Ein Crack ist nicht allgemeingültig definiert und manche fassen Seriennummergeneratoren darunter. Die Wikipedia etwa sieht das so.
Das obige gillt nur bei Einsetzen einer Seriennummer, wenn keine Nutzungsberechtigung vorliegt. Es müsste deshalb rechtlich geklärt werden, was ich mit dem Erwerb der Software für ein Recht erwerbe. Ist es das auschließliche Nutzungsrecht einer bestimmten Seriennummer oder das generelle Nutzungsrecht an der Software? Bei letzterem könnte ich jede beliebige Seriennummer einsetzen.
Und ja, ich darf Software verändern, wenn ich sie nur so ordnungsgemäß nutzen kann. Das kann man Mumpitz nennen, ist aber legal. §69d Abs.1 des UrhG regelt dies. Die Kommentare sprechen hier eindeutig von der "Fehlerberichtigung".
Edit:
@green mamba
Deine erste Frage dürfte mit dem Verweis auf §69d Abs.1 UrhG geklärt sein. Nun zu der zweiten Frage.
Dazu muss man sich vor Augen halten, was ich bei dem Erwerb von Software für Rechte innehabe. Man muss trennen zwischen dem Erwerb des Datenträgers und dem Erwerb der Lizenzrechte am Programm. Der Urheber der Software übergibt mir mit seinem Lizenzvertrag das Nutzungsrecht an seinem Werk. Das Lizenzrecht ist ein sogenanntes dingliches Recht. Den Datenträger an sich darf ich verändern wie ich will. Ich darf ihn bunt anmalen, zerstören und seine Form verändern. Das darf ich mit dem Lizenzrecht nicht. Es ist mir als Lizenznehmer nicht gestattet, das Werk an sich zu verändern. Ausnahmen siehe oben.
Bei dem Einsetzen einer Seriennummer, die mir nicht ausdrücklich zugeschrieben wurde, liegt jedoch keine Veränderung vor. Denn die Seriennummer, sofern sie mir den bestimmungsgemäßen Verbrauch der Software ermöglicht, macht nichts anderes als die meinem Datenträger beiliegende Seriennummer. Man kann sich hier die Frage stellen, welchen Unterschied es macht, wenn ich eine ordnungsgemäße Seriennummer, die mich berechtigt, das Produkt zu nutzen, durch eine andere tausche, die mir das ebenso ermöglicht.
Natürlich schreiben die Urheber in ihre Lizenzbedingungen, dass dies nicht statthaft ist. Fraglich ist aber, ob sie das dürfen. Denn wenn ich eine rechtmäßige Lizenz erworben habe, so meine Ansicht, sollte es egal sein, wie ich sie nutze, sofern ich nicht gegen elementare Rechte des Urhebers verstosse, etwa Veränderung oder unerlaubte Kopie.
Dieser Fall ist nicht abschließend juristisch geklärt. Es gibt meines Wissen nach auch keinen Beispielfall, der gerichtlich verhandelt worden wäre. Deshalb ist das pauschale "Das darf man nicht!" so falsch wie "Natürlich ist es erlaubt!".