Zu Frage 1:
Die Sache ist sehr einfach da du keinerlei Nebeneinkünfte hast und Arbeitnehmer bist. In deinem Fall bist du nicht dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, da dein Arbeitgeber die Abgaben direkt abzieht bevor du das Geld überhaupt siehst. Selbiges gilt auch für die Prämie die du bekommen hast, auch hierauf hast du bereits die Abgaben entrichtet. Auch wenn man schon mal eine Steuererklärung abgegeben hat ist man nicht dazu verpflichtet diese im nächsten Jahr wieder abzugeben.
Es empfiehlt sich allerdings sehr für dich eine Steuererklärung zu machen, da du zu 99,99% davon ausgehen kannst, dass du Geld vom Finanzamt zurück erstattet bekommst. In deinem Fall sollte das ganze mit wenig Zeitaufwand zu erledigen sein. Elster bietet inzwischen die Möglichkeit alle Werte aus der Lohnsteuerbescheinigung automatisch zu übernehmen. Du solltest soweit ich das sehe dann nur noch deine Werbungskosten angeben.
Da in deinem Fall die Steuererklärung freiwillig ist, gelten auch andere Abgabefristen für dich, nämlich 4 Jahre.
Die Erklärung für 2020, kannst du also zum Beispiel bis Ende 2024 abgeben.
Zu Frage 2:
Hier bin ich mir nicht zu 100% sicher, meiner Meinung nach bis du aber nicht zur wiederholten Abgabe verpflichtet, nur weil du im Jahr davor mit einer Abschreibung begonnen hast. Generell entsteht dem Finanzamt dadurch ja kein Schaden, sondern es ist für den Staat rein monetär betrachtet ja sogar von Vorteil wenn du keine Steuererklärung abgibst.
Generell gelten meine Aussagen nur für den Fall, dass du Arbeitnehmer bist und keinerlei Nebeneinkünfte hast und auch keine Aufforderung durch das Finanzamt zur Abgabe eine Steuererklärung erhalten hast.
Die Sache ist sehr einfach da du keinerlei Nebeneinkünfte hast und Arbeitnehmer bist. In deinem Fall bist du nicht dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, da dein Arbeitgeber die Abgaben direkt abzieht bevor du das Geld überhaupt siehst. Selbiges gilt auch für die Prämie die du bekommen hast, auch hierauf hast du bereits die Abgaben entrichtet. Auch wenn man schon mal eine Steuererklärung abgegeben hat ist man nicht dazu verpflichtet diese im nächsten Jahr wieder abzugeben.
Es empfiehlt sich allerdings sehr für dich eine Steuererklärung zu machen, da du zu 99,99% davon ausgehen kannst, dass du Geld vom Finanzamt zurück erstattet bekommst. In deinem Fall sollte das ganze mit wenig Zeitaufwand zu erledigen sein. Elster bietet inzwischen die Möglichkeit alle Werte aus der Lohnsteuerbescheinigung automatisch zu übernehmen. Du solltest soweit ich das sehe dann nur noch deine Werbungskosten angeben.
Da in deinem Fall die Steuererklärung freiwillig ist, gelten auch andere Abgabefristen für dich, nämlich 4 Jahre.
Die Erklärung für 2020, kannst du also zum Beispiel bis Ende 2024 abgeben.
Zu Frage 2:
Hier bin ich mir nicht zu 100% sicher, meiner Meinung nach bis du aber nicht zur wiederholten Abgabe verpflichtet, nur weil du im Jahr davor mit einer Abschreibung begonnen hast. Generell entsteht dem Finanzamt dadurch ja kein Schaden, sondern es ist für den Staat rein monetär betrachtet ja sogar von Vorteil wenn du keine Steuererklärung abgibst.
Generell gelten meine Aussagen nur für den Fall, dass du Arbeitnehmer bist und keinerlei Nebeneinkünfte hast und auch keine Aufforderung durch das Finanzamt zur Abgabe eine Steuererklärung erhalten hast.