Ach ja, wenn es so eine Umsatzbeteiligung gäbe, würde ich aber erwarten, dass diese für physikalische Güter auch greift.
Wo fängt denn eigentlich "phyikalisches Gut" an? Ein Spiel auf einem Datenträger, der zusätzlich Accountbindung hat?
Wo fängt denn eigentlich "phyikalisches Gut" an? Ein Spiel auf einem Datenträger, der zusätzlich Accountbindung hat?
Ergänzung ()
Valve ist zwar auch Publisher, aber der Großteil der Titel auf Steam werden nicht von Valve gepublisht.Cardhu schrieb:Publisher bieten dafür ein Onlineportal an. Immerhin haben sie meist auch online-Portale, wo sie ihre Produkte verkaufen.
Ubisoft/Steam/etc übertragen so ganz einfach das Spiel, nehmen Geld.
Darum ging es gar nicht. Bitte den Kontext beachten.Cardhu schrieb:Indem die Person angibt, dass sie eine Privatperson ist..
Bitte den Kontext beachten. Und nicht immer einzelne Sätze aus dem Kontext reißen. Sorry, aber bei so einem Stil brauchen wir hier gar nicht diskutieren.Cardhu schrieb:Auf ebay schließe ich auch einen Vertrag bei einer Auktion. Ich kann/konnte bestimmte Personen bzw Personenkreise ausschließen, aber ansonsten wars das auch.