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Siegel gebrochen > Widerrufsrecht?
- Ersteller ciel
- Erstellt am
Snooty schrieb:Welches Siegel, vom Karton? -> Nö.
Siegel an irgendwelchen Hardwareteilen? Vermutlich nicht, könnte aber mit Wertverlust einhergehen.
Nein nicht vom Karton.
Garantiesiegel am Notebook.
Snooty
Commodore
- Registriert
- Dez. 2012
- Beiträge
- 4.522
Das Widerrufsrecht hast du weiterhin.
Bzgl. Wertersatz müsste man wohl gucken, warum das Siegel zerstört wurde und ob du darauf hingewiesen wurdest, dass das Siegel nicht beschädigt werden darf. Wenn es nur darum geht, den Laptop in Betrieb zu nehmen, dann dürftest du das Siegel beschädigen (wenn bspw. der Deckel damit zugeklebt wäre). In anderen Fällen aber eher nicht, weil das dann über ein "Prüfen des Gerätes" wie es im Laden möglich ist, hinaus geht.
Bzgl. Wertersatz müsste man wohl gucken, warum das Siegel zerstört wurde und ob du darauf hingewiesen wurdest, dass das Siegel nicht beschädigt werden darf. Wenn es nur darum geht, den Laptop in Betrieb zu nehmen, dann dürftest du das Siegel beschädigen (wenn bspw. der Deckel damit zugeklebt wäre). In anderen Fällen aber eher nicht, weil das dann über ein "Prüfen des Gerätes" wie es im Laden möglich ist, hinaus geht.
Hägar Horrible
Banned
- Registriert
- Dez. 2016
- Beiträge
- 3.192
Darf ich die durchaus interessante Frage stellen warum man wärend der 14 Tage, die die Widerrufsfrist geht die Wartungsklappe überhaupt öffnen muss?
Ich habe mich auch gewundert als ich es gesehen habe.
Beim MSI GL62MVR, um die Wartungskappe überhaupt öffnen zu können muss man das Garantiesiegel brechen. Sehr schwach von MSI.
@Hägar Horrible
um zb. eine SSD einzubauen, ich weiß...hätte ich lieber nicht machen sollen, war zu voreilig.
Foto kann ich leider nicht machen da es bereits verpackt wurde.
Beim MSI GL62MVR, um die Wartungskappe überhaupt öffnen zu können muss man das Garantiesiegel brechen. Sehr schwach von MSI.
@Hägar Horrible
um zb. eine SSD einzubauen, ich weiß...hätte ich lieber nicht machen sollen, war zu voreilig.
Foto kann ich leider nicht machen da es bereits verpackt wurde.
Zuletzt bearbeitet:
Ich soll jetzt alles wieder auspacken weil du ein Foto wünscht? Wozu? Was bringt dir denn das Foto?
Wat für wirr...?
Du bist wiitzig.
Das NB befindet sich im Karton, alles eingepackt und morgen wird es zurück gesendet.
Wat für wirr...?
Du bist wiitzig.
Das NB befindet sich im Karton, alles eingepackt und morgen wird es zurück gesendet.
Snooty
Commodore
- Registriert
- Dez. 2012
- Beiträge
- 4.522
Im Grunde kannst du nur gucken, was der Händler dazu sagt. Möglicherweise nimmt er es so hin und du bist fein raus, oder er sagt, er muss dafür xyz € von der Rückerstattung abziehen; aber wie genau die Höhe dann geregelt wird, kann man denke ich kaum vorhersagen. Und wenn es mehr ist, als du bereit bist zuzugestehen, musst du sowieso den Weg über einen Anwalt gehen.
R
Ribery88
Gast
Hoffentlich fällst du damit schön auf die Schnauze....
Ich verstehe so etwas nicht wenn du nicht sicher bist dass Notebook zu behalten warum macht man so etwas ?
Jetzt komm nicht mit deinem Argument SSD oä
Sondern dir war es schlichtweg egal...ich kann ja die Ware widerrufen ....
Ich verstehe so etwas nicht wenn du nicht sicher bist dass Notebook zu behalten warum macht man so etwas ?
Jetzt komm nicht mit deinem Argument SSD oä
Sondern dir war es schlichtweg egal...ich kann ja die Ware widerrufen ....
MSI interessiert sich für das Garantiesiegel nicht. Für deutsche Kunden ist das nur Zierde (bei MSI). Dazu findet man auch genug vom MSI Support im Netz. (in anderen Ländern siehts anders aus)
An sich sollte es schwierig sein hier eine Wertminderung geltend zu machen (ein Siegel kostet ein paar Cent). Ein etwaiger juristischer Wert des Siegels ist in D kaum gegeben, immerhin gibts einen Spruch vom BGH das ein Garantiesiegelbruch nicht pauschal die Garantie erlöschen lassen kann. (Wobei das ziemich alt ist und ich nicht weiß ob das schon wirklich ausjudiziert wurde )
An sich sollte es schwierig sein hier eine Wertminderung geltend zu machen (ein Siegel kostet ein paar Cent). Ein etwaiger juristischer Wert des Siegels ist in D kaum gegeben, immerhin gibts einen Spruch vom BGH das ein Garantiesiegelbruch nicht pauschal die Garantie erlöschen lassen kann. (Wobei das ziemich alt ist und ich nicht weiß ob das schon wirklich ausjudiziert wurde )
Zuletzt bearbeitet:
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