News SPD fordert neue Gesetze für Trojaner-Einsatz

Solange keins der Gesetze besagt, dass der Einsatz von Staatstrojanern generell unzulässig ist, ist es mir ehrlich gesagt egal was die verzapfen, verschleiern und schönreden.
 
Es geht um eine Nebelkerzen die aus späteren "Entdeckungen" des CCC kein Skandal mehr entstehen lassen.

"Verfassungsfeindlich" gibts nicht. Was ist das für ein Wort? Entweder ist etwas "Konform" mit der Verfassung oder es ist das nicht. Wer bezeichnet Bankräuber u.ä. als "Gesetzesfeindlich"?? :D

Das schöne dabei ist ja, wenn z.B. Regierung/Ministerium etwas nicht "konformes" in Gesetze wandelt, klagt VIELLEICHT jemand und dann wird das nachgebessert oder auch mal verworfen. Wenn du dagegen etwas nicht "konformes" tust, ist das kriminell, du hast den Verfassungsschutz und BKA/LKA am Hals (als Rechter mußt du dir aber wohl weniger Sorgen drum machen...) und dann landest du früher oder später im Bau.

Dich schützt selbstverständlich auch Unwissen nicht vor der Strafe und sitzt auch zu recht. Keine Frage.

Im Bundestag werden dagegen schonmal Gesetzte beschlossen, von welchen man weiß, die Opposition wird dagegen Tag später vorm BVG klagen...

Wie oft hat denn der Verfassungsschutz früher den Schäuble oder auch mal den Uhl oder Ole Schröder beschattet? :evillol: Das haben wir dann davon ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich Frage mich, bei all der Kritik, wie ihr glaubt, dass moderne Verbrechensbekämpfung funktionieren soll?

Lehnt ihr auch Hausdurchsuchungen und Telefonabhörungen ab? Ist doch klar, dass in einer sich immer weiter vernetzenden Welt Maßnahmen dieser Art möglich sein müssen. Entscheidend ist, dass alles entsprechend klar geregelt ist (ob der § 100a StPO dafür reicht kann man diskutieren).

Sind es die Missbrauchsängste, welche die generelle Ablehnung hervorrufen? Angst davor, dass der Staat entgegen der Vorraussetzungen nach § 100a StPO einfach wahllos Trojaner verteilt? Der Staat befindet sich ständig in der Abwägung zwischen der grundrechtskonformen und grundrechtsschonenden Maßnahmen zur effektiven Bekämpfung der Kriminalität. Grundrechte dürfen auch eingeschränkt werden, sofern dies gerechtfertigt werden kann - das GG erlaubt (schon seit seiner Schaffung) solche Einschränkungen bzw. Rechtfertigungen für viele Grundrechte. Stets aber lassen sich Grundrechte über andere Grundrechte beschränken bzw. können diese eine Verletzung rechtfertigen (Abwägung im Einzelfall, warum ein Grundrecht vorgeht und wie weit). Die Kriminalität muss sich über solcherlei Dinge keine Gedanken machen.
Missbrauch der "sinnvollen" Instrumente gibt es immer wieder und wird es immer geben. Der Staat, die Regierung, das Paralment, etc. sind keine unfehlbaren "vollkommenen Gebilde". Schließlich gibt auch dafür unabhängige Gerichte (die auch nicht unfehlbar sind), um den Staat in seine Schranken zu weisen. Jetzt sag mit bitte keiner, die Gerichte könnten gegen "wirklich gewollte" Grundrechtsverletzungen nichts machen, weil es Unabhängigkeit nicht gebe, etc. Solche "Totschlag-Argumente" sind völlig sinnfei, da sie von einer Utopie (dem perfekten Rechtssystem) ausgehen.
Letztlich gibt es dann noch Wahlen (friedliche Revolution) mit denen wir das Handeln unserer Volksvertreter abstraffen können und die Gelegenheit haben, Männer und Frauen zu wählen, die unsere Meinung besser vertreten. Wie? Politiker sind alle dumm und machen nur ihren eigenen Kram? Nicht meckern, sondern selber aktiv werden... Naja, dann könnte man aber merken, dass ein langer und schwerer Weg ist bis in die Parlamente und dass erst einmal eine Partei gegründet werden muss, damit man sich organisiert und gemeinsam seine Meinung unters Volk bringen kann und "ups" dabei merkt man dann auch, dass bei 10 Leuten gleich 11 Meinungen bestehen (wird schon schwer die alle unter einen Hut zu bringen).

So langer Text geworden und etwas vom Thema abgekommen :). Ich wollte eigentlich deutlich machen, dass man äußerst unterschiedlicher Meinung sein kann, aber ich lese immer nur "Politiker alles Idioten" und hier jetzt "Staatstrojaner auf keinen Fall; alles verfassungswidrig". Dann doch bitte auch sagen wie es besser geht ;)
 
Das hättest du auch kürzer schreiben können, und zwar… “Ich fordere Immunität und Straffreiheit für alle Politiker und Personen des Sicherheitsapparates“



… aber es versucht halt jeder Kriminelle sich rauszureden wenn er erwischt wird. :rolleyes:

Das Bundes Verfassungsgericht hat ein Urteil Gesprochen…. das muss man Respektieren.
Dieses Urteil ist Gesetz und daran hat sich jeder zu halten.
 
Öhm, hast mich wohl nicht (ansatzweise) verstanden.

Kein Gericht mach Gesetze, auch nicht das BVerfG. Wäre wohl noch schöner, wenn die Gerichte Gesetze schaffen, über die sie auch noch urteilen. Die Gesetzgebung liegt beim Parlament und sonst nirgends.

Das BVerfG hat das Recht Gesetze, die nicht mit der Verfassung im Einklang stehen, für verfassungswidrig zu erklären, womit sie nichtig sind. Oft ist ein Gesetz verfassungswidrig, weil es nicht verhältnismäßig ausgestaltet ist und deshalb gegen Grundrechte verstößt oder ganz einfach: Verfassungswdirigkeit liegt vor, wenn eine Regelung nicht mit dem GG vereinbar ist. Damit ist aber nicht gesagt, dass was eigentlich geregelt werden sollte, überhaupt nicht geregelt werden darf. Das Wahlrecht ist verfassungswidrig, aber das BVerfG macht kein neues Wahlrecht, noch darf jetzt überhaupt kein Wahlrecht mehr normiert werden. Das BVerfG hat auch nie entschieden das der Einsatz von Bundestrojanern niemals mit dem GG vereinbar wäre. Die Wiedereinführung der Todesstrafe wäre mit dem GG nicht vereinbar, d.h. hier könnte der Gesetzgeber tatsächlich nicht handeln.

“Ich fordere Immunität und Straffreiheit für alle Politiker und Personen des Sicherheitsapparates“
Wie du das aus meinem Text rausgelesen hast ist mir ein Rätsel. Bist nen Politiker? :rolleyes::

Ich habe über die Vereinbarkeit von Bundestrojanern mit der Verfassung geschrieben. Nie auch nur ein Wort dazu gesagt, dass kriminelle Politiker nicht bestarft werden dürfen oder Beamte, welche sich über die Gesetze (etwa § 100a StPO) hinwegsetzen. Falls du der Meinung bist es wäre strafbar ein verfassungswidriges Gesetz zu erlassen, dann kann ich dich beruhigen: Einen solchen Straftatbestand gibt es nicht. Zumal das Parlament wohl kaum mit Vorsatz handeln wird, sondern stets von der Verfassungskonformität seiner Gesetze ausgehen dürfte.
 
DK3008 schrieb:
Ich Frage mich, bei all der Kritik, wie ihr glaubt, dass moderne Verbrechensbekämpfung funktionieren soll?
Was bitte ist an den Verbrechen selbst modern, daß die Methoden modernisiert werden müßen? Haben die früher per Briefe oder Festnetzanrufe irgendwelche Pläne geschmiedet?

Wie kam eigentlich Carlos zu seinem zweifelhaften Ruhm? Durch Handys? Und wie konnten in den 80gern Banken überfallen werden, so ganz ohne Emails?

Wurden weniger Kinder vor Jpeg und Mpeg mißbraucht?

Wieviele Geldautomatenhacks wurden denn durch den Staatstrojaner verhindert??
 
@DK3008

Lehnt ihr auch Hausdurchsuchungen und Telefonabhörungen ab? Ist doch klar, dass in einer sich immer weiter vernetzenden Welt Maßnahmen dieser Art möglich sein müssen. Entscheidend ist, dass alles entsprechend klar geregelt ist (ob der § 100a StPO dafür reicht kann man diskutieren).

leider, geht es gerade nicht darum, ob hausdurchsuchungen, oder telefonabhörungen erlaubt sind. es geht darum, das eine tkü heute weit über eine normale telefonabhörung geht. genau das wurde durch das bundesverfassungsgericht als nicht zulässig gestempelt. es geht also nicht um den artikel 100 StPO, sondern darum, das eine behörde sich an die geltenden gesetze halten MUSS.

genau der wichtigste punkt, wird von den behörden geleugnet. das alleine wäre aus meiner sicht, genügend grund, die entsprechenden köpfe rollen zu lassen. auch schäuble hat zuvor öffentlich zugegeben, das die beamten mehr tun, als legal erlaubt ist.

gesetze funktionieren aber nur, wenn sie für alle gelten. nichteinmal dann ist es ohne probleme behaftet, wie du gut zum ausdruck gebracht hast. aber und hier liegt die crux, wenn sich die beamten nicht an geltende gesetze halten, warum sollte der bürger sich daran halten? diese frage zeigt auf, wie desolat die führung des bka lka und dergleichen ist. das darf aber nicht sein. es höhlt die gesetzgebung aus, wenn man sich über das gesetz stellt. was genau so aber geschehen ist.

herr uhl fand ja, seine leute haben eine andere meinung, zum urteil vom BVG. ähm, hallo? sollte man neu also sagen, ich wurde zB vor gericht verurteilt, aber der herr uhl setzt sich dann leichtfertig über ein BVG-urteil hinweg?

Sind es die Missbrauchsängste, welche die generelle Ablehnung hervorrufen? Angst davor, dass der Staat entgegen der Vorraussetzungen nach § 100a StPO einfach wahllos Trojaner verteilt?

es sind keine ängste. laut der vorliegenden fakten, ist es passiert. man hat den trojaner unrechtmässig(gegen entscheid des BVG), eingesetzt. es ging nie um leib und leben, also ist der einsatz unrechtmässig, da er teile des inneren kernes der persönlichkeit durchleuchtete. womit man geltendes recht brach. bewusst. das darf auch keine behörde. es wird sogar noch immer sehr dreist der terrorismus ins spiel gebracht. der leider nichts mit der tkü zu tun hat.

Der Staat befindet sich ständig in der Abwägung zwischen der grundrechtskonformen und grundrechtsschonenden Maßnahmen zur effektiven Bekämpfung der Kriminalität.

korrekt. der staat hat aber kein recht, sich über geltendes recht hinweg-zusetzen. egal, wie die abwägung aussieht.

Grundrechte dürfen auch eingeschränkt werden, sofern dies gerechtfertigt werden kann - das GG erlaubt (schon seit seiner Schaffung) solche Einschränkungen bzw. Rechtfertigungen für viele Grundrechte.

genau das hat das BVG von 2008 geregelt. weiter darf eine einschränkung nicht gehen. genau das hat aber der staat in diesen fällen getan.

Letztlich gibt es dann noch Wahlen (friedliche Revolution) mit denen wir das Handeln unserer Volksvertreter abstraffen können und die Gelegenheit haben, Männer und Frauen zu wählen, die unsere Meinung besser vertreten. Wie?

wahlen sind keine revolution, da in d das volk schlicht keine möglichkeit hat, eine partei korrekt abzustrafen. dein "argument" zieht also null. du brachtest zuvor, man solle keine totschlag-argumente bringen, tust dies aber selbst?*zweifelhaft

Nicht meckern, sondern selber aktiv werden... Naja, dann könnte man aber merken, dass ein langer und schwerer Weg ist bis in die Parlamente und dass erst einmal eine Partei gegründet werden muss, damit man sich organisiert und gemeinsam seine Meinung unters Volk bringen kann und "ups" dabei merkt man dann auch, dass bei 10 Leuten gleich 11 Meinungen bestehen (wird schon schwer die alle unter einen Hut zu bringen).

das nennt man politik. zudem vergisst du da viele dinge. zum einen, gibt es doch viel geld, wenn man in so einer position arbeitet. auch erinnere ich an schäubles spenden-einnahmen. man vergisst ja schonmal 100 000 euro schmiergeld eines waffenschiebers. zeigt doch sehr genau auf, wie korrupt das ganze da abläuft. möchte wissen, wie viel geld es sein muss, damit der herr so etwas nicht vergisst.

So langer Text geworden und etwas vom Thema abgekommen . Ich wollte eigentlich deutlich machen, dass man äußerst unterschiedlicher Meinung sein kann, aber ich lese immer nur "Politiker alles Idioten" und hier jetzt "Staatstrojaner auf keinen Fall; alles verfassungswidrig". Dann doch bitte auch sagen wie es besser geht

es ist leider die einzig logische konsequenz. ein gesetz, das vom staat missachtet wird, bringt nichts. der staat muss lernen, das er das gesetz achten muss. dazu könnte man eine kontroll-stelle einrichten, welche den herren auf die finger sieht. rechtfertigungspflicht gegenüber den bürgern, für diese stelle und es gibt chancen, das ganze zu regeln. eine behörde, welche einer anderen behörde unterstellt ist, ändert nichts am problem. genau darum geht es aber hier und jetzt.

und nun, zu der aussage, es gibt viele unterschiedliche meinungen. tut mir leid, aber wer für gesetze, für den staat ist, kann nicht dafür sein, genau diesen zu schädigen.

1. gesetze müssen von allen eingehalten werden. steht auch bei euch in der verfassung(falls das einer vergessen hat).

2. der staat muss genauso haftbar gemacht werden, wie der bürger. diese zwei-rechte-auffassung führt die gewaltentrennung ad absurdum.

3. es besteht die tatsache eines klaren BVG-bruches. das bedarf einer strafe. damit mein ich nun nicht kuschelstrafe, sondern eine, die den namen verdient.

4. du wolltest lösungen, habe ich dir bereits mehrfach aufgezeigt. dazu kommt nun aber noch, das uhl zB gehen müsste. direkt in den knast, meiner meinung nach. da wer wissentlich gesetze bricht und dann beim erwischt werden erst noch leugnet, der gehört nicht in den staats-apparat. wie sollte da der bürger vertrauen?

vertraut der bürger dem staat nicht, wird er sich auch nur vage an die gesetze halten. damit kämen zustände wie in china auf den plan. die oberen entscheiden, die unteren haben nichts zu sagen. genau darauf schlittert ihr zu, falls nicht gegengesteuert wird. leider tut der staat aber nichts, um dies in die wege zu leiten. nein, er verhöhnt noch den bürger, der damit beruhigt werden soll, das alles korrekt abgelaufen sei. was de facto nicht so ist.

Kein Gericht mach Gesetze, auch nicht das BVerfG.

das ist nun, so leid es mir tut, unsinn. die gesetze werden vom staat erstellt. dabei wird aber, genau im falle des BVG, durch den entscheid des gerichtes, die gesetzgebung eingeschränkt. falls du das nicht verstehst, solltest du dich mit jus beschäftigen. in dem urteil steht nun, das der innere kern, einer person, nicht belauscht werden darf. genau das ist aber geschehen. da gibts nix zu leugnen, das ist tatsache. womit genau die von dir getroffene aussage, falsch ist.

klar macht normal die politik die gesetze. was aber im rechts-system durch urteile, unterlegt, oder eingeschränkt wird. genau das ist 2008 geschehen und hat damit rechtsgültigkeit erlangt. darüber kann man diskutieren, ob man das will, aber rechtslage aktuell, ist es. daran besteht nunmal keinerlei zweifel. darum gehört so ein verhalten(das hinwegsetzen über geltende gesetze) bestraft.

nach deiner logik, müsste man dies alles zulassen. was aber nichts mit einem rechts-staat zu tun hat. dann nennt man das eher bananen-republik, oder diktatur. leider hat genau die demokratie den ruf, rechtssicherheit zu gewährleisten. auch ist die demokratie ein garant, für frieden, wie auch die rechts-staatlichkeit. beides wird in deutschland nicht wirklich praktiziert. meiner meinung nach, müsste dies deutschland ändern.

zitat: "wo quellen-tkü drauf steht, muss auch eine quellen-tkü drin sein."

mein slogan wäre aber : "wo demokratie angeschrieben ist, sollte auch eine demokratie drinn sein, oder ein rechts-staat."

das mindeste, was deutschland tun muss, ist die konsequente angehung der probleme. das bedeutet :

abstrafung der beamten, welche gesetze brachen. entlassung, gefängniss(uhl). klärung, in wie weit eine unabhängige stelle, die trojaner einsetzen/herstellen kann. diesmal NUR gegen terrorgefahr. da geht es nun nicht um die tkü, sondern generell.

die tkü ist direkt über skype abzugreifen. alles andere ist ein trojaner. das ist nicht nur meine meinung, sondern es ist eine simple tatsache. der ccc UND skype(usw), haben klar dargelegt, das eine abgreifung der reinen telekomunikations-daten über sie direkt möglich ist. sogar MUSS der betreiber wie skype, diese kontrollfunktion per gesetz aufweisen. es ist also schlicht eine lüge, das man einen trojaner für die tkü benötigt. wozu lügt man, wenn man doch nur genau das tun will, was verfassungsmässig erlaubt ist? die antwort kannst du dir selbst geben, wenn du so ehrlich sein willst.

Verfassungswdirigkeit liegt vor, wenn eine Regelung nicht mit dem GG vereinbar ist.

sorry, die verfassung, ist die basis eurer gesetze. ist es nicht vereinbar mit der verfassung, ist es nicht zulässig. was ist daran so schwer zu verstehen?

mal zur verdeutlichung. gesetze werden von den bürgern eingehalten, weil der bürger mit dem staat einen vertrag ausmachte. nennt man verfassung. bricht eine der zwei seiten den vertrag, wird man bestraft. genau dies, geschieht aber nicht. womit das heikle gefüge beginnt zu bröckeln. einen vertrag, den nur einer halten muss, wird jedem klar sein, der ist die bezeichung vertrag, nicht wert.

Das Wahlrecht ist verfassungswidrig, aber das BVerfG macht kein neues Wahlrecht, noch darf jetzt überhaupt kein Wahlrecht mehr normiert werden.

woher hast du den unsinn? wahlrecht ist ein demokratisches recht des suveräns. es ist also verfassungs-konform. keinen plan, woher du den mist hast, es sei verfassungswidrig. das würde ich an deiner stelle, mit quellen belegen, falls daran was sein sollte. ich glaube es jedenfalls nicht. falls dies ein beispiel von dir sein sollte, hust, bring bessere vergleiche.

Das BVerfG hat auch nie entschieden das der Einsatz von Bundestrojanern niemals mit dem GG vereinbar wäre.

das BVG hat entschieden, das der trojaner nicht mehr darf, als eben vom bvg entschieden wurde. das ist also ne klare regelung, welche der staat missachtete. der trojaner wurde eingesetzt, er kann wesentlich mehr als er darf. also ist ein glasklarer verfassungsbruch durch die behörden nicht leugbar.

Die Wiedereinführung der Todesstrafe wäre mit dem GG nicht vereinbar, d.h. hier könnte der Gesetzgeber tatsächlich nicht handeln.

was schlicht falsch ist. seit kürzerem ist in der eu, die todesstrafe wieder einführbar. kannste selbst nachlesen. ging genügend durch die presse. ist hier auch nicht das hauptthema.

greez
 
@BeeHaa
Was bitte ist an den Verbrechen selbst modern, daß die Methoden modernisiert werden müßen? Haben die früher per Briefe oder Festnetzanrufe irgendwelche Pläne geschmiedet?

Wie kam eigentlich Carlos zu seinem zweifelhaften Ruhm? Durch Handys? Und wie konnten in den 80gern Banken überfallen werden, so ganz ohne Emails?

Wurden weniger Kinder vor Jpeg und Mpeg mißbraucht?

Wieviele Geldautomatenhacks wurden denn durch den Staatstrojaner verhindert??

Und? Was hat das mit einem Trojaner zu tun? Was hat das mit Methoden der Beweissicherung und Verhinderung/Aufdeckung von Verbrechen zu tun? Was ist, wenn durch den Trojaner ein Kinderpornographiering aufgedckt wird oder die Vergewaltigung von Kindern gar verhindert wird? "Pläne" werden nicht am PC gemacht?

Sorry, aber einfach nicht haltbar - neben den klassischen Methoden wird selbstverständlich auch zur Kommunikation der PC genutzt, welchen es früher nicht gab. Die organisierte Kriminalität greift doch nicht ausschließlich auf Methoden der 80er Jahre zurück, natürlich entwicklen sie sich weiter und nutzen modernes neben althergebrachten. Die sind nicht so "dumm" und haben Beweise oder Indizien die auf ein Verbrechen hinweisen (ja, für die Ermittlungen reichen Indizien, denn Ziel der Ermittlung ist es u.a. Beweise zu erlangen) nicht auf dem PC? Man darf sich wundern, wie "dumm" sich auch Verbrecher anstellen. Auch mit Telefonabhörungen wurden schon Täter überführt.


@tarrabas

Zunächst einmal hast du mich wohl misverstanden. In der News, um der es in diesem Thead geht, wird eine neue Regelung hinsichtlich Trojaner gefordert. Angesichts dessen, dass hier der Trojanereinsatz vielfach grundsätzlich abglehnt wird, wollte ich klar machen, dass der Trojaner-Einsatz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Eben auf einer klaren Regeln und die Grenzen liegen natürlich dort, wo sie das BVerfG aufgezeigt hat. § 100a StPO wird teils aber bereits als ausreichend angesehen. Sehe ich nicht so, daher sollte/muss eine neue Regelung her.

Wenn jetzt absichtlich von Behördenmitgliedern oder anderen Personen im Staatsdienst, die vom BVerfG gesetzten Grenzen überschritten werden, dann haben wir einen absichtlichen Verfassungsbruch (den das BVerfG legt die Verfassung verbindlich aus). Die Personen gehören selbsverständlich bestraft. Darum ging es mir hier (im Kern) aber gar nicht.

Nichts desto trotz ist ein wohl weltweites Problem, dass sich Staaten immer wieder aus irgendwelchen Gründen über die sie bindenen Gesetze und vor allem die Verfassung hinwegsetzen (weil vermeintlich noch wichtigere Verfassungsgüter geschützt werden müssten). Ein Staatshaftungsgesetz ist in Deutschland bis jetzt immer gescheitert - das Problem ist, dass sich die Abgeordneten bzw. der Staat (natürlich, wer würde es an ihrer Stelle schon wollen?) nicht dazu durchringen können, da sie somit klare Regeln für die Staatshaftung aufstellen würden - von der sie u.U. selbst betroffen wären un die Deutschland viel Geld kosten könnten (eigentlich traurig, wenn man Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in alle Richtungen umsetzen möchte). Die geltende Staatshaftung (Art. 34 GG iVm § 839 BGB) ist daher weitgehend durch die Rechtsprechung geprägt. Meiner Meinung sollten bereits danach Betroffene eines illegallen Trojaner-Einsatzes einen Schadensersatzanspruch gegen die BRD haben. Dies ist natürlich streng von strafrechtlichen Konsquenzen zu trennen. Diese müssen neben den "Ausgleich für den angerichteten Schaden" treten und bestrafen den (bzw. die) Täter dafür, dass er sich absichtlich als Staatsdiener über die durch das BVerfG festgelegten Grenzen hinwegsetzt.

wahlen sind keine revolution, da in d das volk schlicht keine möglichkeit hat, eine partei korrekt abzustrafen. dein "argument" zieht also null. du brachtest zuvor, man solle keine totschlag-argumente bringen, tust dies aber selbst?*zweifelhaft

Doch, Wahlen sind eine friedliche Revolution. Mit Abstrafen meinte ich bestimmt nicht, dass Parteimitglieder bestraft werden, sondern dass ein Machtwechsel möglich ist. Eine Partei kann an die Macht kommen, welche z.B. den Trojaner-Einsatz grds ablehnt. Gibt es eine solche Partei nicht, oder fühlt man sich generell durch keine Partei angemessen vertreten, dann kann man selbst in die Politik gehen und versuchen etwas zu ändern! Problem: Das geht nicht schnell (es braucht Jahre um eine Partei aufzubauen) und ist schwer. Aber das ist auch gut so, denn schließlich wählen Millionen von Menschen und die haben alle ihre eigene Meinung. Friedliche Revolution ist in diesem Sinne ist Veränderung/Neuerung. Ohne Wahlen gäbe es keine Möglichkeit die "Herrschenden" auszuwechseln, außer über eine herkömmliche gewaltätige Revolution.

das nennt man politik. zudem vergisst du da viele dinge. zum einen, gibt es doch viel geld, wenn man in so einer position arbeitet. auch erinnere ich an schäubles spenden-einnahmen. man vergisst ja schonmal 100 000 euro schmiergeld eines waffenschiebers. zeigt doch sehr genau auf, wie korrupt das ganze da abläuft. möchte wissen, wie viel geld es sein muss, damit der herr so etwas nicht vergisst.

Viel Geld? Also als Abgeordneter im Parlament und in den Landesparlamenten gibt es relativ viel Geld (witzigerweise ja auch um Korruption einzudämmen) und als (wichtiger) Vollzeit Politiker bekommt man sicherlich auch was von seiner Partei. Aber sonst muss man neben der Politik noch arbeiten gehen.

Und was habe ich vergessen? Selber in die Politik gehen ist nicht möglich, weil es Korruption gibt? Du vermixt doch hier Realitäten und Ansprüche, wie es idealerweise sein sollte. Korruption ist wohl nicht auslöschbar, weil Politiker Menschen sind. Die Frage ist doch, was würde man selber machen? Ist man tatsächlich selbst so ein Idealist? Wo fängt Korruption an? Ist doch gradezu normal das es Korruption an Schaltstellen der Macht gibt, gerade weil dort Interessen durchgesetzt werden können. Aber ich verstehe nicht wogegen dies jetzt spricht? In welchem System haben wir keine Korruption? Was willst mir also damit sagen?

Unzweifelhaft sind aus aufgedeckter Korruption entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Hier gibt wieder viele Abgrenzungsprobleme, was als Korruption anzusehen ist und letztlich muss dies verbindlich von einem Gericht geklärt werden. Damit kommt es zu weiteren Problemen: Was dürfen Abgeordnete neben ihrer Tätigkeit im Parlament noch alles tun? Was dürfen sie noch als unschädlich entgegennehmen? Letzt auch ein grundlegendes Problem, dass eben grade diese Abgeordneten die Gesetze erlassen, was unschädlich ist und was nicht (Interessenkonflikt). Kommt auch noch einiges dazu, aber ist hier nicht Thema.

das ist nun, so leid es mir tut, unsinn. die gesetze werden vom staat erstellt. dabei wird aber, genau im falle des BVG, durch den entscheid des gerichtes, die gesetzgebung eingeschränkt. falls du das nicht verstehst, solltest du dich mit jus beschäftigen. in dem urteil steht nun, das der innere kern, einer person, nicht belauscht werden darf. genau das ist aber geschehen. da gibts nix zu leugnen, das ist tatsache. womit genau die von dir getroffene aussage, falsch ist.

klar macht normal die politik die gesetze. was aber im rechts-system durch urteile, unterlegt, oder eingeschränkt wird. genau das ist 2008 geschehen und hat damit rechtsgültigkeit erlangt. darüber kann man diskutieren, ob man das will, aber rechtslage aktuell, ist es. daran besteht nunmal keinerlei zweifel. darum gehört so ein verhalten(das hinwegsetzen über geltende gesetze) bestraft.

Stimmt was anderes habe ich auch nicht geschrieben... also kein Gericht macht Gesetze! Klar finden Einschränkungen des Gesetzgebers statt und es werden Grenzen gesetzt, aber das Gericht kann nicht selber die Regelungen treffen. Der Verfassungsgeber (2/3 des BT und 2/3 des BR) könnte z.B. das GG vollkommen ändern (bis auf Art. 1, Art. 20 und die Gliederung des in Länder; vgl. Art. 79 GG, sog. Ewigkeitsklausel). Er könnte also auch Grundrechte abschaffen und das BVerfG könnte dagegen rein gar nix machen. Ob das deutsche Volk dies hinnehmen würde, ist eine andere Frage. Das Grundgesetz wurde bereits zigfach geändert.

sorry, die verfassung, ist die basis eurer gesetze. ist es nicht vereinbar mit der verfassung, ist es nicht zulässig. was ist daran so schwer zu verstehen?

Stimmt, habe auch nix anderes behaupten, sondern geschrieben: "Verfassungswidrigkeit liegt vor, wenn eine Regelung nicht mit dem GG vereinbar ist." Wo liegt jetzt der Unterschied?

Ansonsten verweise ich nach oben auf die Einleitung.

woher hast du den unsinn? wahlrecht ist ein demokratisches recht des suveräns. es ist also verfassungs-konform. keinen plan, woher du den mist hast, es sei verfassungswidrig. das würde ich an deiner stelle, mit quellen belegen, falls daran was sein sollte. ich glaube es jedenfalls nicht. falls dies ein beispiel von dir sein sollte, hust, bring bessere vergleiche.

Wahlrecht war falsch ausgedrückt. Ich meine das Wahlgesetz, welches in in bestimmten Teilen für verfassungswidrig erklärt wurde. Eine Neuregelung hätte schon längst erfolgen müssen. Folge wäre meiner Meinunf nach, wenn bis zur nächsten Wahl kein verbessertes Gesetz gibt, dass die Wahl durch das BVerfG anulliert werden könnte (sofern geklagt wird).

was schlicht falsch ist. seit kürzerem ist in der eu, die todesstrafe wieder einführbar. kannste selbst nachlesen. ging genügend durch die presse. ist hier auch nicht das hauptthema.

Irrtum. Schlicht falsch ist deine Auffassung ;-). Die Normenpyramide ist Grundgesetz, allgemeines Völkerrecht, EU-Recht, Bundesrecht (mit besonderem Völkerrecht), Landesrecht, etc. Über dem Grundgesetz steht absolut nichts. Es ist vollkommen egal was die EU regelt. Die anderen EU-Staaten mögen nach eigenen Verfassungen und nach EU-Recht eine Todesstrafe einführen können.

Art. 102 GG: Die Todesstrafe ist abgeschafft.
Schlicht und einfach. In der BRD kann die Todesstrafe daher nicht eingeführt werden. Sollte Art. 102 GG abgeschafft werden (s.o. Verfassungsgeber), dann wird nach überwiegender Ansicht weiterhin vertreten, dass die Einführung der Todesstrafe gegen Art. 1 Abs. 1 und 2 GG (Menschwürde und Menschenrechte) verstößt. Art. 1 GG kann nicht geändert werden (s.o.).

Zum Verhältnis EU-Recht und Grundgesetz verweise ich im Detail auf die Solange-Entscheidungen des BVerfG (in Kurz bei Wikipedia unter Solange I und Solange II).

Das politische Dilemma in dem sich das BVerfG befindet ist natürlich nicht zu unterschätzen. Sollte das BVerfG einmal wirklich EU-Recht als nicht vereinbar mit dem Grundgesetz ansehen, dann hätte dies weitreichende Folgen, deren Kondequenzen für die EU unabsehbar sind, da Deutschland gehindert wäre EU-Recht umzusetzten. Was würde dann passieren? Interessant, aber nicht Thema hier (weiche sowieso schon viel zu oft vom Thema ab *g*).

____________

Abschließend sollte das BVerfG genauso kritisch betrachtet werden, wie unsere Politiker. Es sollte klar sein, dass dort acht Richter (ein Senat) - alles Top-Juristen - mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet sind und für uns das Grundgesetz bindend interpretieren und auch entwickeln. Das BVerfG hat schon Rechte geschaffen, welche sich nicht ohne weiteres aus dem GG ableiten lassen (z.B. informationelle Selbstbestimmung). Hinsichtlich der Gewaltenteilung darf man dies als problematisch ansehen. Zwar sind die Entscheidungen grds. im Sinne des Bürgers (und m.E. nach oft auch gut, weil der Verfassungsgeber einfach nicht handelt), aber dies ist kein Grund die Gewaltenteilung u.U. zu missachten (Problem: BVerfG als Ersatz-Verfassungsgeber - nur 8 Richter!). Nicht falsch verstehen: das BVerfG macht in meinen Augen eine überwiegend gute Arbeit, aber völlig unkritisch darf man nicht sein. Davon abgesehen teile ich die Entscheidung des BVerfG bzgl. des Trojaner-Einsatzes.
 
@ DK3008

Auch wenn du kein Problem mit einem Trojaner hast… dieses “Werkzeug“ ist ein Eingriff in die Privatsphäre. Der Trojaner ist einem Besuch eines Polizisten gleichzusetzen… einer der vorbeikommt und einem über die Schulter schaut tag für tag… Minute für Minute wenn Ich die Intimsten Dinge niederschreibe.

Jeder Verbrecher Agiert ohne sein gegenüber zu respektieren… Spionagesoftware wie du sie möchtest ist ein Angriff auf die Freiheit. Du willst Verbrechen aufklären??? In meinen Augen bist du der Verbrecher.
 
mal zur verdeutlichung. gesetze werden von den bürgern eingehalten, weil der bürger mit dem staat einen vertrag ausmachte. nennt man verfassung.

Naja, wenn man es genau nimmt, ist ja nicht mal das der Fall in Deutschland, da es nie eine Volksabstimmung darüber gab, was eigentlich ein wichtiges Kriterium für eine Verfassung ist. Grundsätzlich dürfte insgesamt die Zustimmung wohl sowieso da sein (Annahme), aber irgendwo finde ich auch diese Tatsache, dass dem Volk nie die Wahl gegeben wurde bei der grundlegendsten Entscheidung, bezeichnend für unsere sogenannte Demokratie.

Steht auch in Artikel 146:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Species 8472 schrieb:
@ DK3008

Auch wenn du kein Problem mit einem Trojaner hast… dieses “Werkzeug“ ist ein Eingriff in die Privatsphäre. Der Trojaner ist einem Besuch eines Polizisten gleichzusetzen… einer der vorbeikommt und einem über die Schulter schaut tag für tag… Minute für Minute wenn Ich die Intimsten Dinge niederschreibe.

Jeder Verbrecher Agiert ohne sein gegenüber zu respektieren… Spionagesoftware wie du sie möchtest ist ein Angriff auf die Freiheit. Du willst Verbrechen aufklären??? In meinen Augen bist du der Verbrecher.

Stimmt, sofern es eine klare gesetzlichen Regelung gibt, welche den vom BVerfG aufgestellten Grenzen entspricht, habe ich persönlich kein Problem mit einem Trojaner-Einsatz. Dies bedeutet natürlich auch, dass der Trojaner wieder verschwindet und nicht "für immer" auf einem PC bleibt.

Wie ich auch schon angesprochen habe, liegt das Problem vor allem beim Missbrauch, welcher bestraft gehört. Leider ist es ein Skandal, dass hier die Handhabe fehlt bzw. äußerst schwach ist. Absichtlicher Missbrauch durch den Staat darf nicht hingenommen werden und hier muss sich etwas ändern.

Nach deiner Ansicht musst du auch Telefonüberwachung und Hausdurchsuchungen ablehnen, also unter keinen Umständen akzeptieren. Die Privatspähre wird bei Telefonüberwachung genauso stark beschnitten wie beim Trojaner-Einsatz (wenn ich z.B. ein persönliches Gespräch mit meinem Arzt, Anwalt, gutem Freund, etc. führe). Bei einer Hausdurchsuchung würde ich den Eingriff in meine Privatsphäre als noch viel stärker empfinden (genauso wie auf dem PC intime Daten sein können, kann ich z.B. auch ein Tagebuch mit intimsten Details führen).

Angriff auf die Freiheit? Was ist Freiheit? Absolute Freiheit = meine Privatsspähre ist von jedem zu achten und niemand darf mich darin auch nur leicht beeinträchigen? Auch die Privatssphäre hat ihre Grenzen. Wenn ein begründerter Verdacht auf eine schwere Straftat besteht oder auf einen Terroristischenanschlag (ja, warum auch nicht? Kann es auch hier geben) und mittels eines Trojaners die entscheidenden Hinweise ergattert werden könnten, um das Verbrechen zu verhindern, soll der Einsatz des Trojaners wegen der Privatsspähre nicht möglich sein?

Ein Grund warum Trojaner abgelehnt werden, ist die Angst vor dem Überwachungsstaat. Diese Angst ist nicht unbegründet, aber weder sehe Deutschland auf den Weg dahin noch sind wir dort bereits angekommen. Ich will auch keinen gläsernen Bürger, aber ich will eine Abwägung zwischen "Freiheit" und "Aufklärung/Verhinderung von schweren Straftaten" und nehme dafür die Missbrauchsgefahr in Kauf.

Dein letzter Satz ist beleidigend. Du argumentierst emotional. Ich versuche hier wenigstens sachliche Argumente zu bringen und ich glaube auch, dass diese nicht einfach so von der Hand zu weisen sind. Verbrecher weil ich den Trojaner-Einsatz unter bestimmten Voraussetzungen für gerechtfertigt halte? Also bitte - dafür Daumen runter.
 
@DK3008

In der News, um der es in diesem Thead geht, wird eine neue Regelung hinsichtlich Trojaner gefordert. Angesichts dessen, dass hier der Trojanereinsatz vielfach grundsätzlich abglehnt wird, wollte ich klar machen, dass der Trojaner-Einsatz mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

dies ist mir klar. ich sehe aber keinen sinn darin. da zum einen, nicht einmal eine normale tkü durchgeführt wird, ohne diverse fehler des staates. es ist aus meiner sich also schlicht irrsinn, dem staate noch mehr macht in die hände zu legen. man sieht ja sehr genau, wie falsch der staat mit den werkzeugen umgeht. darum mein verweis an die nicht einhaltung der schranken, welche bei der tkü gelten.

Wenn jetzt absichtlich von Behördenmitgliedern oder anderen Personen im Staatsdienst, die vom BVerfG gesetzten Grenzen überschritten werden, dann haben wir einen absichtlichen Verfassungsbruch (den das BVerfG legt die Verfassung verbindlich aus). Die Personen gehören selbsverständlich bestraft. Darum ging es mir hier (im Kern) aber gar nicht.

das sehe ich nun nicht so einfach. es geht nicht darum? die behörden haben verfassungswidrig gehandelt. nun will man trotzdem noch eine erweiterung der trojaner-einsätze in erwägung ziehen, wenn sie nichtmal fähig sind, die einfacheren dinge zu regeln? das ist irrsinn. dazu kommt, das der trojaner bereits eingesetzt wurd.

ums mal zu verdeutlichen. der einsatz des trojaners wurde bereits bei gringen delikten eingesetzt. die sache mit dem apotheker und dem anabolika-dealer. beides waren eigentlich quellen-tkü. wir haben aber sehr genau gesehen, das diese einsätze zum trojaner-einsatz wurden. es bringt also nichts, wenn man die zwei dinge trennen will. das mag zwar bequemer sein, zielt aber total an der realität vorbei.

solange du nicht die miss-stände anpackst, wird sich nichts in der willkürlichen anwendung ändern. bedeutet, solange die behörden nicht abgestraft wurden(was nicht passieren wird), wird man vor dem volk keine neue regelung(ausweitung), der trojaner-einsätze hinbekommen. dies gilt natürlich nur, wenn das volk mitsprache-recht hat. ist in d schlicht nicht vorhanden.

Doch, Wahlen sind eine friedliche Revolution. Mit Abstrafen meinte ich bestimmt nicht, dass Parteimitglieder bestraft werden, sondern dass ein Machtwechsel möglich ist.

ähm, du lebst doch in deutschland? seit wann kann in deutschland durch wahlen ein machtwechsel erzwungen werden? es ist schlicht egal, was man in d wählt. man hat keinerlei einfluss auf das, was geschehen wird. was von den politikern dann gemacht wird. das ist total anders, als in der ch.

ums kurz zu sagen. in deutschland kannst du wählen was du willst. es wird sich nichts verändern. genau darum sage ich, bei euch sind wahlen fürn hintern. es bringt null. genau darum ist es auch keine sanfte revolution.

Viel Geld? Also als Abgeordneter im Parlament und in den Landesparlamenten gibt es relativ viel Geld (witzigerweise ja auch um Korruption einzudämmen) und als (wichtiger) Vollzeit Politiker bekommt man sicherlich auch was von seiner Partei. Aber sonst muss man neben der Politik noch arbeiten gehen.

witzigerweise um korruption einzudämmen? glaubst du echt an den mist? sorry, das kann ich nicht ernst nehmen. korruption ist in deutschland gewollt. dafür gibt es zig beispiele. zu letzt noch, die nicht rativizierung des anti-korruptions-gesetzes. herr schäuble wurde trotz seiner korruption als finanzminister eingesetzt von merkel. das bedeutet, der sumpf ist gewollt. sowas kann ich also nicht gegen die korruption werten, sondern nur dafür.

In welchem System haben wir keine Korruption? Was willst mir also damit sagen?

dieses schwarz weiss-denken ist ja ne feine sache. bringt aber nicht weiter. korruption ist zu bekämpfen. das tut deutschland aber nicht. das ist n unbequemer fact. da hilft auch keine ausweicherei.

Unzweifelhaft sind aus aufgedeckter Korruption entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Hier gibt wieder viele Abgrenzungsprobleme, was als Korruption anzusehen ist und letztlich muss dies verbindlich von einem Gericht geklärt werden. Damit kommt es zu weiteren Problemen: Was dürfen Abgeordnete neben ihrer Tätigkeit im Parlament noch alles tun? Was dürfen sie noch als unschädlich entgegennehmen? Letzt auch ein grundlegendes Problem, dass eben grade diese Abgeordneten die Gesetze erlassen, was unschädlich ist und was nicht (Interessenkonflikt). Kommt auch noch einiges dazu, aber ist hier nicht Thema.

schmunzelt, sorry, aber deutschland will dagegen nichts unternehmen. das liegt auf der hand. das es schwer ist, ist aber auch klar. aber ich bitte dich, sei ehrlich, nur für schweres, brauchen wir gute leute. und regiert, werdet auch ihr nicht von den grössten idioten auf erden. es ist also klar, das man gute leute da brauchen würde. es ist also müssig, die probleme als riesig darzustellen. andere länder schaffen das auch, dies anzugehen und sind echt weiter als d.

Irrtum. Schlicht falsch ist deine Auffassung ;-). Die Normenpyramide ist Grundgesetz, allgemeines Völkerrecht, EU-Recht, Bundesrecht (mit besonderem Völkerrecht), Landesrecht, etc. Über dem Grundgesetz steht absolut nichts. Es ist vollkommen egal was die EU regelt. Die anderen EU-Staaten mögen nach eigenen Verfassungen und nach EU-Recht eine Todesstrafe einführen können.

genau das haben jedoch bereits juristen widerlegt. zudem kommt da unbequemer weise dazu, das deutschlands volk noch nie über eine verfassung abgestimmt hat. ergo würde sie, recht für recht, die verfassung der EU übernommen haben. hust. womit wir wieder bei meiner aussage wären.

@Killagokkel

Naja, wenn man es genau nimmt, ist ja nicht mal das der Fall in Deutschland, da es nie eine Volksabstimmung darüber gab, was eigentlich ein wichtiges Kriterium für eine Verfassung ist. Grundsätzlich dürfte insgesamt die Zustimmung wohl sowieso da sein (Annahme), aber irgendwo finde ich auch diese Tatsache, dass dem Volk nie die Wahl gegeben wurde bei der grundlegendsten Entscheidung, bezeichnend für unsere sogenannte Demokratie.

genau das will ja DK3008 gerade bestreiten*g

@DK3008

Ein Grund warum Trojaner abgelehnt werden, ist die Angst vor dem Überwachungsstaat. Diese Angst ist nicht unbegründet, aber weder sehe Deutschland auf den Weg dahin noch sind wir dort bereits angekommen. Ich will auch keinen gläsernen Bürger, aber ich will eine Abwägung zwischen "Freiheit" und "Aufklärung/Verhinderung von schweren Straftaten" und nehme dafür die Missbrauchsgefahr in Kauf.

diese angst ist begründet, da es bereits soweit ist, das der bürger gläsern ist. der staat alles mit ihm machen kann. genau das ist der kritikpunkt, welchen glaube ich alle hier aufnehmen.

schwere straftaten? nochmals, genau für kleine delikte wurde die tkü eingesetzt. das bedeutet, das man keinen terrorismus-verdacht haben muss, damit man total bespitzelt wird. das ist die sachlage, egal wie schön man es sich drehen möchte.

die tkü ist das kleinere instrument, welches praktisch sogleich erhalten wird vom fahnder. bekommt man die tkü aber so leicht, wird man beim trojaner, den man ja nur*jetzt kommt der lacher,
*bei schweren taten einsetzen darf. schwer müssen die taten ja sein, wie zB drogenhandel(darunter fällt auch haschisch, eine harte droge, welche schon viele zu tode brachte, ups, keinen bissher, aber das macht ja nix),*
dazu kommt, das man mit der tkü bereits soviel kann, wie mit einem trojaner. ne tatsache, welche oft und gerne bestritten wird. dazu kommt, das selbst vor euren gerichten eine tkü nicht als beweis zugelassen werden darf. da die manipulation(nachladen von files), ohne probleme unsichtbar erfolgen kann. ein protokoll, welches dem entgegentreten soll, laut uhl, ist ein schlechter scherz. technisch ist eine sicherstellung eines beweises also NICHT möglich. genau das stellt auch den trojaner in das korrekte licht.*
es ist also müssig, behaupten zu wollen, irgendwas laufe grade gut, im staats-apparat, diesbezüglich. ferner haben wir noch n paar politiker, welche gelogen haben. bedeutet, sie haben so gut sie konnten, zu vertuschen versucht. das nennt sich arglistige täuschung und ist laut strafgesetz zu bestrafen. genau das passiert aber nicht. oder ist herr uhl nicht noch immer innenminister?

wie du unschwer erkennen kannst, deine theorie wäre ja vertretbar. die tatsachen zeigen aber klar auf, das deine theorie schlicht nicht praktikabel ist.

ein kleines beispiel :

hänschen hat mich belogen und verspricht hoch und heilig, dies nicht mehr zu tun. einen tag später tut er es dennoch. vertraue ich ihm in zukunft? nein. genau das verlangt aber gerade die politik*g es ist sogar noch etwas krasser. hänschen hat weitaus mehr als nur gelogen, er hat gelogen, betrogen, arglistig versucht zu täuschen, damit die lüge und der rechtsbruch nicht auskommt. sogar hat er versucht, alles als rechtens abzustempeln. trotz der klaren beweislage. die liste ist nicht abschiessend.

und noch zum schlusse. euer system, bedarf einer überarbeitung. es wird nicht so bestehen bleiben. gerade zeigt der koruptions-himmel in deutschland sehr deutlich auf, das man für banken etc immer geld hat, für den bürger jedoch nicht.

http://www.nzz.ch/finanzen/nachrichten/wem_hilft_die_griechenland-hilfe_1.13283334.html

also dürft ihr euch, auf eine reale echte revolution freuen. vorher, wird es nur noch schlechter werden in d.

greez

PS:

http://www.internet-law.de/2011/11/...egen-des-bayerntrojaners-nicht-ermitteln.html
 
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Hm, wir werden auf keinen gemeinsamen Nenner kommen.

Für mich hast du schon eine äußerst negative Einstellung zur deutschen Demokratie dahingehend, dass ja sowieso alles "versumpft" ist und der arme Bürger nix machen kann. Ich teile diese Ansicht nicht und glaube sehr wohl, dass mit Wahlen etwas erreicht werden kann. Sonst kann ich auch gleich aufhören an die Demokratie zu glauben. Wüsste jetzt auch nicht wo es wesentlich besser zugehen soll als in Deutschland. Da wo du wohnst scheint es ja viel besser zu sein... Schweiz, Österreich? Sehe nicht, dass unsere Nachbarn die besseren Demokratien sind.

Die vielen Defizite streite ich auch gar nicht ab. Wir brauchen ein Staatshaftungsgesetz und der Torjaner u.ä. darf nicht einfach irgendwie eingesetzt werden, da müssen Konsequenzen folgen. Nach deiner Darstellung wird das aber nie passieren, da wir eh nix änderen können und unsere Politiker alle durch die Bank weg Korruption wollen.

Was sollen wir Deutschen also machen? Zu den Waffen greifen und den Umsturz herbeiführen? Das wird bestimmt nicht passieren, dafür geht es der Mehrheit der Deutschen viel zu gut. Ich würde auch nicht teilnehmen, da ich Gründe für eine gewalttätige Revolution nicht sehe.

Naja und zuletzt ist der Quatsch mit dem EU-Recht/der EU-Verfassung und dem GG für mich nicht aktzeptabel. In meiner Realität ist es nicht so. Das Grundgesetz ist die Verfassung Deutschlands. Historisch gab es nie eine Abstimmung und daher auch Art. 146 GG. Allerdings würde so oder so eine überwältigende Mehrheit der Deutschen für das GG stimmen, wenn man sie fragen würde. Der größte Mangel des GG sind die quasi nicht vorhandenen Volksentscheide auf Bundesebene (hier wird schon seit "Jahrzehnten" diskutiert diese einzuführen - ich bin dafür, dass Voksentscheide auf Bundesebene möglich sein müssen). Abgesehen davon steht EU-Recht vom Rang unter dem GG - das BVerfG wird hier nicht anders entscheiden.
 
@DK3008

Für mich hast du schon eine äußerst negative Einstellung zur deutschen Demokratie dahingehend, dass ja sowieso alles "versumpft" ist und der arme Bürger nix machen kann. Ich teile diese Ansicht nicht und glaube sehr wohl, dass mit Wahlen etwas erreicht werden kann. Sonst kann ich auch gleich aufhören an die Demokratie zu glauben.

meine einstellung ist äusserst negativ, darin hast du recht. ich sehe jahr für jahr, wie die scheindemokratie deutschland den begriff "demokratie" verunglimpft. denn mit demokratischem, hat eure

http://de.wikipedia.org/wiki/Repräsentative_Demokratie

nichts gemein. dein satz : sonst kann ich gleich aufhören an die demokratie zu glauben, bedeutet nur, das du nicht mehr an die repräsentative demokratie glauben kannst. das sehe ich übrigens genau so. eine repräsentative demokratie will als demokratie erscheinen, hat damit aber nicht viel gemein. die unterschiede sind zu gross.

Was sollen wir Deutschen also machen? Zu den Waffen greifen und den Umsturz herbeiführen? Das wird bestimmt nicht passieren, dafür geht es der Mehrheit der Deutschen viel zu gut. Ich würde auch nicht teilnehmen, da ich Gründe für eine gewalttätige Revolution nicht sehe.

da ich grundsätzlich gegen gewalt bin, werde ich kaum hier zu einer revolution aufrufen. leider sehe ich aber schlicht keine änderung, in den nächsten 40 jahren, wenn das weiter so geht. das es zu wenig gründe für eine revolution gäbe, wirst du in den nächsten jahren eher relativieren. die krise war erst der anfang. falls das noch keiner gemerkt hat. doch das wird nun offtopic. da hilft es auch nichts, das merkel sagt, das nun mehr eine stelle haben. tatsächlich ist es doch so, das kaum einer mit einem volltagesjob, von dem erarbeiteten geld leben kann. hust, erfolg? wo denn. die spirale dreht sich weiter nach unten. so unrealistisch sehe ich es nun nicht an, das der bürger sich nicht dagegen zur wehr setzen wird.

Allerdings würde so oder so eine überwältigende Mehrheit der Deutschen für das GG stimmen, wenn man sie fragen würde.

sorry, über mhyten und glauben, diskutier ich nun nicht.

greez
 
@ Tarrabas
Das Grundgesetz ist die gültige Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Nach der Wiedervereinigung ist es nicht außer Kraft gesetzt worden und wurde auch in den neuen Bundesländern eingeführt. Aus dem Grundgesetz ist eine Verfassung geworden. Darüber gibt es auch schon zahlreiche Artikel. Sicher wäre es wünschenswert gewesen, einen anderen weg einzuschlagen und sich dies im Rahmen eines Referendums bestätigen zu lassen. Von Inhalt und Struktur, von Geltung und Anerkennung war das Grundgesetz auch schon in der (alten) Bundesrepublik Deutschland eine vollwertige Verfassung. Das Grundgesetz hatte keinen Mangel aufgewiesen, im Gegenteil: Es war die Grundlage für die Ausbildung einer freiheitlichen und stabilen Demokratie

Dazu gibt es einen guten Artikel: http://www.bpb.de/files/RA1CVS.pdf
 
@Jelais99

da erzählst du mir nun nix neues. wie Killagokkel anmerkte, der bürger hat dazu niemals ja gesagt. von daher würde ich nicht von einer verfassung sprechen, noch von einem grundgesetz. beide titel hat es nicht verdient.

greez

PS: man sieht ja, wie die verfassung eingehalten wird. siehe staatstrojaner*sfg
 
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DK3008 schrieb:
@BeeHaa


Und? Was hat das mit einem Trojaner zu tun?
Das war doch MEINE Frage :evillol:

Die organisierte Kriminalität greift doch nicht ausschließlich auf Methoden der 80er Jahre zurück, natürlich entwicklen sie sich weiter und nutzen modernes neben althergebrachten.
Selbst die rückständigsten Mafiafamilien auf Sizilien haben ihre Kinder irgendwannmal auf ein Gymnasium geschickt und fahren nun auf ihren Rechnern TrueCrypt. Dann schleuse DA MAL deinen Staatstrojaner ein :lol: Oder versuch mal an UAC vorbeizukommen :)

So ein Krimineller der eingeimpft ist klickt UACs nicht einfach so weg wie Oma Hilde. Und mittlerweile ist jeder der am Rechner Dreck am stecken hat ausreichend eingeimpft. Vor allem die Kinderpornopenner. Und jetzt?

Deswegen hatte den größten Erfolg der letzten Jahre was Kinderpornografie angeht Anonymous, mit gänzlich anderen Methoden, und nicht ein FBI oder BKA mit ihren billig Rootkits.

Auch mit Telefonabhörungen wurden schon Täter überführt.
Ja, Kleinkriminelle aka Gauner. Das bringts. Mal den 15ten Kleindealer in Berlin caschen, aber unfähig sein den Drogenzufluß zu halbieren.

Du wirst mit deinem Staatstrojaner 1000 Löcher auf den Straßen stopfen aber verlierst keinen Gedanken über winterfestere Straßenbelagmsichungen. Das bringts echt :freak:

Welchen Glauben an die Demokratie meinst du? Ich roll mich hier nämlich grad im Flur rum... Naja, gut. Jetzt hat Deutschland wenhigstens die Piraten...
http://www.piratenpartei-hessen.de/...z-deckt-rechtsextreme-terrorgruppe-„nationals

Wie ich auch schon angesprochen habe, liegt das Problem vor allem beim Missbrauch, welcher bestraft gehört. Leider ist es ein Skandal, dass hier die Handhabe fehlt bzw. äußerst schwach ist. Absichtlicher Missbrauch durch den Staat darf nicht hingenommen werden und hier muss sich etwas ändern.
Du sagst es, BEVOR sich hier die gesetzliche Lage nicht ändert und man auch paar angeblich Demokratie bewahrenden Täter angemessen bestraft werden - man also sieht, daß das wirklich funktioniert - brauchen wir uns über den Trojaner nicht unterhalten. Da stimme ich dir zu (Daumen hoch)
 
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@Tarrabas
Es ist letztendlich egal was, Du über das deutsche Grundgesetz denkst. Es ist durch den Vollzug der Deutschen Einheit zur Verfassung von Deutschland geworden. Das die formellen Anforderungen einer Verfassung nicht erfüllt seien, kann auch nicht aus Art. 146 GG entnommen werden.
Der - für eine Verfassung in der Tat ungewöhnliche - Art. 146 besagt, dass dieses Grundgesetz durch eine neue Verfassung, die in freier Entscheidung beschlossen wird, abgelöst werden kann .
Daraus kann man aber nicht schließen, dass eine freie Entscheidung Voraussetzung für eine Verfassung im formellen Sinne ist. Es werden in Art. 146 nämlich nicht die Voraussetzungen für eine Verfassung im formellen Sinne geregelt, sondern die Vorraussetzungen, die erforderlich sind, um das bestehende Grundgesetz (= die bestehende Verfassung) außer Kraft zu setzen.
Es wurde also lediglich klargestellt, dass die oktruierte Verfassung nicht durch ein weiteres Oktruar abgelöst werden kann.
Übrigens ist der überwiegende Teile der Deutschen Bevölkerung sehr zufrieden mit dem Grundgesetz

Und der Einsatz von Staatstrojanern hat nichts mit der Gültigkeit des Grundgesetzes als Verfassung zu tun. Verstößt dieser gegen unser Grundgesetz, ist das den politischen Organen und dden Behörden zuzuschreiben.

Der Einsatz eines Staatstrojaners bedarf natürlich einer rechtlichen Regelung durch ein Gesetz. Ein solches Gesetz muss nicht zwangsläufig dem GG zuwiderlaufen, sofern der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt bleibt. Eine Freiheitsstrafe ist Formell auch eine Verletzung des GG, wird allerdings durch eine konkrete Gesetzgebung und unter Abwägung der einzelnen Rechtsgüter legitimiert. Ähnlich verhält es sich mit der ärztlichen Behandlung. Formell gesehen ist es eine Körperverletzung, allerdings wird sie durch die Einwilligung des Patienten legitimiert (das gilt auch für Notfall OPs bei denen der Betroffene nicht ansprechbar ist, da man hier davon ausgeht, dass der Patient weiter leben möchte).

Ich persönlich halte den Staatstrojaner, wenn er einen eng begrenzten Einsatzzweck hat, für keinen unzumutbaren Eingriff. Vorausgesetzt ist natürlich das durch den Einsatz überragende Rechtsgüter geschützt werden. Und vorausgesetzt, dass der Einsatz einen richterlichen Beschluss bedarf.
 
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