Steuererklärung für einmalige Arbeit?

DerEineDa

Lieutenant
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Moin,

ich weiß, dass es solche Themen schon zu Hauf hier gibt, aber so speziell wie mein Anliegen habe ich das gerade nicht gefunden.

Hintergrund: Ich bin Student im 8. Semester, habe bis inklusive des 7. Semesters Bafög bekommen, nun im 8. aber nicht mehr. Ich lebe also vom Ersparten und habe auch sonst keine Einkünfte. Nächstes Semester werde ich mein Master-Studium beginnen und auch wieder Bafög beziehen, aber das tut hier nichts zur Sache. Also: Momentan keine Einkünfte.

Nun soll ich für eine Webseite einmalig etwas programmieren. Das ist wirklich eine einmalige Angelegenheit und es ist nicht absehbar, dass ich das wiederholen werde. Ich soll 500 Euro dafür bekommen.

Wie läuft das nun rechtlich? Ich meine rausgefunden zu haben, dass ich für eine einmalige Sache kein Gewerbe anmelden muss und auch mich auch nicht als Freiberufler qualifiziere. Stattdessen habe ich gelesen, dass ich es einfach in meiner Einkommenssteuererklärung aufführen soll.

Das Problem: Ich mache keine Einkommenssteuererklärungen und habe das auch noch nie gemacht. Wie gesagt habe ich sonst keine Einkünfte und bin nirgendwo angestellt. Da es eine einmalige Sache ist, möchte ich es auch möglichst vermeiden mich irgendwie beim Finanzamt anzumelden und ab da an regelmäßig einen Papierkrieg über mich ergehen zu lassen.

Wie mache ich das nun am elegantesten? Was muss ich in einer Rechnung, sofern ich eine schreiben muss, alles aufführen?
 
Ja er darf schon Rechnungen schreiben. Die genauen gesetzlichen Grundlagen dazu kenne ich aber nicht auswendig. Es gibt soweit ich weiss ein Limit dafür, und außerdem darf die Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen haben. Zusätzlich gehört ein Vermerkt darauf, dass sie Laut §19 UStG keine Umsatzsteuer enthält..

Kuggste am besten mal hier nach und suchst im Netz ein bisschen darüber. Oder du rufst beim Finanzamt an und fragst einfach mal ganz doof..

http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmerregelung
 
Ich würde auch einfach mal beim FA anrufen... die sind mitunter netter als man denkt. ;)

Ansonsten:
Bei freiberuflichen und vergleichbaren selbstständigen Tätigkeiten im Sinne des Paragrafen 18 Einkommensteuergesetz (dazu gehört inzwischen zum Beispiel auch das Webdesign) handelt es sich per Definition überhaupt nicht um ein Gewerbe. Bei derartigen Nebentätigkeiten kommen Sie selbst im Falle dauerhafter Geschäftsaktivität ganz ohne Gewerbeschein aus. Hier reicht eine einfache Mitteilung ans Finanzamt. Und sofern es sich lediglich um einmalige oder gelegentliche Übernahme von selbstständiger Nebentätigkeiten handelt, ist sogar die entbehrlich. Dann genügt es, wenn Sie Ihre Einkünfte bei der nächsten Einkommensteuererklärung angeben.

Quelle:
http://www.drweb.de/magazin/selbsts...f-muss-ich-als-feierabend-freeelancer-achten/

Vielleicht hilft das ja.

Gruß
 
@IceMatrix: Wie's aussieht muss ich aber bei der Kleinunternehmerregelung auf jeden Fall ein Gewerbe anmelden, wodurch ich plötzlich eine Menge Pflichten bekommen würde. Möchte ich vermeiden.

@phirlefanz:
Dann genügt es, wenn Sie Ihre Einkünfte bei der nächsten Einkommensteuererklärung angeben.
Ja, so habe ich das auch erfahren. Ich mache aber keine Einkommenssteuererklärung, bzw wurde auch noch nie danach gefragt. Wie kann ich es denn überhaupt einleiten, dass mich das Finanzamt nach einer fragt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast ja erst einmal einen Freibetrag bevor du eine Einkommensteuererklärung machst.

Zahlst du den überhaupt Steuern?
 
Zuletzt bearbeitet:
Schau mal hier:
http://www.jobber.de/_1_myjobber/jobforum,selbststaendige_studenten_jobben.html
Der selbstständige Student tritt gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber als freier Unternehmer auf und stellt seine erbrachte Leistung einfach in Rechnung. Der Student ist dann zum Beispiel selbstständiger Host, Grafiker, Unternehmensberater, Bürodienstleister, Kopierserviceanbieter, usw. mit allen Rechten und Pflichten (etwa Haftung gegenüber dem Auftraggeber).
[...]
Grenzwerte 2006


  • Gewerbesteuerpflicht: ab 24.500 €
  • Umsatzsteuerpflicht: ab 16.620 € im laufenden, erwarteter Umsatz von 50.000€ im Folgejahr
  • Mitgliedsbeitrag an Handelskammer ab Gewinn von ca. 5.150 €
  • Lohnsteuer fällt an ab: 7.235 €
  • Verlust der Familienkrankenversicherung ab: 3.900 €
  • Verlust des Kindergeldes: 7.188 € (Bafög-Anteil wird mitgerechnet!)
  • Verlust des Bafög: 4.227,36 €
In jedem Fall musst du eine Rechnung schreiben und eine Steuererklärung abgeben.
Ergänzung ()

Touch-Knie schrieb:
Du hast ja erst einmal einen Freibetrag bevor du eine Einkommensteuererklärung machst.
Nein den hast du nur wenn du eine Einkommenssteuererklärung machst!
Freibeträge zählen nicht vor einer Erklärung, sondern man bekommt Freibeträge erst durch die Erklärung zugesprochen.
 
eine Rechnung darfs Du schreiben nur grundsätzlich ohne MwSt, da Du kein Gewerbe angemeldet hast und auch für diesen einmaligen Fall nicht brauchst.
Wenn Du alles tiptop haben willst mußt Du eine Einkommensteuererklärung machen, auch wenn nur Nebeneinkünfte von 500 Euro anfallen.
Theoretisch kräht da kein Hahn nach Schwierigkeiten bekommst Du aber, wenn der Auftraggeber Deine Rechnung bei seiner Steuererklärung angibt. Kann dumm laufen und ein Fiskalritter überprüft das.
 
Am besten melde ich mich wirklich mal beim Finanzamt. Offenbar ist das aber wirklich so, dass ich das in einer Einkommenssteuererklärung aufführen muss. Fragt sich nur, wie ich dazu komme, eine Einkommenssteuererklärung schreiben können.

@Touch-Knie: Ich zahle keine Steuern von denen ich wüsste.
 
@Touch-Knie
Ja das bedeutet aber nicht dass du keine Einkommenssteuererklärung machen musst wenn du innerhalb der Freibeträge bist - das ist absolut falsch und irreführend.
Du hast keinen Anspruch auf Freibeträge ohne eine Einkommenssteuer. Erst im Zuge der Einkommenssteuer werden deine Freibeträge berücksichtigt und du wirst nicht steuerpflichtig.
 
du brauchst im normalfall weder ein gewerbe anmelden, noch eine einkommensteuer abgeben. es kommt dabei natürlich drauf an welche gesamteinkünfte du pro jahr hast. ich habe diese regelung in der vergangenheit schon genutzt.
 
Arbeitnehmer sind nur...
sind keine Selbständigen Studenten....
Hat er eine Steuerkarte und den Lohn dort eingetragen muss er auch nach den von dir verlinkten Richtlinien keine EK-Steuerklärung abgeben.
 
Boah, ist das alles extrem kompliziert. Da vergeht mir sämtliche Lust auf den Auftrag. Nach dem Link von Touch-Knie müsste ich eine Einkommenssteuererklärung machen, da das Einkommen über 410 Euro ist. Aber so wirklich verstanden habe ich das nun auch nicht.

Finde es echt traurig, wie kompliziert sowas in Deutschland ist. Da muss man ja schon selber halber Steuerberater sein, um da keinen Fehler zu machen.
 
Ist doch gar nicht so kompliziert: Du musst deine Adresse und die 500,- € unter "Einkünfte aus Freiberuflicher Tätigkeit" angeben. Das wars - 5 Minuten Arbeit. Da du innerhalb der Freibeträge bist musst du nichts gross mehr angeben und auch keine Ausgaben dagegen rechen.
Das Formular hat 3 Seiten und das meiste lässt du leer
 
@Complication

Wo angeben? In der Einkommenssteuererklärung, die ich noch nie gemacht habe und auch nicht von mir verlangt wird?
 
Da Du keine weiteren Einkünfte/Arbeitsstellen hast, lass Dich doch bei dem Unternehmen für das Du die Seite erstellst auf 400 € anstellen und den Lohn so auf 2 Monate verteilen, oder als Minijob könntest Du es ja evtl. auch machen.
Eine Einkommensteuererklärung wird erst dann verlangt, wenn Du zum ersten Mal Einkommensteuerpflichtig geworden bist, danach wirst Du immer aufgefordert diese zu machen, vorher nicht. In Deinem Falle wäre sie noch freiwillig, hast Du aber 1x eine gemacht, verpflichtest Du Dich dazu, jedes Jahr eine zu machen, auch wenn der Verdienst/Einkommen/Umsatz es nicht nötig machen würde.
 
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