das klang allerdings eher wie eine Art Entgegenkommen. Deswegen die Frage, ob ich auch konkreten Rechtsanspruch darauf habe, also mir die Fahrkarten im Nachhinein erstatten lassen könnte, wenn die Kasse gerade keine zu Verfügung hat. Es stellt für mich ohnehin einen Mehraufwand dar, vor jeder Schulung zur Kasse rennen zu müssen.
Vielen Dank im Voraus!