Screenhot, der auch das aktuelle Datum anzeigt

Tangolady

Cadet 2nd Year
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Guten Tag
Bei mir ist etwas komplett schief gelaufen, deshalb benötige ich für die Zukunft ein Beweismittel, d.h. ich benötige ab und zu screenhots, die auch ein Datum anzeigen. Bis jetzt habe ich mit Aiseesoft screenhots erzeugt, das Programm habe ich gekauft. Wenn ich am PC auf das Datum gehe, damit dieses angezeigt wird, verschwindet dieses Datum sobald ich Aiseesoft geöffnet habe.
Gibt es Screenhot-Programme, wo das Datum nicht verschwindet? Ich möchte screenhots erstellen wo das aktuelle Datum angezeigt wird, damit ich diese screenhots speichern kann. Zur Not habe ich ein Foto mit dem Handy gemacht, das ist jedoch nicht so gut lesbar. Ich danke für Eure Hilfe.
 
Maviapril2 schrieb:
Wobei man bei den meisten Mailprogrammen Mails im Nachhinein verändern kann.
Die originalen E-Mails liegen auf einem Server und die wenigsten betreiben selber einen eigenen E-Mail Server, von daher ist der Serverbetreiber eine unabhängige Instanz und mir ist nicht bekannt, dass Betreiber das verändern von E-Mails auf deren Servern erlauben.
 
Also, da das sicherlich legal seriöse Gründe sind kann (zumind.) ich das Anliegen durchaus nachvollziehen.

Bzgl. der schweizerischen Rechtssprechung kann ich keine Hinweise beitragen, aber immerhin gibt's in D auch den per Gesetz verhafteten sog. "Beweis durch Augenschein" § 371 Abs. 1 S. 2 ZPO, der zwar mit Unterscheidung (bzgl. des Status als elektr. Dokument) dennoch ebenso für Screenshots gilt - hierzu dann evtl. die Entscheidung OLG Jena, 28.11.2018 - 2 U 524/17 (Beweiskraft eines Screenshots) sowie weiterführende Verweise recherchieren.
Der offensichtlich juristische Tenor deutet auf optimalerweise im Beisein von (im Besten Fall juristischen) Zeugen angefertigte Screenshots, ist allerdings trotzdem auch weiterhin der freien Beweiswürdigung des Gerichts ausgesetzt - mglw. wird jedoch dig. (signierten) Dokumenten mit (evtl. sogar redundant) schlüssigem Datums-/Zeitstempel und zusätzlicher Bestätigung durch Augenscheinnahme eines Zeugen eher ein sog. "erhöhter Beweiswert" zugeordnet. 🤷‍♂️

Zu Screenshots von Webseiten mit (gerichtlich) anerkennenswerter Datumsangabe mag vllt. auch das Archiv der "Wayback Machine" hilfreich sein.

Leider machen es die Gesetze grad' hinblicklich Auseinandersetzungen mit Behörden den Bürgern durch die fälschlicherweise (und eigtl. rechtsbeugende bzw. sogar eher -verkehrende Wirkung) mittlerweile überall etablierte Beweislastumkehr mehr schwer als recht - ein Schelm, wer Böses dabei denkt. 😉​
 
BeBur schrieb:
mir ist nicht bekannt, dass Betreiber das verändern von E-Mails auf deren Servern erlauben.
Und @cumulonimbus8
Bei meinem Betreiber geht das, und habe das mal in der Arbeit bei einem großen DAX-Unternehmen gelernt, wo es auch ging.

Hier ist eine Anleitung, wie man Mails bearbeitet.
https://www.lifewire.com/edit-received-message-outlook-1173780

Wüsste jetzt, nicht, dass da der Serverbetreiber mitreden kann (andernfalls könnte man die Mail lokal speichern, ändern, und dann wieder hochladen)
 
Maviapril2 schrieb:
Wüsste jetzt, nicht, dass da der Serverbetreiber mitreden kann (andernfalls könnte man die Mail lokal speichern, ändern, und dann wieder hochladen)
Der Server kann ja durchaus unterscheiden zwischen empfangenen E-Mails und vom Nutzer veränderte bzw. hochgeladene E-Mails. Von daher geht das grundsätzlich schon. Ich muss aber sagen, ich habe das noch nie ausprobiert, mache ich nachher mal bei Gelegenheit. Kann schon sein, dass Mailserver das (oft) erlauben. Kann aber genau so sein, dass die Änderungen nur lokal wirksam werden und auf dem Server nur das Original verbleibt. Das wäre allerdings eine Abweichung von meiner Intuition von IMAP.
 
Das wird auch auf dem Server verändert, und dadurch würde mMn das nicht als Beweismittel ausreichen. Da bräuchte man dann noch Serverlogs, die den Zustand der Mail bei Ankunft mitprotokollieren oder Veränderungen an Mails… ob das so gemacht wird (Datenschutz?) bzw. welche Ahnung ein Gericht diesbezüglich hat, keine Ahnung.
 
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