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Sind die Emulatoren Legal
- Ersteller kielergam
- Erstellt am
Madman1209
Fleet Admiral
- Registriert
- Nov. 2010
- Beiträge
- 28.100
Hi,
du darfst - zumindest in Deutschland - keinen "wirksamen Kopierschutz" umgehen. Wenn ein Hersteller solche Emulatoren bzw. die zugehörigen ROMs selbst herausgibt mag das anders sein. Bei PSX, Wii und co. kenne ich allerdings keine legale Variante.
Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren, falls sich hier die Rechtslage geändert hat.
VG,
Mad
du darfst - zumindest in Deutschland - keinen "wirksamen Kopierschutz" umgehen. Wenn ein Hersteller solche Emulatoren bzw. die zugehörigen ROMs selbst herausgibt mag das anders sein. Bei PSX, Wii und co. kenne ich allerdings keine legale Variante.
Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren, falls sich hier die Rechtslage geändert hat.
VG,
Mad
ryan_blackdrago
Captain
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Shadowlike
Lt. Commander Pro
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- Feb. 2011
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- 1.846
Die Emulatoren sollten die Spiele auch aus dem Laufwerk lesen können
Das andere Thema ist das BIOS. Unterliegt eigentlich auch einem Kopierschutz.
Im Normalfall hat der "kleine" Bürger aber nichts zu befürchten. Hatte die früher mal in Verwendung. Mittlerweile aber nicht mehr. Wird nur noch gekauft. Hab eh kaum Zeit xD

Das andere Thema ist das BIOS. Unterliegt eigentlich auch einem Kopierschutz.
Im Normalfall hat der "kleine" Bürger aber nichts zu befürchten. Hatte die früher mal in Verwendung. Mittlerweile aber nicht mehr. Wird nur noch gekauft. Hab eh kaum Zeit xD
Wishbringer
Captain
- Registriert
- Juli 2002
- Beiträge
- 3.625
Ich überlege gerade bei PCSX2:
Man startet den Emulator am PC, legt eine original Spiele DVD für die PS2 ein, wählt einen Plugin, der das DVD-Laufwerk anspricht und startet das Spiel.
Vom Spiel wurde keine Kopie erstellt = legal.
ABER:
Der Emulator bedient sich eines ROM-Image des Betriebssystems der PS2.
Dieses kann zwar einfach ausgelesen werden (kein Kopierschutz), ist aber geistiges Eigentum von Sony.
Man bedient sich quasi gestohlener Daten, um das Spiel zu spielen.
Wenn man selbst eine PS2 hat und per EPROM-Leser die Daten ausgelesen hat...
Also wenigstens eine Grauzone..
Noch interessanter sieht es aus, wenn:
Jemand einen Emulator entwickelt hat, ohne Originaldateien des Betriebssystems zu verwenden, oder diese vom Hersteller frei heruntergeladen werden können.
Und dann Originaldatenträger verwendet.
Dann sollte es legal sein.
Es gab mal einen kommerziellen Playstation-Emulator (Bleem), der ganz ohne Originaldateien auskam.
Damit konnte man am PC problemlos PS1 Spiele spielen.
Auch wenn eine Kopierschutzabfrage im OriginalBS vorhanden war, deren Funktion man aber nicht übernommen hat und damit sogar Kopien der Datenträger abspielen könnte.
Hier umgeht man keinen Kopierschutz. Man nutzt halt nur die Abfrage des Abspielschutzes nicht.
Und nun ist die weitere Frage:
Wenn ich eine nicht funktionsfähige Kopie eines Spieles mit Kopierschutz anfertige: Umgehe ich dann den Kopierschutz?
Das Kopieren wird durch den Schutz nicht verhindert, bei der Kopie fehlen nur Daten, die der im Originalgerät vorhandene Abspielschutz abfragt.
Man startet den Emulator am PC, legt eine original Spiele DVD für die PS2 ein, wählt einen Plugin, der das DVD-Laufwerk anspricht und startet das Spiel.
Vom Spiel wurde keine Kopie erstellt = legal.
ABER:
Der Emulator bedient sich eines ROM-Image des Betriebssystems der PS2.
Dieses kann zwar einfach ausgelesen werden (kein Kopierschutz), ist aber geistiges Eigentum von Sony.
Man bedient sich quasi gestohlener Daten, um das Spiel zu spielen.
Wenn man selbst eine PS2 hat und per EPROM-Leser die Daten ausgelesen hat...
Also wenigstens eine Grauzone..
Noch interessanter sieht es aus, wenn:
Jemand einen Emulator entwickelt hat, ohne Originaldateien des Betriebssystems zu verwenden, oder diese vom Hersteller frei heruntergeladen werden können.
Und dann Originaldatenträger verwendet.
Dann sollte es legal sein.
Es gab mal einen kommerziellen Playstation-Emulator (Bleem), der ganz ohne Originaldateien auskam.
Damit konnte man am PC problemlos PS1 Spiele spielen.
Auch wenn eine Kopierschutzabfrage im OriginalBS vorhanden war, deren Funktion man aber nicht übernommen hat und damit sogar Kopien der Datenträger abspielen könnte.
Hier umgeht man keinen Kopierschutz. Man nutzt halt nur die Abfrage des Abspielschutzes nicht.
Und nun ist die weitere Frage:
Wenn ich eine nicht funktionsfähige Kopie eines Spieles mit Kopierschutz anfertige: Umgehe ich dann den Kopierschutz?
Das Kopieren wird durch den Schutz nicht verhindert, bei der Kopie fehlen nur Daten, die der im Originalgerät vorhandene Abspielschutz abfragt.
Zuletzt bearbeitet:
L
Lübke82
Gast
Verfügen denn z.B. PS2 oder one - Spiele über einen Kopierschutz? Ein Rom aus dem Netz hat ja z.B. keinen Kopierschutz mehr...also wird auch keiner Umgangen. ;-)
Find das alles viel zu ungenau umschrieben.
Find das alles viel zu ungenau umschrieben.
fatal_error
Lieutenant
- Registriert
- Jan. 2010
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- 852
In Deutschland sind die Emulatoren legal, aber:
Für etwas zu emulieren brauchst du ein Medium. Dieses ist bei allen Konsolen mit einem Kopierschutz versehen, und in der BRD darf ein Kopierschutz (egal wie lächerlich er ist) nicht umgangen werden.
Für etwas zu emulieren brauchst du ein Medium. Dieses ist bei allen Konsolen mit einem Kopierschutz versehen, und in der BRD darf ein Kopierschutz (egal wie lächerlich er ist) nicht umgangen werden.
Janz
Fleet Admiral
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- Juni 2004
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- 13.725
kommt drauf an ob die auf Kram vom Hersteller der Konsole basieren um zu funktionieren. z.B. PCSX2 ist illegal (also die Software selber nicht) weil du eine Original BIOS brauchst einer PS2. Und ja das kannste theoretisch auch selber auslesen aber naja... CEMU z.B. is nicht illegal weil kein Kram von Nintendo verwendet wird.
Die Spiele dafür selber sind wieder nen anderes Thema
Die Spiele dafür selber sind wieder nen anderes Thema
Jesterfox
Legende
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- März 2009
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Lübke82 schrieb:Verfügen denn z.B. PS2 oder one - Spiele über einen Kopierschutz?
Ja, zumindest funktionieren Kopien eines Spiels nicht auf einer originalen PS2. Deswegen gab es ja diese Mod-Chips...
Ein ROM aus dem Netz ist eh schon eine unerlaubte Vervielfältigung, da ist es dann auch schon egal ob ein Kopierschutz umgangen wurde oder nicht.
Janz
Fleet Admiral
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- Juni 2004
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- 13.725
da der Kopierschutz dabei nicht umgegangen wird (bei der PSX basierte der auf Wellen auf der CD und hat nix mit der schwarzen Farbe zu tun übrigens) ist das natürlich erlaubt weil du ihn weder umgehst noch aushebelst indem du dir von der CD nen Image ziehst. Bleem war ja z.B. auch legal, was dem Laden aber nach der ganzen Gerichtsposse gegen Sony auch nichts mehr gebracht hat weil se dadurch schlichtweg Pleite waren
Aber mal unter uns Pastorentöchtern: Interessiert nen Toten was du Zuhause machst oder ob du dir irgendwo nen BIOS für den PS2 Emulator besorgst
Dolphin is übrigens auch nicht illegal, ebenso basieren der PS3 und Xbox360 Emulator nicht auf Zeug den Herstellern und sind damit auch legal (wenn auch die beiden zuletzt genannten unbrauchbar sind,wobei RPCS3 in den letzten Monaten/Wochen ziemliche Sprünge gemacht hat)
Aber mal unter uns Pastorentöchtern: Interessiert nen Toten was du Zuhause machst oder ob du dir irgendwo nen BIOS für den PS2 Emulator besorgst
Dolphin is übrigens auch nicht illegal, ebenso basieren der PS3 und Xbox360 Emulator nicht auf Zeug den Herstellern und sind damit auch legal (wenn auch die beiden zuletzt genannten unbrauchbar sind,wobei RPCS3 in den letzten Monaten/Wochen ziemliche Sprünge gemacht hat)
fatal_error
Lieutenant
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- Jan. 2010
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- 852
Lese dir mal die Copyright Infos zu jedem Game auf optischen Medien durch.Keine Kopie erlaubt = illegal. Aber wo kein Richter da kein.... Ich sehe das etwas entspannter, in der BRD kannst du fast nichts an Kopien von Datenträgern anfertigen seid in den 2000 das Anti-Hacker-Gesetz verabschiedet wurde (Kopierschutz umgehen ist illegal). z.B. Ich rippe alle meine DVDs schon seid Jahren zum eigen Gebrauch für den Raspberry. Shit happens.
Zuletzt bearbeitet:
Janz
Fleet Admiral
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die "Hinweise" sind nicht aussagekräftig, das Recht auf Privatkopie schwebt weit über diesem Mumpitz der Hersteller. Solange kein digitaler Kopierschutz aktiv umgangen wird kannst du machen was du willst
Aber ja: Wo kein Richter da kein... stimmt schon
Aber ja: Wo kein Richter da kein... stimmt schon
fatal_error
Lieutenant
- Registriert
- Jan. 2010
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- 852
Das Recht auf privat Kopie bezieht sich auf analoge Medien. Bei digitalen Medien wird dieses eingeschenkt durch den Kopierschutz und zusätzlich gilt bei Software noch das Nutzungsrecht. Du erwirbst nämlich bei einem Medium das Software enthält nicht das Recht an der "Sache" sondern nur ein Nutzungsrecht an der Software und damit unterliegt am auch den AGB des Rechteinhabers. Es mögen vielleicht teile dieser AGB in der EU nicht rechtens sein, aber eine Vervielfältigung dürfte ausgeschlossen sein. Bzw. haben auch schon Gerichte die private Kopie von Software als nicht rechtens ausgeschlossen wenn es die AGB nicht erlaubt.
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