Das Verwaltungsgericht hat gestern in einen Urteil entschieden, daß im Ausland entführte Bundesbürger nicht für die Kosten ihrer Befreiung herangezogen werden dürfen. Das VG begründete seine Entscheidung mit einer fehlenden Rechtsgrundlage. Es ließ jedoch offen, ob der Staat die Kosten im Wege der Klage vor den Zivilgerichten geltend machen könnte.
Nach meiner Meinung wäre eine Pflicht zum Kostenbeitrag in Einzelfällen durchaus berechtigt. Ich denke insbesondere in solchen Fällen, in denen offizielle Warnungen vor Entführungen nicht beachtet wurden.
Wie ist eure Meinung?
Nach meiner Meinung wäre eine Pflicht zum Kostenbeitrag in Einzelfällen durchaus berechtigt. Ich denke insbesondere in solchen Fällen, in denen offizielle Warnungen vor Entführungen nicht beachtet wurden.
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