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News Steam nimmt Rückgaberecht in Nutzungsbestimmungen auf

M@rsupil@mi schrieb:
IMO nicht wirklich. Ich sehe da auf der Startseite nix von und auch im RSS-Feed geht diese doch nicht unerhebliche Einschränkung unter. Weiß jetzt auch nicht, was dagegen spricht so eine doch recht wichtige Info mit in den eigenen Titel aufzunehmen.[...]

Per se nichts. Zum einen hatte ich vergessen, dass der Subtitel im Ticker nicht ausgegeben wird, zum anderen hatte ich beim Schreiben keine vernünftige Formulierung gefunden, es gibt da ein paar Vorgaben. Andererseits sehe ich das große Drama nicht, wir hatten wirklich schon schlimmere Überschriften - die Überschrift ist sicher nicht perfekt, aber auch nicht schrecklich oder irreführend. Mit dem neuen Design wird das besser. Und wenn ich jetzt nochmal rüber gehe, zieht mir Volker das Fell über die Ohren :D

Cris-Cros schrieb:
PCGH interpretiert das ganze etwas anders. Solange das Spiel nicht runtergeladen wurde, soll eine Rückgabe möglich sein.

Quelle:
http://www.pcgameshardware.de/Steam-Software-69900/News/14-taegiges-Rueckgaberecht-1153868/

PCGH interpretiert allerdings lediglich die Nutzungsbestimmungen selbst und ignoriert die neue Checkbox beim Kauf. Durch die Checkbox wird das Widerrufsrecht aber völlig ausgeschlossen, weil die Auslieferung/Aktivierung/Nutzung des Spiels mit dessen Erwerb zusammenfällt. ;)
 
Ich kenn auch genug Läden die nehmen eine geöffnete Software nicht wieder zurück. Und vorallem lässt sich (in erster Linie für PC) so ein angespieltes Spiel nicht mehr wirklich zurückgeben. Schließlich benutzt man einen Key der dann unbrauchbar wird.

Ein wenig OT:
VIEL schlimmer find ich, dass Spiele im PSN meist mehr kosten als im Laden und, dass obwohl bei PSN-Spielen die Kosten für CD, Hülle, Cover Druck, Transport, gewinn für den Verkäufer etc. wegfällt. Bei Digitalen Spielen liegt die Software einfach irgendwo auf einem Server der so oder so in betrieb wäre.
Außerdem sind die dann Accountgebunden und lassen sich nie mehr verkaufen. Wenn man sich dann mal ausrechnet wieviel Kohle man investiert die man NIE wieder zurück bekommt...
 
Die beste Lösung wäre meiner Meinung nach, die erste Stunde der Nutzung als Demo zu deklarieren. Danach könnte man sich dann entscheiden, ob man das Ding zurückgibt oder weiterzockt, womit das Rückgaberecht erlischt. Wäre eine saubere Lösung und auch für Steam sicher nicht die schlechteste, da viele wahrscheinlich selbst bei Nichtgefallen auf eine Rückgabe verzichten. Bequemlickeit und so...
 
Im Jahr 2009 konnte ich zumindest mit über die Supportfunktion ein Spiel erstatten lassen (Left for Dead 1 oder 2) . Ich hatte mir das Spiel in Stream gekauft, das Geld wurde mir dann erstattet. Kurz darauf hab ich mir die Österreich Version gekauft und Aktiviert. Mir ging es damals also nur darum die UnCut Version zu bekommen. Wie ich das genau gegenüber dem Support Argumentiert hatte kann ich jetzt nicht mehr sagen. Zumindest fand ich das super und sehr kulant.
 
AbstaubBaer schrieb:
PCGH interpretiert allerdings lediglich die Nutzungsbestimmungen selbst und ignoriert die neue Checkbox beim Kauf. Durch die Checkbox wird das Widerrufsrecht aber völlig ausgeschlossen, weil die Auslieferung/Aktivierung/Nutzung des Spiels mit dessen Erwerb zusammenfällt. ;)
Sehe ich auch so. Wenn dem anders wäre, würde das Valve doch auch so kommunizieren, wäre ja keine negative Werbung sondern positive.
 
Hä? Wieso ist es möglich eine EU-VORSCHRIFT so leicht zu umgehen? "Sie können die Ware zurückgeben, aber nur solange Sie Ihnen nicht gehört." Dafuq :freak:
 
Wurschti schrieb:
Hä? Wieso ist es möglich eine EU-VORSCHRIFT so leicht zu umgehen? "Sie können die Ware zurückgeben, aber nur solange Sie Ihnen nicht gehört." Dafuq :freak:

Mein Gott, warum verlinke ich überhaupt etwas und schreibe etwas....

Kausu schrieb:
Ja es liegt daran, dass es sich hierbei um digitale Güter handelt.
http://europa.eu/youreurope/citizen...ghts-e-commerce/index_de.htm?cookies=disabled

Wie Steam mit noch nicht heruntergeladenen Spielen umgeht, müsste man, wenn man es unbedingt will testen. Wobei es ums spiele testen dann ja nicht gehen kann.
Soweit OK was valve macht.
Übrgens klick dich mal auf der Seite und in den deutschen Gesetzen durch ... Stimmt überhaupt nicht, dass das Widerurfssrecht nicht ausgeschlossen werden kann.


http://europa.eu/youreurope/citizen...ghts-e-commerce/index_de.htm?cookies=disabled
 
Da Kauf und Nutzung auf diese Weise zusammenfallen, besteht auch weiterhin keine Möglichkeit zur Rückgabe bereits erworbener, aber ungenutzter Spiele – was rechtlich in dieser Form allerdings völlig korrekt ist.
Zweifelhaft/vorerst. Ohne den Wortlaut der EU-Norm gelesen zu haben, denke ich, dass Valves Klausel nicht im Sinne des Gesetzgebers sein kann und den angestrebten Verbraucherschutz untergräbt.

Außerdem können Sie einen Vertrag über digitale Online-Inhalte innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Sobald Sie die Inhalte jedoch herunterladen oder abspielen, können Sie nicht mehr vom Kauf zurücktreten, wenn der Händler seine Verpflichtungen erfüllt hat. Insbesondere muss der Händler zunächst Ihre ausdrückliche Zustimmung zum unmittelbaren Herunterladen oder Abspielen erhalten, und Sie müssen ausdrücklich bestätigen, dass Sie Ihr Widerrufsrecht verlieren, sobald die Leistung erbracht wird.
Die Pflichterfüllung seitens Valves alleine durch Abschließen des Kaufvertrages steht auf dünnem Eis.
Na, wer will sich für uns alle durch die Instanzen prügeln? :D
 
Erinnere mich nicht daran das ich jemals geöffnete digitale Güter zurückgeben konnte, egal wo die gekauft wurden. Allerdings sollte man die an dem Download bzw. der Erstaktivierung fest machen, ein nicht aktivierter Titel bei Steam dürfte einer Originalverpackung bei Hardcopys gleich kommen. Aber vielleicht arbeitet man ja daran das einzubauen und hat erstmal die Nutzungsbestimmungen dafür vorbereitet.

Hatte im übrigen auch noch nie eine Software die mir mehr als ein Nutzungsrecht gewährte auch vor 20-30 Jahren nicht, abgesehen von OpenSource.
 
Tja, früher gab es die gute alte Demo/Shareware Version. Damit konnte zumin ein kleiner Eindruck vom Spiel, Handling etc gewonnen werden.

Aber heutzutage ist es den meisten Herstellern wohl zufiel Aufwand... :rolleyes: obwohl EA ja wohl in Zukunft wieder Demos bringen will...

Ich weiß schon warum ich seit Jahren schon kein Spiel mir mehr gekauft (und auch nicht illegal) heruntergeladen habe.
Da verzichte ich doch lieber auf den Konsum.
 
Hat der Typ von gamersglobal überhaupt das Recht Valve's Website '(auszugsweise) zu kopieren? :)
 
Obwohl es da schon mal Videos mit ähnlichen Inhalt gab (Screenshots ohne kommerzielle Nutzung), weiß ich es nicht, wobei ich denke er darf
(Die ganzen Newsseiten fragen doch nicht jedesmal bei irgendwas nach)...aber ich denke schon, dass er weiß, wie er es machen muss. Gamesanwalt ist ja nicht sein Spaßnahme, er ist tatsächlich Anwalt.
 
trane87 schrieb:
Es war einmal vor langer Zeit, da war noch der Kunde König! Heute wird man gemolken und wehe man kritisiert etwas. Gibt ja auch einige Titel bei Steam die man sich kauft und dann sind diese nicht mal spielbar. Absolute Frechheit was Steam sich hier leistet.

Wobei dies einen Mangel darstellt und somit nicht unter Widerrufsrecht sondern Vertragsrecht fallen würde.
 
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