Steuererklärung für 2022 jetzt schon ohne Lohnsteuerbescheinigung?

I

Ianz

Gast
Moin,

kann ich jetzt schon über Elster oder Taxfix meine Steuererklärung - vor Jahresfrist - abgeben?
Die Lohnsteuerbescheinigung liegt logischerweise noch nicht vor, aber auf der letzten Gehaltsabrechnung sind ja bekanntlich alle Gesamtjahreswerte eingetragen.



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Natürlich kannst Du das schon vorbereiten. Aber abgeben nicht bevor Du die Meldung Deines AG vom Jahr 2022 hast. Wie soll das bitte gehen?
 
Und vor allem warum jetzt schon ? :D
Die Meldung des AG sollte so um Monatsende 23/01 kommen. Ist ja nicht mehr allzulang.
 
Was versprichst du dir davon? Dass im Januar sofort deine Erklärung bearbeitet wird? Das wird nicht passieren, weil die Finanzämter gar nicht soweit sind. Zudem wenn dei Bescheinigung deines Arbeitgebers vorliegt, kannst du die Daten von Elster automatisch einfüllen lassen, da die FInanzämter die Bescheinigung in elektronischer Form ja schon haben, denn sie geht nicht nur an dich
 
Ianz schrieb:
aber auf der letzten Gehaltsabrechnung sind ja bekanntlich alle Gesamtjahreswerte eingetragen.
Du bist Dir also zu 110% sicher, dass es keine Nachverrechnung geben wird, die sich auf 12/2022 bezieht, die sich aber erst nach der Ausstellung der Gehaltsabrechnung für 12/2022 ergibt.

Aber klar, wenn Du beim letzten Jahrenswechsel vergleichbar für den AG gearbeitet hast, wirst Du wissen, ob Krankheit, Zulagen oder z.B. Urlaubs-Zuschüsse nachverrechnet werden oder einfach im Folgemonat ausgezahlt werden. Mir sind die Grundlagen zur Abrechnung nicht bekannt, ich kenne noch nicht einemal meinen Tarifvertrag so gut dass ich weiss, welche (teile Kleckerbetrräge) mein AG bei gewissen Ereignissen zahlt und wann er diese verrechnen muss (Zahlungsmonat oder Monat, in dem sie aufgetreten sind).

Nachdem ich im Folgejahr schon mind. einmal zwei Meldungen zur Sozialversicherung bekommen habe (mit leicht geänderten Werten, die Lohnsteuerbescheinigung kam sowiesoo erst datach) gehe ich davon aus, dass sich durchaus noch Dinge ändern können und mein AG u.U. solche Nachverrechnungen auf den "korrekten" Monat bucht, auch wenn sie später ausgezahlt werden.

Ianz schrieb:
- Ist der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung gleich mit dem des Arbeitnehmeranteils? Zumindest war dies in der letzten Jahren bei mir so
M.W.n. ja, aber auch das bezieht sich u.U. auch auf Zusatzleistungen, die der AG gewährt. Selbst, wenn man mit dem Regel-Arbeitslohn über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, sind zusätzliche Abgaben für Sonderzahlungen denkbar. Anders würde man es nicht schaffen, auf mehr Rentenpunkte wie die zu kommen, die man bei konstanter Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze mit dem Regel-Arbeitslohn kommen kann.

Energiepauschale? Bei mir stand die in 09/2022 auf der Gehaltsabrechnung, inkl. Steuer und SV-Abzügen, weshalb ich bisher davon ausgehe, dass ich dazu nichts gesondertes angeben muss. Aber das wird mir im Zweifel meine Steuersoftware 2023 sagen.

Ianz schrieb:
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Hier können und, vor allem, dürfen nur persönliche Meinungen geäußert werden, aber keine Steuerberatung.

Aber irgendwie interessant, dass Du wohl als AN im eigenen Haus wohnst und es dann vermutlich um die schnelle Erstattung der 300€ Energiepauschale geht, die der AG nicht ausgezahlt hat (dafür gibt es ja genügend Grüne und es ist hier auch irrelevant). Sobald ich irgendwo auf eine Hausgeldabrechnung oder gar Nebenkostenabrechnung für 2022 warten muss, würde ich auf die Absetzung der dort genannten Kosten nicht verzichten wollen.

kwai schrieb:
Und vor allem warum jetzt schon ?
Da lassen sich durchaus eininge, nicht nur konstruierten Gründe finden, die eine möglichst zügige Abgabe sinnvoll erscheinen lassen. Ich würde das aber (bei meinem AG und miener HV) nie machen, bevor ich die offiziellen Abrechnungen habe.
 
Würde ich nicht machen, am Ende zahlt der Arbeitgeber noch einen Jahresbonus für 2022 im Jänner aus und das Jahr 2022 wird nochmal neu abgerechnet.
Warte doch einfach bis alles da ist, Zeit hat man ja auch danach noch genug.
 
Ianz schrieb:
- Ist der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung gleich mit dem des Arbeitnehmeranteils?
JA
Ianz schrieb:
- Wegen der 300 € Energiepauschale würde ich gerne wissen, ob in Punkt 2 Großbuchstaben (S,M F,FR) ich irgendeinen Buchstaben rechts in der Tabelle eintragen müsste?
Nein
Jetzt kommt aber das lustigste, 2022 kann faktisch noch gar nicht abgegeben werden, da die Elster Schnittstelle frühstens ab dem 01.01.2023 zur Verfügung steht. Elster
Selbst wenn kommt dann das Finanzamt. Dort ist es in der Regel so, dass vor März nicht wirklich etwas passiert. Da Versicherungen (Haftpflicht z.B.) erst gegen März ihre Daten übermitteln.
 
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P4ge schrieb:
Selbst wenn kommt dann das Finanzamt. Dort ist es in der Regel so, dass vor März nicht wirklich etwas passiert. Da Versicherungen (Haftpflicht z.B.) erst gegen März ihre Daten übermitteln.
Wenn es nur schon der März wäre... Ich hab meine Erklärung für 2021 Ende Januar 2022 abgegeben. Im Juni kam dann das erste Lebenszeichen des Finanzamtes... Die Überweisung kam im August, wenn ich mich recht erinnere. Und ich zweifle stark daran, dass so viele Menschen schon im Januar ihre Erklärung abgegeben haben, dass ich so weit hinten dran war. Aber kann natürlich auch sein, dass die Alphabetisch vorgehen (Nachname fängt mit W an bei mir) oder die Reihenfolge einfach würfeln.
 
Dazu wissen wir noch gar nicht wie wir den Gaszuschlag der Bundesregierung als geldwerter Vorteil eintragen sollen. Von daher immer mit der Ruhe ^^
 
Snowi schrieb:
Wenn es nur schon der März wäre... Ich hab meine Erklärung für 2021 Ende Januar 2022 abgegeben. Im Juni kam dann das erste Lebenszeichen des Finanzamtes... Die Überweisung kam im August, wenn ich mich recht erinnere. Und ich zweifle stark daran, dass so viele Menschen schon im Januar ihre Erklärung abgegeben haben, dass ich so weit hinten dran war. Aber kann natürlich auch sein, dass die Alphabetisch vorgehen (Nachname fängt mit W an bei mir) oder die Reihenfolge einfach würfeln.

Mein FA braucht in der Regel 4-6 Wochen für die Bearbeitung inkl. Überweisung.
Egal ob ich Anfang, Mitte oder Ende des Folgejahres die Erklärung mache.

Liegt bei Dir dann wohl einfach an den Leuten die da im FA arbeiten :D
 
Unter 16 Wochen ist bei uns bisher noch nie was passiert beim Finanzamt. 🙄
 
Moin,

die Lohnsteuerbescheinigung kommt erst in 2 Wochen, aber möchte schon jetzt abschicken.
Ich kenne die Werte aufgrund der letzten Gehaltsabrechnung aus dem Dezember.

Spricht etwas dagegen? Ist es gar unzulässig ohne offiziell vorliegender Lohnsteuerbescheinigung die Steuererklärung abzuschicken.
 
Ich wüsste nicht, warum das unzulässig sein sollte. In Papierform geht es ja theoretisch auch. Es ist halt nur unzulässig, Falschangaben zu machen.

Wie Du allerdings solche Formulare (egal ob analog oder digital) unterschreiben willst, falls dort immer noch "{Betrag} laut Nr. XX der Lohnsteuerbescheinigung" stehen sollte (ich kenne weder die Vordrucke noch Elster für 2022), ist mir ein Rätsel. Vergleichbares käme bei uns im Betrieb wohl einer Urkundenfälschung (oder mind. einer absichtlichen Täuschung) gleich, wenn ich unterschreibe, dass ich Daten aus einem Formular übertragen habe, welches mir nachweislich zum Datum meiner Unterschrift noch nicht vorliegen kann. Völlig egal, ob sich die Werte am Ende als Korrekt oder Falsch heraus stellen.

Selbst im der Vorschau zur elektr. Steuererklärung 2021, die mir meine Steuersoftware vor dem Abenden per Elster ausgegeben hat, steht eindeutig der Begriff "Lohnsteuerbescheinigung(en)" und nichts, das ich als "Angaben gemäß letzter Gehaltsabrechnung" oder einfach nur "Werte aus 2021" interpretieren könnte.

Die Finanzämter, mit denen ich bisher zu tun hatte, hatten alle eine recht kompetente Telefonberatung für solche allgemeingültigen Themen.
 
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