Siegel gebrochen > Widerrufsrecht?

mir ist ehr unverständlich, warum auf der klappe ein Garantie Siegel ist.
Das darf da in Deutschland nicht sein, daher würde ich mir da keine Gedanken machen.
 
glaube nicht, dass das gerät nur in deutschland verkauft wird.
vielleicht siehts rechtlich z.b. in österreich oder der schweiz wieder anders aus.
wenn man etwas nicht genau weiß, garantiesiegel z.b. ,erkundige ich mich vorher und nicht hinterher.
 
moin,

ich highjacke den Thread mal kurz, weil ich eine ähnliche Frage habe.

Ein Kumpel hat bei nem Amazon Händler ein P8 Lite gekauft. Leider hat er erst nach dem öffnen gemerkt, das es kein Dual-Sim ist was er wollte. Jetzt will er es zurück schicken, aber der Händler (ist wohl aus UK) hat in seinen Fragwürdigen AGBs stehen, das er bei einem Widerruf bis zu 40% Wertminderung abziehen will, wenn die Verpackung geöffnet wurde etc...

Das ist wohl so nicht rechtens hier oder? Handy war nicht in Nutzung, Fehler wurde sofort nach dem Auspacken erkannt.

Ich sagte ihm, er soll es widerrufen und wenn der Händler ihm nicht den Wert ausgleicht, sofort an Amazon schreiben und sich beschweren.

Das passt oder?
 
Ich jedenfalls würde mir von einem UK-Händler sowas nicht aufdrücken lassen.

Amazon.de oder co.uk?
 
Amazon.de

Ich glaube ja auch gelesen zu haben, das so was schlicht nicht gesetzeskonform ist? Er dürfte höchstens Wertersatz durch Abnutzung veranschlagen was ja aber hier nicht drin wäre, weil das gerät ja nicht genutzt wurde.
 
Ein Kumpel hat bei nem Amazon Händler ein P8 Lite gekauft. Leider hat er erst nach dem öffnen gemerkt, das es kein Dual-Sim ist was er wollte.
Sicher? Das is normal n hybrid dual - also der hybrid slot nimmt ne SD-Karte oder ne SIM.
Was stand denn in der Artikelbeschreibung?
Aber Amazon is da an sich sehr Kulant und verlangt dies auch von seinen Verkäufern.

Beim TE versteh ich auch nich warum man an nem Neugerät rumschraubt um es dann umzutauschen.
Mit welcher Begründung soll das Teil denn nun umgetauscht werden?
 
Bei welchem Laptop kann man durch Öffnen der Warungsklappe eine SD einbauen? Helft mir doch hier mal kurz weiter.

Ansonsten geht es mir wie Ultra:
Beim TE versteh ich auch nich warum man an nem Neugerät rumschraubt um es dann umzutauschen.
Mit welcher Begründung soll das Teil denn nun umgetauscht werden?
 
MrMorgan schrieb:

A - Z Antrag stellen und fertig. Amazon hat da eine grundsätzliche Haltung: Käufer hat immer Recht, egal was der Verkäufer hat. Dementsprechend gehen auch die Anträge zugunsten der Käufer aus.
 
Snooty, mehr oder weniger, aber es dürfen keine Bedingungen sein die den Kunden einseitig benachteiligen und damals ging es meine ich um einen Fall wo das Garantiesiegel schon beim Öffnen des Gehäuses eine PCs gebrochen werden musste. Nur haben die Richter klar erkannt, dass ein PC ja intern Slots hat um ihn zu erweitern und der Kunde eben durch diese Art von Garantiesiegel an der vorgesehen Nutzung des PCs gehindert wurde, denn das Erweitern mit Einsteckkarte ist ja ein Teil der vorgesehen Nutzung so eines PCs.

Wenn ein Möglichkeit der Aufrüstung nur durch Öffnen der Wartungsklappe möglich ist, dann wäre das Urteil hier sicher anzuwenden, die Frage wäre nur, ob dafür ein freier Slot nötig wäre oder ob auch der Austausch einer HDD gegen eine SSD oder kleinere RAM Riegel gegen weile mit mehr Kapazität schon ausreicht um Teil der vorgesehen Nutzung so eines Notebooks zu sein. Im Prinzip würde ich aber schon sagen, dass wenn es so eine Klappe gibt um eben an Dinge die das Laufwerk oder RAM zu kommen, dann auch vorsehen ist das der Kunde dies selbst Updaten kann. Es gibt ja auch die keine solche Klappe haben und wo z.B. alles fest verlötet ist, also das RAM und auch die SSD in Form eines BGA Chips.

Muss man sie Öffnen um eine SIM Karte einzubauen, ist das Fall eindeutig, dann darf deswegen die Garantie nicht erlöschen, da dies sonst eben eine einseitige Benachteiligung wäre, da man ja sonst gar nicht den vollen Funktionsumfang des Gerätes nutzen können ohne die Garantie zu verlieren.
 
@Snooty

Nein kann er nicht. Verträge unterliegen grundsätzlichen Regeln, entsprechend darf auch die Garantie nicht beliebige Klauseln beinhalten. Klauseln die den Verbraucher stark benachteiligen sind nunmal ungültig. Es gibt ein Uralt Urteil von 1979, in dem sowohl Garantie als auch Gewährleistung genannt wurden (allerdings hat man das Gefühl, als ob das Gericht die Unterscheidung vergessen hat), aber auch etwas aktuelleres bei dem es nur um Garantieansprüche geht:

Grundsätzlich unterliegen auch Garantiebedingungen der AGB-Kontrolle (§305ff BGB, das AGBG gibt es nicht mehr). Einzelne Klauseln können unwirksam sein, wenn sie
1) den Garantieempfänger über Gebühr benachteiligen,
2) überraschend sind oder auch
3) den Eindruck erwecken, sie würden die Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer einschränken.

Siehe z. B. BGH-Urteil vom 17. Oktober 2007, Az. VIII ZR 251/06.

Was zutrifft ist eine Einzelfallentscheidung, beispielsweise ist die Reinigung eines Lüfters nicht unbedingt notwendig und kann kein Grund sein um die Klappe zu öffnen. Andere Hersteller wiederum empfehlen es sogar und sagen explizit, dass dadurch keine Ansprüche verloren gehen.

Es kommt also auch darauf an, wie das Gerät gewartet werden sollte und welche Empfehlungen dazu der Hersteller gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
U-L-T-R-A schrieb:
Sicher? Das is normal n hybrid dual - also der hybrid slot nimmt ne SD-Karte oder ne SIM.
Was stand denn in der Artikelbeschreibung?
Aber Amazon is da an sich sehr Kulant und verlangt dies auch von seinen Verkäufern.

WEnn ich Geizhals schaue gibt's wohl Dualsim und Singlesim Versionen. Mein Kumpel wohnt leider recht weit weg, kann ich nicht mal kurz schauen ;) Naja er wird's schon wissen was er bekommen hat.

So ok, danke für eure Antworten, Rest des Threads gehört wieder dem TE ;) Danke.
 
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