Schutz vor illegalen Aktivitäten im W-Lan

Also ich weiß zwar nicht was ein QoS-Dienst genau macht, aber ich schätze mal du spielst auf die Priorisierung an. Lässt die sich bei VPN nicht mehr kontrollieren? Ich schätze aber mal das sein Tarif schon größer sein wird als der mit 1-2 im Upload. Da hätten die Gäste schon Probleme selbst ohne VPN bekommen.
 
GGG107 schrieb:
Also ich weiß zwar nicht was ein QoS-Dienst genau macht, aber ich schätze mal du spielst auf die Priorisierung an.
Jup.

https://de.wikipedia.org/wiki/Quality_of_Service

GGG107 schrieb:
Lässt die sich bei VPN nicht mehr kontrollieren?

Doch, mit einem geeigneten VPN-Router schon.

GGG107 schrieb:
Ich schätze aber mal das sein Tarif schon größer sein wird als der mit 1-2 im Upload. Da hätten die Gäste schon Probleme selbst ohne VPN bekommen.

Ja das stimmt auch. Wird durch VPN aber nicht unbedingt besser :) Wird dadurch nach eigener Erfahrung unbenutzbar.

Es geht primär um die ACK-Pakete beim normalen Surfen. Jeder TCP-Client (Browser/Download) antwortet bei einer erfolgreichen Übermittlung eines TCP-Pakets mit einem ACK-Paket (Upload).

https://de.wikipedia.org/wiki/ACK_(Signal)

https://de.wikipedia.org/wiki/Transmission_Control_Protocol

Wenn die ACK-Pakete durch die fehlende Bandbreite (Upload) beim Server nicht mehr ankommen, geht nichts mehr.
 
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bubu9 schrieb:
Genau den Link hatte ich auch noch mal grob überflogen um zu schauen was des eigentlich genau macht. (Ich glaube das flog damals bei nLite gerne mal raus weil nicht gebraucht). Die besagte Priorisierung kann ja sogar manche FB oder das OS mit CFosspeed z.B.)
bubu9 schrieb:
Doch, mit einem geeigneten VPN-Router schon.
Dann brauch er ja eigentlich nur den. Bzw seiner müsste ja eigentlich für die Firmware reichen. Ich meine ich hätte da sogar mal was für einen Archer gesehen, kann mich aber vertun. Wollte mich noch selber um so eine Geschichte kümmern demnächst.
bubu9 schrieb:
Wird dadurch nach eigener Erfahrung unbenutzbar.
Brauchst du den richtigen Anbieter oder Land des Servers. Also bei meinen bin ich aktuell nach Holland verbunden, ca 20ms Zuwachs beim Ping (also insgesamt meist um die 60), bei einem Test über Kabel (aktuell bin ich wieder bei niedrigen VDSL) waren mal bis um die 50 MBit drin. Irgendwas 5€/Monat glaube ich, nutze ihn kostenlos, da mit Freunden geteilt. ;)
bubu9 schrieb:
Wenn die ACK-Pakete durch die fehlende Bandbreite (Upload) beim Server nicht mehr ankommen, geht nichts mehr.
Ja genau so dachte ich mir das schon, ohne jetzt auch ACK zu kennen. :)

Ich kann gleich mal testen, was der Server aktuell hergibt.
Ergänzung ()

Also 16 MBit Leitung, habe sämtlichen Käse im Hintergrund auf, AV usw aber aus:
Auf dslweb.de spuckt er mir aktuell 10,56 MBit/s im Down und 1,68 MBit/s im Up stream aus. 35ms.
 
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GGG107 schrieb:
Die besagte Priorisierung kann ja sogar manche FB oder das OS mit CFosspeed z.B.)

Jup, das stimmt. Da muss aber in der Config zunächst einmal ein Häkchen gesetzt werden. Was besagter Router dann daraus macht, weiß man als Privatanwender nicht. In wie weit die Rechenpower einer FB bei 30 Benutzern für QOS ausreicht sei mal dahingestellt. Ist aber ein guter Anfang.


GGG107 schrieb:
Bei einem Test über Kabel (aktuell bin ich wieder bei niedrigen VDSL) waren mal bis um die 50 MBit drin. Irgendwas 5€/Monat glaube ich, nutze ihn kostenlos, da mit Freunden geteilt. ;)

Es geht nicht um den Download Speed. Es geht bei mehreren Benutzern um den Upload Speed. Der ist in Deutschland, dank fehlendem Glasfaserausbau, auf maximal 40 mbit (100/250 Mbit Leitung der Telekon) begrenzt. Selbst bei einer 250mbit VDSL2 Vectoring Leitung der Telekom. Einen Privatanweder interessiert das nicht. Firmen wie Hotels aber schon.

Eine 16 Mbit Leitung der Telekom bietet maximal 2 Mbit Upload.
[/QUOTE]

GGG107 schrieb:
Brauchst du den richtigen Anbieter oder Land des Servers.

Der Server ist in dem Fall doch Freifunk.
 
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pmkrefeld schrieb:
Die Art von Abmahnungen kann berechtigt nur stattfinden wenn die Nutzer die Filme selbst in ein P2P-Netzwerk hochladen,
Kann ja sein, dass das die Gäste gemacht haben...
Bei der FritzBox gibt es die Möglichkeit P2P zu sperren. Damit ist man schonmal etwas sicherer.
Jedoch ist es schwierig, diese Abmahnungen nicht bezahlen zu müssen. Denn es muss bewiesen werden, dass das die Gäste waren und nicht der TE.
 
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bubu9 schrieb:
Es geht bei mehreren Benutzern um den Upload Speed
Achso, ja gut da ist natürlich schnell Sense. :p

Das höchste was ich mal hatte waren 20 MBit im Up, aber der wird 1. Wahrscheinlich (vorerst) nicht in jeden Dorf verfügbar sein und 2. Ob das bei 30 Leuten reicht, wüsste ich jetzt auch nicht..

DerKonfigurator schrieb:
Denn es muss bewiesen werden, dass das die Gäste waren und nicht der TE.
So weit ich weiß, viel mehr der Abmahner vor Gericht, dass es der Inhaber war, - wenn der Abmahner sich denn dahin traut, was er meist wohl nicht tut. Diese Abmahngeschichten sind ja im Grunde Einschüchterungsversuche, da geht es ja primär gar nicht um den Rechteinhaber, eher ums schnelle Geld für kleine Kanzleien.

BTW: https://abmahnbeantworter.ccc.de/
 
GGG107 schrieb:
So weit ich weiß, viel mehr der Abmahner vor Gericht, dass es der Inhaber war, - wenn der Abmahner sich denn dahin traut, was er meist wohl nicht tut. Diese Abmahngeschichten sind ja im Grunde Einschüchterungsversuche, da geht es ja primär gar nicht um den Rechteinhaber, eher ums schnelle Geld für kleine Kanzleien.

BTW: https://abmahnbeantworter.ccc.de/

Der Betreiber einer Pension kann ja rechtlich gar nicht abgemahnt werden. Das muss man denen mit einem Awaltsschreiben klar machen. Irgendwann ist dann auch Ruhe.
 
Meinte jetzt den Anschlussinhaber im generellen.
Durch das neue Gesetzt ja eigentlich sowieso nicht mehr, hast du recht. :)
 
Ein Urteil gab es da, aber ich meine dieses oder letztes Jahr kam tatsächlich noch mal ein Gesetz dafür, generell für alle öffentliche Stellen. Nach Auslage sogar für jeden der über ein WLAN ins Netz geht. Vor Gericht dürfte aber eigentlich dieses Urteil schon ausreichen...
 
Ein Hotel-Wlan mit WPA2-Passwort ist nicht öffentlich. Kannst ja gerne mal dem Besitzer der Mövenpick-Hotels erklären, dass sein WLAN in Deutschland jetzt den Privat-Gesetzen unterliegt. Der lacht sich tot. Für den wurde doch damals die 7% Regelung eingeführt. Das Problem für den Gesetzgeber ist nur, dass Ausnahmen relativ schwer zu begründen sind. Deshalb, egal wie groß die Pension ist, es gelten die selben Gesetze im Bezug auf IT und Mwst. wie für Mövenpick.
 
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