Sehr hohe Rechnung bei O2, Chancen auf Widerspruch?

Photon

Rear Admiral
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Hallo Community,

folgendes Problem: Mein Vater bat mich einer sehr hohen Rechnung von O2 (ehemals Alice) auf den Grund zu gehen. Der Mehrpreis resultiert aus zwei Verbindungen:

Code:
01.08.16 13:48:23 00:41:40 Servicedienste 111111111 Sonderrufnummer 69,6975
01.08.16 13:48:30 00:00:43 Servicedienste 11881     Sonderrufnummer  1,1988

Beide Gespräche sind der gleichen Sim-Karte zugeordnet und der Beginn der Gespräche liegt 7 Sekunden auseinander (13:48:23 und 13:48:30). Zugleich soll das erste Gespräch über 41 Minuten gedauert haben.

Ich habe die Hotline angerufen und mir wurde folgende Hypothese vorgeschlagen: Das Handy hat selbst aus der Tasche angerufen (die erste Nummer 111111111 legt die Vermutung tatsächlich nahe), diese Nummer wurde, genau für solche Fälle, von einer der vielen Betrügerfirmen gekauft und das Geld ging an sie, für mich als Kunden heißt das also: dumm gelaufen. Der zweite Anruf wurde dann während des ersten gestartet, das erste wurde dabei pausiert, angeblich ist das technisch möglich.

Ich habe das Gespräch mit der Hotline beendet und mit genau dem Gerät, von dem aus die Anrufe angeblich gemacht wurden (edit: Ist übrigens ein älteres Tastenhandy, automatische Tastensperre schaltet sich nach einer Minute Nichtbenutzung ein), ein Experiment gemacht: Eine Nummer angerufen und im laufenden Gespräch eine weitere eingegeben (die Geräte beider Zielrufnummern waren direkt zugänglich). Es wurde keine weitere Verbindung aufgebaut, das Gerät mit der zweiten Nummer hat auch nicht geklingelt. Damit ist für mich die Hypothese widerlegt.

Ich habe also wieder die Hotline angerufen und die bisherigen Erkenntnisse geschildert. Die Mitarbeiterin hat mir empfohlen schriftlich Widerspruch gegen die Rechnung einzulegen.

Nun frage ich mich: Was ist da tatsächlich passiert? Und wie hoch sind die Chancen, die Kosten zurückerstattet zu bekommen?

Viele Grüße,
Photon
 
Zuletzt bearbeitet:
So wie ich das verstehe, ginge es bei der unter Umständen technisch nicht möglichen Verbindung ledeglich um den zweiten Anruf und damit um ~1 € oder siehst du eine Möglichkeit damit auch den ersten Anruf zu entkräften?

Sind die Anrufe im Anrufsprotokoll des Telefons vorhanden?
 
Nun, mein Punkt ist: Der teure erste Anruf dauerte angeblich über 40 Minuten. Aber schon 7 Sekunden nach Beginn des ersten Anrufs erfolgte angeblich der zweite Anruf. Ich weiß nicht, was genau da tatsächlich passiert ist, aber so wie es in der Rechnung steht, ist das doch technisch unmöglich, oder? Wie können zwei Anrufe gleichzeitig laufen?

In den Anruferlisten sind leider nur die letzten zehn zuletzt gewählten Nummern zu sehen, die beiden Verdächtigen sind natürlich nicht darunter.
 
Achso du meinst, sobald der zweite Anruf gestartet hat, hätte der erste beendet werden müssen. Das ist natürlich einen Versuch wert.

Wobei die meisten Telefone Konferenzanrufe können (seit mind. 10 Jahren, wenn nicht schon länger) und da kann man dann mehrere Nummern gleichzeitig anrufen, unterschiedlich anfangen, beenden usw.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Sache mit den Rechnungsposten über nicht näher bekannte 111...1er Nummern ist nicht neu. Hau mal die Nummer und "Sonderrufnummer" bei Google in die Suche, da kommen einige sehr ähnliche Fälle bei herum, teils von 2011.
Z.B.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Unerwuenschte-Handykosten-wegen-Sonderrufnummer--f191892.html
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=331667&ccheck=1
http://www.mobilfunk-talk.de/51456-mysterioese-telefonnr-11111-a.html

Außerdem dürfte das Thema "Drittanbieter auf der Mobilfunkrechnung" sehr passend sein. Dazu u.a. http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/drittanbieter/ und http://www.computerbetrug.de/kostenfalle-hohe-handyrechnung-durch-fremde-leistungen und https://www.aboalarm.de/blog/handyvertrag/hohe-handyrechnung-richtig-reagieren/ sowie http://www.bundesnetzagentur.de/DE/...ertragsfragen/Rechnungen/rechnungen-node.html .

Einspruch gegen genau die beiden konkret bezifferten Posten einlegen ist jedenfalls der erste Schritt.
 
Ja, genau! Ich kenne die Sache mit parallelen Verbindungen nur in dem Fall, dass man während eines Gesprächs angerufen wird und dann das laufende Gespräch selbst pausiert. Aber zwei Gespräche selbst gleichzeitig anzufangen? Davon habe ich bisher noch nie gehört, daher die Frage.
 
@Metaxa1987: Ah! Das ist wohl die Erklärung. Interessant, dass man mir über diesen Dienst bei der Hotline nichts gesagt hat.

Heißt das dann, ich habe keine Chance bei einem Widerspruch?

edit: Ist es denn nicht unrechtmäßig, den besagten Dienst ohne Kenntnis und Einverständnis der Kunden einzuführen, der in Folge zu hohen Kosten geführt hat?
 
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Puh das ist eine gute Frage und mit dieser solltest du eventuell mal den Verbraucherschutz aufsuchen. Denke die wissen das am besten.
 
Oft kann man bei seinem Anbieter solche Dienste deaktivieren lassen, kostet aber manchmal auch was


Ich weiss nicht ob du Erfolg hast bei einem Widerspruch, allerdings,.... was hat der Anbieter falsch gemacht? Dein Vater (oder dessen Hose) hat eine Leistung in Aufrag gegeben, und O2 hat diese ausgeführt. die können nichts dafür, die haben nur ihren Job gemacht.
 
Neue Erkenntnisse: Habe probehalber die Nummer 111111111 angerufen. Diese Nummer existiert und kostet 1,99€/Min. Es schaltet sich also keine Weiterleitung an die 11881 ein. Wie ist das mit dem Call Completion Service zu verheiraten?
 
Vielleicht 11111111 gewählt, dann ist der O2 Dienst hin weil es eine "1" zu wenig ist, und dann wurde die 1 nochmal gedrückt und der O2 Dienst hat nichts weiter gemacht, weil ja dann die Nummer funktioniert hat...
 
Also das n Tastentelefon mal aus der tasche anruft passiert gerne mal (da is in der Tat n smartphone vorne).

Komisch is aber
Der teure erste Anruf dauerte angeblich über 40 Minuten.
Wer ruft 40 min bei ner Auskunft an?
Wenn sich keiner meldet, legt man wohl spätestens nach 2-3 min auf würd ich meinen.
So gesehn is da schon n Betrug/Abzocke ersichtlich.

Ob und wie man sich jetzt dagegen wehren kann, weiß wohl nur n Anwalt (der sich aber bei dem Betrag nicht lohnt).

Ich würd bei O2 Drittanbieter und Sonderrufnummernsperre beauftragen (hilft natürlich nur für die Zukunft).
 
Der Anruf bei der Auskunft war ja nur knapp 40 Sekunden.

Und diese 11111 Nr ist klar auf Betrug auslegt. Wird einfach eine Bandsage sein. ist ja kein Auskunft.
 
Wahrscheinlich schon, habe leider nach ein paar Sekunden wieder aufgelegt, aber bis dahin klang es auf jeden Fall wie eine Bandsage. Aber macht das denn rechtlich irgendeinen Unterschied?

Ich bin weiterhin nicht völlig im Klaren, wie die beiden Anrufe technisch zustande kommen konnten. Das herauszufinden wäre wahrscheinlich schon hilfreich, bevor man sich Gedanken über die rechtliche Seite des Problems macht.
 
Wurdest du am Anfang des Gespräches auf die Kosten hingewiesen?

Weiterhin kannst du natürlich in jedem Fall erstmal Einspruch erheben und zum Beispiel sagen, dass die Nummer nicht gewählt wurde.

Weitere Ansatzpunkte gibt es auch: Warum z. B. sperrt O2 eine bekannte Betrugsnummer nicht? Ich würde diese Frage stellen und zwar deutlich und ausgiebig. Weiterhin: Sind solche Betrugsmaschen erlaubt? Verstößt sowas nicht u. U. gegen Gesetze?

Das sind Fragen, die dir konkret im Einzelfall natürlich legal nur ein Antwort beantworten kann. Hat dein Vater eine Rechtschutz?
 
Am Anfang des zu Testzwecken durchgeführten Anrufs an die 111111111 - ja. Am Anfang des Anrufs, der die 70€ Mehrkosten verursacht hat, falls er stattgefunden hat, wurde die Tasche, die die Tasten gedrückt hat, wahrscheinlich auch auf die Kosten hingewiesen und war damit wohl einverstanden. :)

Nein, mein Vater hat leider keinen Rechtsschutz, wir sind Einwanderer und meine Eltern erhalten Sozialhilfe, ich bezweifle, dass das Arbeitsamt einen Prozess bezahlen oder Kosten für Rechtsberatung übernehmen würde.
 
Warum bezweifelst du das? Das Arbeitsamt übernimmt sowas nicht, man wendet sich dafür an das zuständige Gericht.

Aber das ist ja erst der zweite (oder fünfte) Schritt. Den Kosten bei O2 zu widersprechen kostet ein Fax bzw. einen Brief. E-Mail geht nicht. Als Inhaltswiderspruch reicht es doch, wenn du bei der Wahrheit bleibst, die du hier ja auch schon niedergeschrieben hast:
1) Dein Vater hat niemanden angerufen und/oder anrufen wollen.
2) Technisch ist dieser Doppelanruf nicht möglich, du hast das ja ausprobiert.

Ich persönlich würde bei sowas dann mit einer Fristsetzung von z. B. 14 Tagen fordern, dass die abgebuchten (?) Kosten auf mein Konto unter der IBAN so und so zurückerstattet werden, inkl. den Kosten für den Brief (da kann ich ja mal 1-2 Euro ansetzen, warum nicht?). Das Ganze würde ich höflich, aber bestimmt tun, allerdings vorerst noch ohne Androhung von Konsequenzen. Ich will ja von O2 eine Antwort darauf erhalten.

Gleichzeitig würde ich mir als Gedächtnisstütze notieren, was wann mit welcher Person an der Hotline geredet wurde. Vor allem den Teil mit der bei O2 bereits bekannten Abzock-Nummer.

Die übergeordnete Rechtsabteilung von O2 habe ich in meinem überschaubaren Kontakt als nicht so besonders kompetent kennengelernt. Kuschen würde ich vor denen also nicht, auch wenn die sicherlich Ausdauer mitbringen werden.


Grundsätzlich muss man natürlich vorher entscheiden, ob man nicht versucht über Kulanz zu gehen. Wenn man geschickt ist, formuliert man das natürlich in einem Schreiben zusammen, damit der Widerspruch O2 möglichst schnell zugeht.

Edit:
Um den Gedankengang genauer zu beschreiben: Je mehr Begründung O2 raus gibt, warum sie das Geld nicht erstatten, desto mehr Ansatzpunkte hat man danach zum Draufschlagen. U. U. geben sie ja aber ja vorher nach, weiß man ja nicht.
 
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