Steuererklärung: Pflicht wenn Abschreibung über Jahre begonnen?

Kazuya91

Commander
Registriert
Nov. 2007
Beiträge
2.269
Hi,
ich habe zwei Fragen bezüglich der Steuererklärung:

Zu mir: Bin nur Arbeitnehmer, habe keine Nebenverdienste.

1. Wenn man einmal eine Steuererklärung abgegeben hat, dann ist man den Rest des Lebens dazu verpflichtet eine abzugeben. Stimmt das? Ich bezweifle das, aber ich bin durch die Aussage eines Arbeitskollegen verunsichert.

2. Wenn Punkt 1 NICHT gilt, dann habe ich noch eine Frage. Wenn man in einem Jahr der Steuererklärung etwas anfängt abzusetzen, welchs nur über Jahre abgesetzt werden kann (z.B. Monitor über 7 Jahre), ist man spätestens dann verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?

Ich bin dank meines Kollegen total verunsichert und ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Danke im Voraus! :)
 
@werkam
Welche Grenze meinst du? In deinem Artikel steht nur was von einer Grenze bei Nebenverdiensten. Ich habe keine Nebenverdienste, gehöre der Steuerklasse 1 an.


werkam schrieb:
Und wenn Du bereits etwas abgeschrieben hast, musst Du es auch in den nächsten Jahren machen.
Stimmt ja, aber nur wenn ich überhaupt eine abgebe?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Tinkerton
Du hast einen Hauptverdienst und dafür bezahlst Du Steuern auf den Lohn, die Nebenverdienste kommen zusätzlich dazu. Und wenn Du keine Steuer-Erklärung abgibst, kannst Du doch auch nichts absetzen. Sobald Du zur Einkommenssteuer verpflichtet bist wird sich das FA wohl melden. Da Du ja schon Steuern aufs Einkommen zahlst bzw Dein AG es abführt, bleibst Du entweder unter der Grenze und Du verdienst nicht so viel, dann kannst du aber auch nur etwas zurück bekommen, wenn Du eine Steuererklärung abgibst.
 
Es ging um Frage 2, wenn er etwas absetzen möchte muss er eine Erklärung abgeben und die muss er dann auch abgeben bis die AfA-Abschreibung fertig ist.
 
Dann schreib das doch bitte dazu. Das Konvolut aus „Grenze“, „Nebenverdienst“ und Abgabepflicht etc. ist etwas... verwirrend 😉
 
Was ist daran verwirrend wenn er selbst danach fragt oder hast Du es evtl nicht richtig gelesen? Und solange er selbst keine Erklärung abgibt kann er auch nicht absetzen.
2. Wenn Punkt 1 NICHT gilt, dann habe ich noch eine Frage. Wenn man in einem Jahr der Steuererklärung etwas anfängt abzusetzen, welchs nur über Jahre abgesetzt werden kann (z.B. Monitor über 7 Jahre), ist man spätestens dann verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?
 
@werkam @Tinkerton

Jetzt fällt mir doch was ein. Ich habe einen Mitarbeiter geworben und habe eine Prämie bekommen gehabt von 5000 Brutto, die mir der Arbeitgeber ausgezahlt hatte. Mit meiner Steuerklasse blieb von den 5000 gerade mal die Hälfte übrig, das heißt das Finanzamt hat sich seinen Anteil schon gekrallt. Hiermit überschreite ich ja die angegebenen 410€ aus den Nebenverdiensten. Die Frage bleibt: Bin ich trotzdem verpflichtet? Immerhin hat das Finanzamt ja schon seinen Anteil bekommen.
 
Du musst wohl nicht, das Amt hat ja seine Kohle schon, aber mir wären 50% zuviel und würde mir etwas davon zurückholen.
 
werkam schrieb:
Was ist daran verwirrend wenn er selbst danach fragt oder hast Du es evtl nicht richtig gelesen? Und solange er selbst keine Erklärung abgibt kann er auch nicht absetzen.
Er stellt 2 Fragen.
Du schreibst irgendwas von Nebenverdienst und irgendwelchen Grenzen, ohne klarzumachen, auf was du dich beziehst. DAS ist verwirrend. So viel zum Thema „richtig lesen“....

@Kazuya91
Du müsstest nicht, da die Lohnsteuer eine Jahressteuer ist, dürfte es sich bei bereits mittels Monatsabrechnung erfolgter Lohnsteuerzahlung lohnen, eine LSt-Erklärung abzugeben.
 
@Kazuya91 Das ist kein Nebenverdienst...
und dein Arbeitgeber hat das ja wohl Jährlich angegeben, steuertechnisch, die Einmalzahlung oder?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Tinkerton
Komisch das ich genauso wie Du einen Link angegeben habe und darauf hat sich meine Antwort bezogen. Nach den Nebenverdiensten hat der TE gefragt und ich habe darauf geantwortet, das diese zusätzlich evtl eine Pflicht zur Erklärung erwirken.
 
werkam schrieb:
genauso wie Du einen Link angegeben habe und darauf hat sich meine Antwort bezogen
Beziehe deine Antwort doch bitte auf die Fragen des TE. Er musste ja auch rätseln was du meintest. Abgesehen davon, dass er keinen Nebenverdienst hat (hat er 2x deutlich gesagt) und auch nicht danach gefragt hat. Es ging in der zweiten (2.) Frage um eine AfA. Dafür braucht man keinen Nebenverdienst.

@SpookyFBI
Bei 50% tippe ich mal auf monatlich. Machen viele AG so, leider.
 
Danke das Du mir vorschreibst auf was ich wie antworten soll.
 
@SpookyFBI
Der Arbeitgeber hat das in der Gehaltsabrechnung im betreffendem Monat im letzten Jahr aufgelistet.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Tinkerton
@werkam
Du kannst antworten auf was du willst. Wenn du auf irgendwas von dir selbst Interpretiertes oder Erfundenes antwortest, hilft das nur niemandem weiter und verwirrt nur.

@Kazuya91
Unter welchem Punkt taucht die Einmalzahlung in der Jahresübersicht auf?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Tinkerton
Unter dem Punkt 910 "Lohnsteuer" mit dem Formulierung "davon Lohnst. EMZ". Rechts neben den 5000 brutto sind in der Tabelle davon 1472€ steuerpflichtig.
 
Okay... ist ja immer unterschiedlich so ne Abrechnung.. bei uns steht M für Monatlich und J wenn die Steuern übers Jahr berechnet werden
 
Zurück
Oben