DerEineDa
Lieutenant
- Registriert
- Juni 2003
- Beiträge
- 1.002
Moin,
ich weiß, dass es solche Themen schon zu Hauf hier gibt, aber so speziell wie mein Anliegen habe ich das gerade nicht gefunden.
Hintergrund: Ich bin Student im 8. Semester, habe bis inklusive des 7. Semesters Bafög bekommen, nun im 8. aber nicht mehr. Ich lebe also vom Ersparten und habe auch sonst keine Einkünfte. Nächstes Semester werde ich mein Master-Studium beginnen und auch wieder Bafög beziehen, aber das tut hier nichts zur Sache. Also: Momentan keine Einkünfte.
Nun soll ich für eine Webseite einmalig etwas programmieren. Das ist wirklich eine einmalige Angelegenheit und es ist nicht absehbar, dass ich das wiederholen werde. Ich soll 500 Euro dafür bekommen.
Wie läuft das nun rechtlich? Ich meine rausgefunden zu haben, dass ich für eine einmalige Sache kein Gewerbe anmelden muss und auch mich auch nicht als Freiberufler qualifiziere. Stattdessen habe ich gelesen, dass ich es einfach in meiner Einkommenssteuererklärung aufführen soll.
Das Problem: Ich mache keine Einkommenssteuererklärungen und habe das auch noch nie gemacht. Wie gesagt habe ich sonst keine Einkünfte und bin nirgendwo angestellt. Da es eine einmalige Sache ist, möchte ich es auch möglichst vermeiden mich irgendwie beim Finanzamt anzumelden und ab da an regelmäßig einen Papierkrieg über mich ergehen zu lassen.
Wie mache ich das nun am elegantesten? Was muss ich in einer Rechnung, sofern ich eine schreiben muss, alles aufführen?
ich weiß, dass es solche Themen schon zu Hauf hier gibt, aber so speziell wie mein Anliegen habe ich das gerade nicht gefunden.
Hintergrund: Ich bin Student im 8. Semester, habe bis inklusive des 7. Semesters Bafög bekommen, nun im 8. aber nicht mehr. Ich lebe also vom Ersparten und habe auch sonst keine Einkünfte. Nächstes Semester werde ich mein Master-Studium beginnen und auch wieder Bafög beziehen, aber das tut hier nichts zur Sache. Also: Momentan keine Einkünfte.
Nun soll ich für eine Webseite einmalig etwas programmieren. Das ist wirklich eine einmalige Angelegenheit und es ist nicht absehbar, dass ich das wiederholen werde. Ich soll 500 Euro dafür bekommen.
Wie läuft das nun rechtlich? Ich meine rausgefunden zu haben, dass ich für eine einmalige Sache kein Gewerbe anmelden muss und auch mich auch nicht als Freiberufler qualifiziere. Stattdessen habe ich gelesen, dass ich es einfach in meiner Einkommenssteuererklärung aufführen soll.
Das Problem: Ich mache keine Einkommenssteuererklärungen und habe das auch noch nie gemacht. Wie gesagt habe ich sonst keine Einkünfte und bin nirgendwo angestellt. Da es eine einmalige Sache ist, möchte ich es auch möglichst vermeiden mich irgendwie beim Finanzamt anzumelden und ab da an regelmäßig einen Papierkrieg über mich ergehen zu lassen.
Wie mache ich das nun am elegantesten? Was muss ich in einer Rechnung, sofern ich eine schreiben muss, alles aufführen?