Sonderkündigung wegen nicht erbrachter Leistung

H

HelmutK

Gast
Hallo,

ich habe im Januar eine 50er Leitung bestellt, leider ist mir erst am Tag der Anschaltung aufgefallen, dass vom Händler nur eine 16er bestellt wurde (obwohl 50 definitiv verfügbar ist).

Seit mittlerweile 2,5 Wochen streite ich mich mit dem Händler und der Kundenhotline rum, damit endlich die von mir bestellte Geschwindigkeit bereitsgestellt wird. Bis heute konnte man mir kein Datum nennen, wann diese geschalten wird.
Da es sich ja um einen Technologiewechsel handelt, behaupte ich, dass ich vermutlich schneller mein VDSL geschalten wird, bei einer Neubeauftragung, als das irgendwann mal mein aktueller upgegraded wird.

Nun ist meine Frage, wenn ich nun wegen nicht erbrachter Leistung den Vertrag vorzeitig kündige, muss ich dann die Hardware zurückgeben? Dafür habe ich bei Vertragsabschluss ~50€ bezahlt.
Mittlerweile bietet der Provider nur noch Miethardware an.
 
Was sagt denn dein Vertrag? 16 oder 50er Leitung?
 
Woher soll das jemand wissen wenn Du nicht mal den Provider nennst und wofür die ~50€ gezahlt wurden?
Also 50€ für Bereitstellung, Kauf oder oder...
 
benjiman schrieb:
Was sagt denn dein Vertrag? 16 oder 50er Leitung?

Mein Vertrag sagt 16, meine Bestellung sagt 50

Woher soll das jemand wissen wenn Du nicht mal den Provider nennst und wofür die ~50€ gezahlt wurden?
Also 50€ für Bereitstellung, Kauf oder oder...
Ich wüsste zwar nicht, wozu es nötig ist den Provider zu nennen, da Recht überall gleich angewendet werden muss, aber es handelt sich um Vodafone.
Und ich schrieb, ich bezahlte bei Vertragsschluss ~50€ für die Hardware und nichts über die Bereitstellungskosten von 39,99€ ;)
 
Wenn du einen Vertrag über eine 16er Leitung unterschrieben hast, wird es schwierig das Gegenteil zu beweisen und irgendein sonderkündigungsrecht durchzubekommen. Da hilft nur mit deinem Provider sprechen und auf Kooperationsbereitschaft hoffen.
 
HelmutK schrieb:
Mein Vertrag sagt 16, meine Bestellung sagt 50
/QUOTE]

Captain Obvious:
Vertrag ist ein Vertrag und bleibt ein Vertrag .... was deine Bestellung sagt ist in letzter Konsequenz egal und ein Sonderkündigungsrecht hast du auch nicht.

Vertrag kommt übrigens von vertragen ;-)
 
Hm... ziemlich verzwickte Lage.

Wie hast du denn bestellt?
Hat der Kerl aus dem Shop für dich die Bestellung getätigt?
Hast du die Bestellung (mit der 50er Leitung) schriftlich?
Hast du den Vertrag (mit der 16er Leitung) unterschrieben?

Welche Hardware haste denn bekommen? Nen Wlan-Router? Wenn du den damit gekauft hast, sollte er weiterhin funktionieren. Ich glaub du musst eher hoffen das sie dir das umstellen bzw. musste genug Druck ausüben (wenn du das überhaupt kannst - beweistechnisch).

Und die 39,99€ haste auch bezahlen müssen?
 
Wenn der Vertrag 16k besagt hättest du Zeit genug gehabt, dem zu widersprechen.
Die Hardware ist subventioniert und ist für eine komplette Laufzeit angedacht. Die AGBs sollten darüber Aufschluß geben wie mit der Hardware bei vorzeitigem Auflösen des Vertrags zu verfahren ist. Mit ziemlicher Sicherheit handelt es sich bei der Hardware um eine Fritzbox, aktuell ist die 7490 dran, die es im Handel ab 185€ gibt
 
Wenn du einen Vertrag über eine 16er Leitung unterschrieben hast, wird es schwierig das Gegenteil zu beweisen und irgendein sonderkündigungsrecht durchzubekommen. Da hilft nur mit deinem Provider sprechen und auf Kooperationsbereitschaft hoffen.

Einen Vertrag mit einer 16er Leitung habe ich nie unterschrieben. Ich habe eine Bestellung (als Antragsformular) mit einer 50er Leitung unterschrieben.

Captain Obvious:
Vertrag ist ein Vertrag und bleibt ein Vertrag .... was deine Bestellung sagt ist in letzter Konsequenz egal und ein Sonderkündigungsrecht hast du auch nicht.

Genau, Vertrag bleibt Vertrag... es wurde nicht das geliefert, was ich bestellt habe.
Aber der Rest, was Du schreibst stimmt nicht...

Hm... ziemlich verzwickte Lage.

Wie hast du denn bestellt?
Hat der Kerl aus dem Shop für dich die Bestellung getätigt?
Hast du die Bestellung (mit der 50er Leitung) schriftlich?
Hast du den Vertrag (mit der 16er Leitung) unterschrieben?

Welche Hardware haste denn bekommen? Nen Wlan-Router? Wenn du den damit gekauft hast, sollte er weiterhin funktionieren. Ich glaub du musst eher hoffen das sie dir das umstellen bzw. musste genug Druck ausüben (wenn du das überhaupt kannst - beweistechnisch).

Und die 39,99€ haste auch bezahlen müssen?

Über einen Internet Vodafone Händler .
Ja und er hat bereits den Fehler telefonisch zugegeben.
Ja, ich habe meine Bestellung der 50er Leitung schriftlich.
Nein, ich habe nichts unterschrieben, wo die 16er Leitung erwähnt wird.

Ich habe die Fritzbox zum Vertrag erhalten. Natürlich ist mir bewusst, dass ich den auch mit anderen Providern bzw. anderen Zugangsdaten verwenden kann.

Das mit dem Umstellen ist ja gerade das Problem, ich habe mich sowohl an den Händler, als auch an Vodafone direkt gewendet (am Tag der Anschaltung).
Der Händler teilte mir mit, dass er den Fall an den Vertriebsleiter weitergegeben hat.
Bei Vodafone selbst, heißt es seit einer Woche, dass der Fall in Bearbeitung sei, aber noch kein Termin bekannt sei.

Aktuell ist in der Onlinerechnung nur die Hardware eingetragen und diese wurde bereits abgebucht.
Ergänzung ()

BernardSheyan schrieb:
Wenn der Vertrag 16k besagt hättest du Zeit genug gehabt, dem zu widersprechen.
Die Hardware ist subventioniert und ist für eine komplette Laufzeit angedacht. Die AGBs sollten darüber Aufschluß geben wie mit der Hardware bei vorzeitigem Auflösen des Vertrags zu verfahren ist. Mit ziemlicher Sicherheit handelt es sich bei der Hardware um eine Fritzbox, aktuell ist die 7490 dran, die es im Handel ab 185€ gibt

Der Vertrag sagt 50Mbit, nur die Mitteilung des Schalttermins sagt 16Mbit. Weiters habe ich den Mangel innerhalb der 2 Wochen der Schaltung mitgeteilt. Daher wäre dies eine einseitige Vertragsänderung -> Sonderkündigungsrecht.
Leider finde ich in den AGB nichts darüber, sonst hätte ich auch nicht diesen Thread geöffnet.
 
Wenn die Schaltungsmitteilung so gesehen erst die eigentliche Auftragsbestätigung ist ist damit erst von der Seite Vodafone der Vertrag zustande gekommen. Und du hast da dort 16Mbit stehen also einen 16 Mbit Vertrag.

Dürfte in etwa das gleiche sein wie bei den Online Shops und Preisfehlern mit Bestellbestätigung und der Eingangsbestätigung als Thema.
 
Wenn im Vertrag steht 50mbit, du genau das unterschrieben hast und dir der Vertrag vorliegt, dann ist das alles kein Problem. Normalerweise reicht es da den Vertrag zu schicken und dann wird das geklärt.
 
Ich empfehle den Gang zu einem Anwalt wenn du eine Rechtschutzversicherung hast. Hast du keine dann wende dich an die Verbraucherzentrale. Die haben mir damals mit der Telekom sehr schnell geholfen (ein Telefonat).
 
metalpinguin schrieb:
Wenn die Schaltungsmitteilung so gesehen erst die eigentliche Auftragsbestätigung ist ist damit erst von der Seite Vodafone der Vertrag zustande gekommen. Und du hast da dort 16Mbit stehen also einen 16 Mbit Vertrag.

Dürfte in etwa das gleiche sein wie bei den Online Shops und Preisfehlern mit Bestellbestätigung und co als Thema.


Genau, das wäre so, als würdest Du nen i7-6700k bestellen würdest und der Händler liefert Dir einen i3-6100T. Dann ist das nicht das, was Du bestellt hast.

Wenn im Vertrag steht 50mbit, du genau das unterschrieben hast und dir der Vertrag vorliegt, dann ist das alles kein Problem. Normalerweise reicht es da den Vertrag zu schicken und dann wird das geklärt.

So sehe ich das auch und das ist ja im Grundsatz vollkommen richtig. Die Frage ist nur, welche Art des Vertragsende zutreffend ist:
- Rücktritt vom Vertrag, als um eine Rückabwicklung mit Rücksendung der Hardware
- Vertragsende zum Tag x

Ich empfehle den Gang zu einem Anwalt wenn du eine Rechtschutzversicherung hast. Hast du keine dann wende dich an die Verbraucherzentrale. Die haben mir damals mit der Telekom sehr schnell geholfen (ein Telefonat).

Hmmm... die Sache ist für mich eigentlich recht klar, dass Einzige sind die oben genannten Punkte.
Aber ja, vielleicht kann mir die Verbrauchzentrale diese beantworten. Die 22€ sind dann gut investiert.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Helmut,

wenn ich einen i7-6700k bestelle und dies auch in der Eingangsbestätigung steht ist rechtlich noch kein Kaufvertrag geschlossen. Dieser wird erst mit der Bestellbestätigung vom Händler geschlossen.

Wenn der Händler dann in der Bestellbestätiung einen i3-6100T erwähnt ruf ich da an und Frag nach und wenn er meint das alles gut ist wiederrufe ich! Weil ich ansonsten einen Kaufvertrag für einen i3-6100T abgeschlossen hab.
 
metalpinguin schrieb:
Helmut,

wenn ich einen i7-6700k bestelle und dies auch in der Eingangsbestätigung steht ist rechtlich noch kein Kaufvertrag geschlossen. Dieser wird erst mit der Bestellbestätigung vom Händler geschlossen.

Wenn der Händler dann in der Bestellbestätiung einen i3-6100T erwähnt ruf ich da an und Frag nach und wenn er meint das alles gut ist wiederrufe ich! Weil ich ansonsten einen Kaufvertrag für einen i3-6100T abgeschlossen hab.


Setzen 6!

https://de.wikipedia.org/wiki/Auftragsbestätigung
 
Du bist etwas Beratungsresistent kommt mir vor. Wenn du alles weißt, warum musst du überhaupt hier fragen? Nur um uns an deinem Unvermögen teilhaben zu lassen?
Was metalpinguin geschrieben hat ist schon korrekt, eine Eingangsbestätigung ist keine Auftragsbestätigung. Wenn in der AB dann das falsche Teil drinnen steht, kannst du noch widerufen, tust du das nicht kommt der Kaufvertrag mit dem falschen Teil zu Stande.
Da ist es egal was in Eingangsbestätigung oder deiner Bestellung stand.
 
Nein ich rede von der Eingangs nicht der Auftragsbestätigung ;) Das ist ja der Trick dahinter.

Die Eingangsbestätigung sagt ja nur das deine Bestellung/Vertrag eingegangen ist. Nicht das er den Auftrag oder die Bestellung bestätigt hat, erst was in dieser Steht ist der Inhalt des Vertrages.

Wichtigste ist halt eh wie Vodafone das in den AGBs sieht und womit der Vertrag genau zustande kommt. Hier ist ja die Crux warum es auch Wichtig ist welcher Anbieter und auch gegeben Falls welcher Reseller wie Mobilcom oder so genutzt wird.

Hier wird eventuell dann auch die Formulierung und co auf der Schaltbestätigung wichtig, wenn z.b. der Händler aus Provision absahenen getrickst hast das du irgend wie doch eine 50er Bestellung durchkriegst obwohl Vodafone nur 16 liefern kann.

Gibt es in den AGB eine Klausel wo die sich bis zur Schaltbestätigung die Geschwindigkeit offenhalten können?
 
Muss mich wundern.

Wenn man kein Anwalt mit Zulassung ist, sollte man auch keine Rechtsberatung machen.

Wenn man wirklich ein Problem hat sollte man immer zu einem darauf spezialisierten Anwalt gehen. Man bekommt schneller eine verläßliche Antwort und nicht ständig wage Vermutungen die keiner rechtlichen Grundlage entsprechen oder vor Gericht überhaupt zulässig.
 
Visceroid schrieb:
Du bist etwas Beratungsresistent kommt mir vor. Wenn du alles weißt, warum musst du überhaupt hier fragen? Nur um uns an deinem Unvermögen teilhaben zu lassen?
Was metalpinguin geschrieben hat ist schon korrekt, eine Eingangsbestätigung ist keine Auftragsbestätigung. Wenn in der AB dann das falsche Teil drinnen steht, kannst du noch widerufen, tust du das nicht kommt der Kaufvertrag mit dem falschen Teil zu Stande.
Da ist es egal was in Eingangsbestätigung oder deiner Bestellung stand.

Die Frage ist, wer hier das Unvermögen hat.
Eine einseitige Vertragsänderung ohne Zustimmung der andern Seiten ist nur im B2B Bereich möglich, im B2C darf eine Vertragsanpassung mit Zustimmung des Verbrauchers.

Weiters ist hier der Beginn des Widerrufsrecht egal, da der Vertrag nicht erfüllt wurde. Natürlich muss man den Mangel zeitnah rügen.

Ich habe nie danach gefragt, ob ich meinen Vertrag widerrufen kann - sondern wie sich eine Kündigung wegen Nichterfüllung verhält. Ob dieser Rückabgewickelt wird oder einfach zum Tag x endet.
Nein ich rede von der Eingangs nicht der Auftragsbestätigung Das ist ja der Trick dahinter.

Die Eingangsbestätigung sagt ja nur das deine Bestellung/Vertrag eingegangen ist. Nicht das er den Auftrag oder die Bestellung bestätigt hat, erst was in dieser Steht ist der Inhalt des Vertrages.

Wichtigste ist halt eh wie Vodafone das in den AGBs sieht und womit der Vertrag genau zustande kommt. Hier ist ja die Crux warum es auch Wichtig ist welcher Anbieter und auch gegeben Falls welcher Reseller wie Mobilcom oder so genutzt wird.

Hier wird eventuell dann auch die Formulierung und co auf der Schaltbestätigung wichtig, wenn z.b. der Händler aus Provision absahenen getrickst hast das du irgend wie doch eine 50er Bestellung durchkriegst obwohl Vodafone nur 16 liefern kann.

Gibt es in den AGB eine Klausel wo die sich bis zur Schaltbestätigung die Geschwindigkeit offenhalten können?

Ich bin weiterhin der Meinung, dass man den Vertrag nicht einseitig ändern kann.
Die Geschwindigkeit ist auch nebensächlich, da eine 50er Leitung definitiv verfügbar ist.
Welches Recht sollte Vodafone haben, mir statt der 50er Leitung, eine 16er zuschalten, die ich akzeptieren müsste?

Muss mich wundern.

Wenn man kein Anwalt mit Zulassung ist, sollte man auch keine Rechtsberatung machen.

Wenn man wirklich ein Problem hat sollte man immer zu einem darauf spezialisierten Anwalt gehen. Man bekommt schneller eine verläßliche Antwort und nicht ständig wage Vermutungen die keiner rechtlichen Grundlage entsprechen oder vor Gericht überhaupt zulässig.

Eine konkrete Rechtsberatung wollte ich hier nie erhalten. Ich habe extra mein Eingangsposting recht offen gehalten.
 
Zurück
Oben