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Auf jeden Fall Respekt für die Hartnäckigkeit.
Und eigentlich eine Frechheit die Antworten von Steam, die schreiben ja in fast jeder Nachricht nur einen Verweis auf den Support.
Haben sie? Wäre interessant zu wissen, ob das wirklich so ist.
Eine gewisse Ähnlichkeit mit dem beworbenen Produkt müssen die gelieferten Daten doch wohl haben, oder nicht?
Ich habe mein MW2 nur leider bei Amazon gekauft und habe nun keine Möglichkeiten, es zu verkaufen, da ich noch etliche andere Spiele mit dem Acount verknüpft habe.
Steam hätte das locker durchziehn können und wäre vermutlich damit durchgekommen.
Ich habe das Game zwar nicht, aber wenn das Problem nicht noch 1000 andere Steam Kunden haben (was ich bezweifel) kann sich Steam darauf beziehen, dass es bei allen anderen ja läuft und es mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit an seiner Leitung liegen muss.
Naja, ob dieser § tatsächlich Anwendung fände ist fraglich, und wäre von einem Juristen zu prüfen. Aber dass er ihn genannt hat war sicherlich keine schlechte Idee.
lässt sich auf software vielleicht schwer umsetzen, da ja die fehler gefunden werden müssen und dann auch suaber behoben werden müssen. aber insofern passt der schon, da man als käufer das recht auf eine "einwandfreie" ware hat und somit es eigentlich schon zurückgeben darf. bei steam besteht ja nicht noch das problem mit einer raubkopie, da es an ein konto gebunden ist und somit quasi "wertlos" ist.
Steam hat erst reagiert, als der User eine Support-Anfrage beim Hersteller gestellt hat.
Sonst könnte ja jeder sagen, es sei ein Magel an der Ware...
Gerade im PC-Bereich sitzt der Fehler doch oft vor dem PC. Dies sollte man auch berücksichtigen.
Haben sie? Wäre interessant zu wissen, ob das wirklich so ist.
Eine gewisse Ähnlichkeit mit dem beworbenen Produkt müssen die gelieferten Daten doch wohl haben, oder nicht?
Wenn man über Steam ein Spiel kauft, wird man extra darauf hingewiesen, dass man den AGB zustimmen muss und in denen wird ja genannt, dass der Umtausch ausgeschlossen ist.
Das gibt es doch auch bei manchen Produkten, wo man als Kunde von vornherein bestätigt, dass man auf sein 14-tagiges Rückgaberecht verzichtet.
Insofern war die Reaktion von Steam reine Kulanz.
Aber andererseits bin ich jetzt auch kein Jurist. Wie es genau wäre, würde mich auch mal interessieren.
Wenn aber die AGBs gegen Deutsches geltendes recht verstoßen sind die nichtig
Ich kann auch in meinen AGBs schreiben dass du allgemein meine gekaufen Spiele nicht weiterverkaufen darfst, aber dieser Pasus ist auch nichtig, weil was deins ist ist deins und das darfst du auch verkaufen.