Hallo,
meine Soundkarte weist leider zum zweiten mal einen Defekt auf.
Ich hatte diese schon vorher aufgrund des gleichen Defekts umtauschen müssen,
bereits damals hat mich der Händler darauf verwiesen,
dass die Karte zum Hersteller (Asus) geschickt werden müsse,
und dies 4-6 Wochen dauern würde.
( Mir wurde vorgeschlagen das direkt über ASUS abzuwickeln,
die haben mich aber an den Händler verwiesen)
Da ich zu der Zeit sowieso länger weg war,
war mir das erstmal egal,
der Umtausch dauerte dann knapp über 5 Wochen.
Nun ist die neue Karte wieder Defekt,
und der Händler besteht wieder auf Lieferung zum Hersteller,
und verweist auf die AGBs die ihm das Recht dazu einräumen sollen.
Muss ich mir das ( vor allem die langen Lieferzeiten ) gefallen lassen?
Ich hatte die selbe Karte davor bei einem anderen Händler erworben,
und aufgrund eines anderen Defektes reklamiert,
dort wurde mir direkt eine Rückgabe angeboten,
welche ich damals annahm.
Ich möchte nur sehr ungerne so lange auf die Karte verzichten,
zumal der Hersteller das ohnehin nicht reparieren,
sonder nur Umtauschen wird.
Auf der Seite des Verbraucherschutzes (ich glaube Sachsen oder Bayern) hatte ich beim ersten Umtausch bei diesem Händler schonmal nachgesehen,
und den Hinweis gefunden,
dass man nach dem ersten Umtausch bei einem erneuten Defekt vom Kaufvertrag zurücktreten kann,
sofern der Händler auf eine Rücksendung zum Hersteller besteht,
ist das so richtig? - und falls ja, wie stelle ich das am Besten an?
Der ursprüngliche Kauftermin war der 21.01.2013, die erste Reklamation am 31.05.2013, der Umtausch erfolgte dann am 10.07.2013 (wobei die Lieferung zusätzlich fast nochmal eine ganze Woche dauerte).
Ich rufe morgen (nochmal) an, nachdem ich heute/gestern lediglich auf die Sendung an den Hersteller verwiesen wurde.
Ich tu mich bei sowas leider schwer, da ich mich mit der tatsächlichen Rechtslage nicht auskenne, und nicht weiß welche Rechte ich denn tatsächlich habe, und was ich fordern kann.
Zusammengefasst:
Muss ich mir eine Lieferung an den Hersteller gefallen lassen?
Kann ich ggf. bei Weigerung des Händlers bzgl. eines Umtausches nach Eintreffen (und Kontrolle) der Ware vom Kaufvertrag zurück treten?
Wie stelle ich das am Besten an / erläutere dem Mensch am Telefon mein Anliegen? - Beim letzten Anruf wurde wehement auf eine Lieferung an den Hersteller bestanden.
Danke schonmal für eure Hilfe,
MfG,
LaKi
meine Soundkarte weist leider zum zweiten mal einen Defekt auf.
Ich hatte diese schon vorher aufgrund des gleichen Defekts umtauschen müssen,
bereits damals hat mich der Händler darauf verwiesen,
dass die Karte zum Hersteller (Asus) geschickt werden müsse,
und dies 4-6 Wochen dauern würde.
( Mir wurde vorgeschlagen das direkt über ASUS abzuwickeln,
die haben mich aber an den Händler verwiesen)
Da ich zu der Zeit sowieso länger weg war,
war mir das erstmal egal,
der Umtausch dauerte dann knapp über 5 Wochen.
Nun ist die neue Karte wieder Defekt,
und der Händler besteht wieder auf Lieferung zum Hersteller,
und verweist auf die AGBs die ihm das Recht dazu einräumen sollen.
Muss ich mir das ( vor allem die langen Lieferzeiten ) gefallen lassen?
Ich hatte die selbe Karte davor bei einem anderen Händler erworben,
und aufgrund eines anderen Defektes reklamiert,
dort wurde mir direkt eine Rückgabe angeboten,
welche ich damals annahm.
Ich möchte nur sehr ungerne so lange auf die Karte verzichten,
zumal der Hersteller das ohnehin nicht reparieren,
sonder nur Umtauschen wird.
Auf der Seite des Verbraucherschutzes (ich glaube Sachsen oder Bayern) hatte ich beim ersten Umtausch bei diesem Händler schonmal nachgesehen,
und den Hinweis gefunden,
dass man nach dem ersten Umtausch bei einem erneuten Defekt vom Kaufvertrag zurücktreten kann,
sofern der Händler auf eine Rücksendung zum Hersteller besteht,
ist das so richtig? - und falls ja, wie stelle ich das am Besten an?
Der ursprüngliche Kauftermin war der 21.01.2013, die erste Reklamation am 31.05.2013, der Umtausch erfolgte dann am 10.07.2013 (wobei die Lieferung zusätzlich fast nochmal eine ganze Woche dauerte).
Ich rufe morgen (nochmal) an, nachdem ich heute/gestern lediglich auf die Sendung an den Hersteller verwiesen wurde.
Ich tu mich bei sowas leider schwer, da ich mich mit der tatsächlichen Rechtslage nicht auskenne, und nicht weiß welche Rechte ich denn tatsächlich habe, und was ich fordern kann.
Zusammengefasst:
Muss ich mir eine Lieferung an den Hersteller gefallen lassen?
Kann ich ggf. bei Weigerung des Händlers bzgl. eines Umtausches nach Eintreffen (und Kontrolle) der Ware vom Kaufvertrag zurück treten?
Wie stelle ich das am Besten an / erläutere dem Mensch am Telefon mein Anliegen? - Beim letzten Anruf wurde wehement auf eine Lieferung an den Hersteller bestanden.
Danke schonmal für eure Hilfe,
MfG,
LaKi
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