Ianz schrieb:
aber auf der letzten Gehaltsabrechnung sind ja bekanntlich alle Gesamtjahreswerte eingetragen.
Du bist Dir also zu 110% sicher, dass es keine Nachverrechnung geben wird, die sich auf 12/2022 bezieht, die sich aber erst nach der Ausstellung der Gehaltsabrechnung für 12/2022 ergibt.
Aber klar, wenn Du beim letzten Jahrenswechsel vergleichbar für den AG gearbeitet hast, wirst Du wissen, ob Krankheit, Zulagen oder z.B. Urlaubs-Zuschüsse nachverrechnet werden oder einfach im Folgemonat ausgezahlt werden. Mir sind die Grundlagen zur Abrechnung nicht bekannt, ich kenne noch nicht einemal meinen Tarifvertrag so gut dass ich weiss, welche (teile Kleckerbetrräge) mein AG bei gewissen Ereignissen zahlt und wann er diese verrechnen muss (Zahlungsmonat oder Monat, in dem sie aufgetreten sind).
Nachdem ich im Folgejahr schon mind. einmal zwei Meldungen zur Sozialversicherung bekommen habe (mit leicht geänderten Werten, die Lohnsteuerbescheinigung kam sowiesoo erst datach) gehe ich davon aus, dass sich durchaus noch Dinge ändern können und mein AG u.U. solche Nachverrechnungen auf den "korrekten" Monat bucht, auch wenn sie später ausgezahlt werden.
Ianz schrieb:
- Ist der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung gleich mit dem des Arbeitnehmeranteils? Zumindest war dies in der letzten Jahren bei mir so
M.W.n. ja, aber auch das bezieht sich u.U. auch auf Zusatzleistungen, die der AG gewährt. Selbst, wenn man mit dem Regel-Arbeitslohn über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, sind zusätzliche Abgaben für Sonderzahlungen denkbar. Anders würde man es nicht schaffen, auf mehr Rentenpunkte wie die zu kommen, die man bei konstanter Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze mit dem Regel-Arbeitslohn kommen kann.
Energiepauschale? Bei mir stand die in 09/2022 auf der Gehaltsabrechnung, inkl. Steuer und SV-Abzügen, weshalb ich bisher davon ausgehe, dass ich dazu nichts gesondertes angeben muss. Aber das wird mir im Zweifel meine Steuersoftware 2023 sagen.
Ianz schrieb:
Hier können und, vor allem, dürfen nur persönliche Meinungen geäußert werden, aber keine Steuerberatung.
Aber irgendwie interessant, dass Du wohl als AN im eigenen Haus wohnst und es dann vermutlich um die schnelle Erstattung der 300€ Energiepauschale geht, die der AG nicht ausgezahlt hat (dafür gibt es ja genügend Grüne und es ist hier auch irrelevant). Sobald ich irgendwo auf eine Hausgeldabrechnung oder gar Nebenkostenabrechnung für 2022 warten muss, würde ich auf die Absetzung der dort genannten Kosten nicht verzichten wollen.
kwai schrieb:
Und vor allem warum jetzt schon ?
Da lassen sich durchaus eininge, nicht nur konstruierten Gründe finden, die eine möglichst zügige Abgabe sinnvoll erscheinen lassen. Ich würde das aber (bei meinem AG und miener HV) nie machen, bevor ich die offiziellen Abrechnungen habe.