1Scavanger1 schrieb:
Was mach ich denn jetzt, wenn Händler A den Karton nicht mehr hat? bzw die Karte direkt weiterverkauft hat... und wie ich diese Frage hier stelle, komm ich mir fast schon ein wenig blöd vor...
So blöd ist die Frage jetzt auch nicht, Fehler passieren halt.
So wie es hier schon mehrfach geschrieben wurde: Der Karton ist als bloße Verpackung nicht notwendig um wirksam sein Widerrufsrecht auszuüben. Und das ist schlichtweg eine Tatsache, die bereits von Gerichten bestätigt wurde.
Jedoch muss der Händler nicht grundsätzlich auf Kosten sitzen bleiben die durch eine fehlende Verpackung verursacht werden. Er kann Wertersatz geltend machen.
Inwiefern das hier jedoch zutrifft, wenn die Originalverpackung ja vorhanden ist und nur die Seriennummer falsch ist, kann ich nicht beurteilen. Ich würde aber behaupten der Händler könnte ein Etikett mit der richtigen Seriennummer drüberkleben quasi ohne Kosten und müsste daher den vollen Betrag erstatten.
coasterblog schrieb:
Die Seriennummer befindet sich auch auf dem Produkt und wird abgeglichen.
Du reklamierst Ware die dir dieser Händler nicht verkauft hat.
Stormfirebird schrieb:
Ist halt schlicht nicht die Karte die dir Verkauft wurde.
Das habt ihr falsch verstanden. Er hat die korrekten Grafikkarten an die entsprechenden Händler geschickt, nur die Kartons waren vertauscht und daher falsch.
Xes schrieb:
Wenn man das online Widerrufsrecht schon so dreist ausnutzt, sollte man zumindest so ordentlich sein, den Händlern alles Gelieferte im richtigen und vollständigen Zustand zurück zu senden.
Es war ja ein Fehler. Die Gründe für die Rücksendung kennst du ja auch nicht; vielleicht hatten beide Karten starkes Spulenfiepen?
Ltcrusher schrieb:
Der Karton ist...auch wenn es sich jetzt absolut bekloppt anhört...in gewisser Weise ein Bestandteil des Zubehörs. Genauso wie ein Handbuch oder ein Anschlusskabel.
Das stimmt einfach nicht. Die Verpackung ist auch rechtlich nur eine Verpackung und nicht Teil des Produktes.
Weedlord schrieb:
Ansonsten kann der Verkäufer den Widerruf ablehnen
Falsch! Ein Händler kann einen fristgerechten Widerruf unter keinen Umständen ablehnen. Selbst völlig zerstörte Ware kann man widerrufen – der Händler darf dann ggf. den vollen Kaufpreis als Wertminderung geltend machen.
Genau solch ein Fall wurde tatsächlich auch schon vor einem Gericht verhandelt, mit genanntem Ausgang.