Sollen sich Entführte an den Kosten ihrer Befreiung beteiligen?

Sollen Entführte an den Kosten ihrer Befreiung beteiligt werden?

  • Generell NEIN

    Stimmen: 22 25,6%
  • JA, immer

    Stimmen: 2 2,3%
  • JA, wenn sie offizielle Warnungen nicht beachtet haben

    Stimmen: 59 68,6%
  • Ist mir egal

    Stimmen: 3 3,5%

  • Umfrageteilnehmer
    86

MacII

Lieutenant
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Dez. 2005
Beiträge
965
Das Verwaltungsgericht hat gestern in einen Urteil entschieden, daß im Ausland entführte Bundesbürger nicht für die Kosten ihrer Befreiung herangezogen werden dürfen. Das VG begründete seine Entscheidung mit einer fehlenden Rechtsgrundlage. Es ließ jedoch offen, ob der Staat die Kosten im Wege der Klage vor den Zivilgerichten geltend machen könnte.

Nach meiner Meinung wäre eine Pflicht zum Kostenbeitrag in Einzelfällen durchaus berechtigt. Ich denke insbesondere in solchen Fällen, in denen offizielle Warnungen vor Entführungen nicht beachtet wurden.

Wie ist eure Meinung?
 
AW: Sollen Entführte sich an den Kosten ihrer Befreiung beteiligen?

Hi!
Ich würde sagen, dass kommt immer darauf an, warum sich die Menschen in den gefährdeten Gebieten aufhalten! Wenn jemand Mitarbeiter einer Hilfsorganisation oder Journalist ist, kann man sicherlich nicht sagen, dass es sein Pech alleine ist, wenn ihm was passiert, denn diese Menschen tun etwas für die Allgemeinheit!
Wenn aber jemand auf eigene Rechnung dort Arbeitet oder gar Urlaub macht und dabei ofizielle Wahrnungen in den Wind schlägt, sollte er zumindestens teilweise an den Kosten beteiligt werden. ;)
Aber die Grenzen sind hier fließend! Wer will schon entscheiden, ob der Entführte nun aus eigenem Interesse dort war oder nicht?!

cu
 
AW: Sollen Entführte sich an den Kosten ihrer Befreiung beteiligen?

so etwa würde ich das auch sagen.
wenn aber einer nix dafür kann das da idioten sind die ihn entführen, dann sollte er auch nix zahlen.
die leute haben dort die hölle auf erden und haben eine riesen angst um ihr leben. dann sind sie entlich wieder frei und müssen dafür blechen?:(
das ist ja wohl eine echte frechheit.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (!!!!!!!!!!!!!!!!!!:mad)
AW: Sollen Entführte sich an den Kosten ihrer Befreiung beteiligen?

kann mich noway da nur anschließen!
wenn warnungen vorsätzlich missachtet werden, dann sollte man den leuten eine mitschuld an der entführung anrechnen

allerdings möchte ich diese entscheidung nicht fällen
 
AW: Sollen Entführte sich an den Kosten ihrer Befreiung beteiligen?

Stimmt das denke ich auch. Mitglieder von Hilfsorganisation etc. die in einem humanitären Auftrag handeln oder auch Ingenieure die helfen, die Infrastruktur in dem jeweiligen Land wiederherzustellen, sollten sich nicht an den Kosten beteiligen.
 
AW: Sollen Entführte sich an den Kosten ihrer Befreiung beteiligen?

hmm beim thema ingenieure denke ich immer an die aus sachsen (dresden wars glaube)
das is auch son heikles thema
die firma von denen hat die ja auch dort hingeschickt und damit eindeutige warnungen ignoriert

was nu? die firma an den kosten beteiligen?
 
AW: Sollen Entführte sich an den Kosten ihrer Befreiung beteiligen?

Also "Abenteuerurlauber", die sich wissentlich in eine solche Region begeben, sollten auf jeden Fall an den Kosten beteiligt werden. Die Steuergelder in diesem Land werden schon genug verschwendet, da muss man nicht auch noch die Dummheit, Ignoranz und Naivität einiger Mitmenschen finanzieren.
 
AW: Sollen Entführte sich an den Kosten ihrer Befreiung beteiligen?

@kennyalive

soweit ich diese Sache verfolgen konnte, sind die Geschäftsführer des Dresdner Unternehmens sehr leichtfertig mit der Gesundheit und wohl möglich mit dem Leben ihrer Mitarbeiter umgegangen.

So wie ein Transportunternehmer inzwischen zur Rechenschaft herangezogen werden kann, wenn er seine Fahrer mit rechtswidrigen Fahrzeiten/Terminen unter Druck setzt, so sollten auch die Verantwortlichen dieser Firma nicht ohne Risiko handeln dürfen. D.h. sie sollten gegebenfalls an entstehenden Befreiungskosten beteiligt werden.
 
AW: Sollen Entführte sich an den Kosten ihrer Befreiung beteiligen?

noway schrieb:
Wer will schon entscheiden, ob der Entführte nun aus eigenem Interesse dort war oder nicht?!
im Fall der 15 Sahara-Touristen in Algerien 2003 sollte man schon von eigenem Interesse ausgehen können, keiner zwingt sie dort Motorrad zu fahren. Auch Reisende in den Iran, Irak oder Afghanistan sollten - nach heutigem Kenntnis- und Wissensstand - voll bezahlen. Denn es sollte nach den letzten Vorfällen jedem klar sein, in welche Gefahr er sich begibt. Ausnahme Bundeswehr im Auslandseinsatz, von denen darf man getrost erwarten, dass sie sich im Notfal zu helfen wissen.
 
AW: Sollen Entführte sich an den Kosten ihrer Befreiung beteiligen?

Die Frage muss doch lauten: hat der Entführte die Bundesregierung beauftragt ihn zu befreien oder nicht?

Wenn nein, keine Zahlung, wenn ja, dann komplette Haftung für alle Kosten.

Auf der anderen Seite sollte sich die BRD aus allen Geiselnahmen mit politischen und finanziellen Forderungen heraushalten.

Wenn ich mich in ein Gebiet mit Entführungsrisiko begebe will ich nicht, das die Regierung Lösegeld für mich bezahlt, ich bin für meine Taten selbst verantwortlich!
 
AW: Sollen Entführte sich an den Kosten ihrer Befreiung beteiligen?

Ich denke wer sich wissentlich in Gefahrengebiete begibt, sollte zumindest einen Teil der Kosten tragen. Ausnahmen würde ich nur für offizielle Mitglieder von Hilfsorganisationen machen.
Wen eine Firma (wie z.b die Ingenieure aus Sachsen) ihre Leute in so ein Gebiet schickt sollte die Firma an den Kosten beteiligt werden...die beiden waren ja nicht in humanitärem Auftrag da unten.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Sollen Entführte sich an den Kosten ihrer Befreiung beteiligen?

@fumanchu
das meinst du wohl nicht im ernst? haftung für alle kosten? lebst du auf dem mond? dir ist schon klar dass ein normal sterblicher arbeitnehmer in solch einem fall wohl sein ganzes leben lang monatlich zahlen müsste bis er einen bruchteil der kosten überhaupt beglichen hat :freak:

@topic
jeder bundesbürger hat anspruch auf schutz durch das land in welches er arbeitet und seine steuern zahlt. urlaub ist privatsache, das ist korrekt, aber eine entführung macht daraus eine politische aktion und da ist nichts privates mehr dran und somit ist das heimatland verpflichtet zu intervenieren um das leben der/des bürger/s zu schützen.

also leute...wenn ihr den haushalt der BRD sanieren wollt...dann sucht euch mal lieber andere sparmaßnahmen :lol:
 
AW: Sollen Entführte sich an den Kosten ihrer Befreiung beteiligen?

@Fu Manchu:
Der Staat hat die Pflicht seine Bürger zu schützen.
Tut er das nicht, dann ist dass sehr "glaubwürdig" für die Regierung... :rolleyes:

@Topic:
Wer wissentlich in solche Gegenden fährt und Warnungen der Regierung in den Wind schlägte, der sollte schon zur "Abschreckung" an den Kosten beteiligt werden.
Ausgenommen werden sollte Mitarbeiter von Hilfsorganisationen und welche, die allg. im Bereich "Hilfe für andere" im Einsatz sind.


-oSi-
 
AW: Sollen Entführte sich an den Kosten ihrer Befreiung beteiligen?

-oSi- schrieb:
@Fu Manchu:
Der Staat hat die Pflicht seine Bürger zu schützen.
Tut er das nicht, dann ist dass sehr "glaubwürdig" für die Regierung... :rolleyes:
...

IMO nur im eigenen Land.
Verlässt jemand das Land verlässt er den Schutzbereich.

Begibt er sich in ein gefährdetes Land dann läßt er den Schutz sogar aktiv hinter sich. Er kann sich dann gern privat versichern oder Sicherheitskräfte einstellen, aber immer auf den Staat hoffen ist falsch.

Was aber schwerer wiegt als der Schutz des entführten Bewohners ist der Schutz der anderen (nicht entführten) Menschen. Werden jetzt staatsseitig Gelder an Entführer gezahlt und die Leute freigekauft, macht das Beispiel Schule und es werden noch mehr Menschen entführt. Nach dem Motto "es klappt ja". Von daher muss jeder Kontakt unterblieben. Auch das erlangen von Aufmerksamkeit muss unterbunden werden, wenn statt Geld einfach nur Forderungen gestellt werden. Keine Reaktion, Entführer müssen lernen das eine Entführung sie nicht zum Ziel bringt. So entstehen dann keine Kosten beim Staat.

Und für den Rücktransport müsste auch jeder sorgen können, sei es durch ein Rückflugticket (das hat man ja wohl und es verfällt auch nicht wie bei der Bahn) oder man organisiert einen Krankenrücktransport, was man sowieso vorher mit der Krankenkasse oder einem anderen Träger absprechen sollte (Stichwort Auslandskrankenschein). Selbst der ADAC bietet das an.
 
AW: Sollen Entführte sich an den Kosten ihrer Befreiung beteiligen?

Fu Manchu schrieb:
IMO nur im eigenen Land.
Verlässt jemand das Land verlässt er den Schutzbereich.

Begibt er sich in ein gefährdetes Land dann läßt er den Schutz sogar aktiv hinter sich. Er kann sich dann gern privat versichern oder Sicherheitskräfte einstellen, aber immer auf den Staat hoffen ist falsch.
Falsch.
Der Staat, respektive die Regierung, hat die Pflicht dich zu schützen bzw. bei Gefährdung von Leib und Leben zu versuchen dich aus dieser Situation zu befreien.
Ob die (Rettungs)-Aktion am Ende von Erfolg gekrönt ist, steht auf einem anderen Blatt Papier.
Anmerkung am Rande:
Jeder Bundesbürger hat Rechte und Pflichten dem Staat gegenüber,
wie der Staat auch seine Rechte und Pflichten dem Bürger gegenüber hat.
Wenn du z.B. ins Ausland in den Urlaub fährst, dann gelten für dich dort 2 Gesetze.
Das dortige und das deutsche Gesetz.


Und für den Rücktransport müsste auch jeder sorgen können, sei es durch ein Rückflugticket (das hat man ja wohl und es verfällt auch nicht wie bei der Bahn) oder man organisiert einen Krankenrücktransport, was man sowieso vorher mit der Krankenkasse oder einem anderen Träger absprechen sollte (Stichwort Auslandskrankenschein). Selbst der ADAC bietet das an.
Demnach hat jeder also hellseherische Fähigkeiten oder was ?
Das mit dem Verfall der Tickets weiss ich nicht genau...


-oSi-
 
AW: Sollen Entführte sich an den Kosten ihrer Befreiung beteiligen?

-oSi- schrieb:
...
Demnach hat jeder also hellseherische Fähigkeiten oder was ?
Das mit dem Verfall der Tickets weiss ich nicht genau...


-oSi-

Um eine Versicherung abzuschließen braucht niemand hellseherische Fähigkeiten. Oder kann jeder hellsehen der eine Renten- oder Hausratsversicherung abschließt?
Auslandskranken- und Rücktransportversicherung sollten normal sein. Habe ich auf jeden Fall (über ADAC und Krankenkasse).
 
Oops, da hab ich wohl was missverstanden.
Man möge mir meinen Fehler verzeihen. :)


-oSi-
 
Zuletzt bearbeitet:
@Fu Manchu

Eine Versicherung wird nicht wirklich helfen können. Zwar hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Jahr 1998 den Abschluß einer Versicherung von Lösegeldforderungen bei entführten oder mit Gewalt bedrohten Personen erlaubt. Aber wer kennt sie nicht, unsere Versicherungen: Ich gehe davon aus, daß für Regionen, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung bzw. Sicherheitshinweise veröffentlicht hat, Ausschlußklauseln der Leistungspflicht bestehen werden.

Außerdem sind sie praktisch bedeutungslos: Wenn jemand eine solche Versicherung vor Reiseantritt nicht abschließt und dennoch entführt wird, muß der Staat auf Grund seiner Fürsorgepflicht trotzdem tätig werden. Diese staatliche Pflicht auf das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränken zu wollen, ist völlig abwegig und widerspricht unserem Rechtssystem.
 
Wer spricht denn hier über eine Versicherung für Lösegeldforderungen? Ich rede von Heimflug, Rücktransport.

Alles andere ist private Sache des Entführten.
 
warum sollen entführte zur kasse gebeten werden? das will mir nicht so ganz in den sinn.
es ist doch nicht ihr verschulden das sie in einer solchen lage sind wenn sie dann entführt werden. die zielen doch meist nur auf die herkunft der person ab und das kann wohl keiner von uns beeinflussen in welcher region er geboren wurde.
wenn man als bürger soviel für den staat tun soll, dann sollte man in einem solchen "ausnahmezustand" denjenigen nicht auch noch schröpfen, da kommt man sich ja vor den kopf gestossen vor.:freak:
 
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