Steuer: Fahrtkosten bei freiberuflicher Tätigkeit

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Gast
Liebe Leute!

Ich bin Vollzeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt und nebenbei freiberuflich tätig. Für letztere Tätigkeit habe ich eine Steuernummer und schreibe eine Rechnung mit Umsatzsteuer.

Dafür bin ich 250km im Jahr mit meinem privaten PKW unterwegs – im Jahr. 😂

Gibt es eine einfache Möglichkeit, dieses Spritgeld bei der Steuer geltend zu machen? (Ein Fahrtenbuch oder ähnliches kommt freilich nicht in Frage.)

Vielen Dank im Voraus
 
Du musst die Fahrten in einem Fahrtenbuch aufschreiben.

Aber nur die 250 KM.
Alle anderen Fahrten nicht.

Dafür kannst du dann 30 Cent pro KM ansetzen.
 
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Schwarzviolett schrieb:
(Ein Fahrtenbuch oder ähnliches kommt freilich nicht in Frage.)
Blöde Frage aber warum? Grade bei der geringen Fahrleistung ist das doch das einfachste und kein großer Aufwand?
 
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Fahrtenbuch heißt jede einzelne Fahrt aufschreiben. Auch Privatfahrten. Man muss da zwar keinen Ort dazu schreiben, aber es ist ein extremer Aufwand.
 
Egal. Der Aufwand steht trotzdem nicht im Verhältnis zum Ertrag.

Was willst du mit dem Fahrtenbuch erreichen, wenn der nur 250 KM im Jahr für sein Gewerbe fährt?
 
MichaelBer schrieb:
Was willst du mit dem Fahrtenbuch erreichen, wenn der nur 250 KM im Jahr für sein Gewerbe fährt?
Das sehe ich zwar ähnlich aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.
Vielleicht ist ja dem TE der Aufwand wert.
 
Die Frage ist: Was würde ihm das Ganze denn überhaupt finanziell bringen?

Kannst du das mal kurz erklären?
 
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MichaelBer schrieb:
Was würde ihm das Ganze denn überhaupt finanziell bringen?
Auch das ist mMn die Sache des TE. Wenn es nur 1,00 EUR Ersparnis ist und der Aufwand ist ihm das wert, dann ist es OK.
Wir wissen nichts vom TE außer seiner Frage.

Zumal der Aufwand für den Nachweis im vorliegenden Fall relativ gering zu sein scheint, denn es muss wohl kein lückenloses, sondern nur ein vereinfachtes Fahrtenbuch geführt werden.

Auszug aus:
https://www.gulp.de/freelancing/wissen/geschaeftswagen/selbststaendige-privates-auto-absetzen

Den Nachweis erbringen Sie mit einem vereinfachten Fahrtenbuch. Aus dem müssen für jede einzelne Fahrt die folgenden Angaben hervorgehen:
  • Datum
  • Anlass der Reise mit Name des aufgesuchten Geschäftspartners
  • Ausgangspunkt und Ziel der Reise
  • Summe der gefahrenen Kilometer
Es genügt also zum Beispiel eine Aufstellung dieser Art:
[IMG]https://www.gulp.de/sites/default/files/styles/image_free__480_h/public/media/images/tabelle-fahrtenbuch.jpg?itok=q3ITJN3Y[/IMG]
Anders als beim Fahrtenbuch eines Geschäftswagens ist die Angabe der Kilometerstände beim Privat-Pkw entbehrlich. Lückenlos oder gegen nachträgliche Änderungen geschützt müssen Fahrtenbuch-Aufzeichnungen bei Privat-Pkw ebenfalls nicht sein. Sie können also auch eine der kostenlos angebotenen Fahrtenbuch-Apps in Betracht ziehen.
Anstelle eines vereinfachten Fahrtenbuches können Sie die erforderlichen Angaben auch in Form einzelner Eigenbelege oder als Teil Ihrer Reisekosten-Abrechnungen dokumentieren. Bei wiederholten Fahrten zu bestimmten Kunden, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern genügt dann der Verweis auf zuvor erstellte Belege.
 
00Julius schrieb:
Zumal der Aufwand für den Nachweis im vorliegenden Fall relativ gering zu sein scheint, denn es muss wohl kein lückenloses, sondern nur ein vereinfachtes Fahrtenbuch geführt werden.

Genau diese Variante empfehle ich ja.
Nur die 30 Cent abrechnen.

Der Aufwand für ein komplettes Fahrtenbuch mit dem man die tatsächlichen Kosten ermittelt steht absolut in keiner Relation.
 
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