massaker
Lt. Commander
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Ist und war schon immer so. Bei der KC3000 ist sogar etwas weniger als es bei Deiner 860Evo der Fall war.RogueSix schrieb:Google hat mir verraten, dass das bei der KC3000 alles vollautomatisch flutscht. Die OP-NAND Reserve ist vorhanden, aber nicht sichtbar oder einstellbar.
Nein, bei Kingston wird ganz einfach kein Aluhut getragen und daher keine veraltete Überbleibsel in der aktuellen Software.RogueSix schrieb:Ist es tatsächlich so, dass Kingston beim NAND großzügiger ist und den (nicht sichtbaren) OP-NAND quasi dem Kunden "schenkt", damit die Kapazität nicht darunter leidet,
Beim Samsung hat man einfach die Überprovisionierung nicht rausgeschmissen - warum auch, wenn ein übervorsichtiger Kunde dazu bewegt werden kann 2TB zu kaufen, obwohl ihm 1TB sogar mit Reserve reichen würde? Die schreiben ja auch immer noch 3-bit-MLC/4-bit-MLC statt TLC/QLC. Das ist einfach die Firmenphilosophie. Am schlimmsten ist aber, dass Überprovisionierung zum Teil der Full-Performance-Mode der neuesten SSDs wurde und was sich so einige darauf einbilden - das ist aber ein anderes Thema.RogueSix schrieb:...während Samsung eher "geizig" sind und dem Kunden -wenn man sich an die Magician-Empfehlung hält- die 10% vom sichtbaren und nutzbaren NAND abziehen?
Ich bilde mir ein den technischen Hintergrund genau zu verstehen und meine Empfehlungen hast Du ja im Post #33 bereits gelesen. Ich könnte ja viel genauer ins Detail gehen - es ist jedoch echt viel, denn jede SSD-Art je nach Hersteller-Formatierung/NAND-Art, OS/Dateisystem, Verwendung usw.... -> muss gesondert betrachtet werden, daher etwas schwammige allgemeine Empfehlung.Markus.Tenne schrieb:Was wir nicht haben: Einblick in den technischen Bereich bei Samsung und Co.
Zugegeben, manchmal ist @MORPEUS etwas giftig in Formulierungen, hat aber absolut Recht. Wie gesagt - stell gezielte/genauere Fragen, falls Du mehr wissen willst, dann kann ich Dir alles genauer begründen. Oder halte Dich einfach an meine allg. Empfehlungen.Markus.Tenne schrieb:ok, du nimmst Lösung A. Das brauchst du nicht zu begründen.
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