Ahh die Passage fand ich einfach nür göttlich !!
Ich finde 300.000 auch etwas wenig. Setzen wir doch mal eine typische Musik-Industrie-Rechnung (MI-Rechnung) auf:
Nachdem der Nutzer der Software nichts davon wusste, dass die Software illegal ist, muss es noch mindestens eine zweite Person geben, die die Software zumindestens einmal gestartet hat.
Nach gängiger MI-Rechnung kann man dann bei einem Unternehmen wie Sony BMG induzieren, dass die Software von ca. 20.000 Mitarbeitern genutzt wurde, die sich die Software im Normalfall gekauft hätten.
Jede dieser nicht-verkauften Softwarepakete werden mit einem Stückpreis von 1000 Euro angesetzt, was insgesamt 20.000.000 Euro macht. Dazu kommen noch 10% für den Anwalt, womit wir bei 22.000.000 Euro sind.
Die Abmahnung wurde gestern verschickt, heute kommt sie an, die gesetzte Frist ist Montag der 31.3. Sollte bis dahin kein Geldeingang verbucht sein, so wird Anzeige gegen alle Entscheider von Sony BMG erstattet, man erwartet jeweils 5 Jahre Haft, den Raubkopierer sind auch Verbrecher. Und hier handelt es sich auch noch um einen Einsatz in einem Unternehmen, d.h. Verwendung von Raubkopien zur Gewinnsteigerung...deshalb sollte nach meiner Meinung die Strafe deutlich höher ausfallen man sollte 5-10 Jahre ansetzen, oder im schlimmen Fall falls jemand Einspruch einlegt auf Lebenslange Verwahrung fordern.