Steuererklärungspflicht für stinknormale Arbeitnehmer?

Marvolo

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Hallo Leute,

da das Finanzamt schon wieder so gut wie nicht erreichbar ist telefonisch, dachte ich, ich frage hier mal nach in der Hoffnung, dass sich da jemand besser auskennt als ich...

Zu den Fakten:
ich bin ganz normaler Arbeitnehmer (angestellt) seit Anfang 2022 (vorher keine nennenswerten Einkünfte aufgrund von Studium).
Somit habe ich mich bislang auch noch nie wirklich groß mit dem Thema Steuern/Finanzen beschäftigt / beschäftigen müssen.

Für das Jahr 2022 (wo ich ja angefangen hatte zu arbeiten) habe ich Ende 2023 (also letztes Jahr) per WISO-Software meine allererste Steuererklärung gemacht und dann auch ordentlich was zurückbekommen. Es war aber mega mühsam und als ich dann irgendwann mal irgendwo gelesen hatte, dass stinknormale Arbeitnehmer ja eigentlich gar keine Steuererklärung machen müssten, sondern diese allenfalls freiwillig ist, war ich dieses Jahr dementsprechend lockerer und habe mich bisher auch noch nicht dran gesetzt für das Jahr 2023.

Mein WISO-Programm errechnet mir aktuell für das Jahr 2023 eine Rückzahlung von knapp 180€. Klar, 180€ haben oder nicht haben, und irgendwann würde ich mich dann schon mal noch dransetzen und die fertig machen - angeblich haben freiwillige Abgaben bis zu 4 Jahre rückwirkend Zeit. Also kein Stress, dachte ich.

Jetzt bin ich aber verunsichert, denn vorhin sah ich zufällig eine Doku, wo jemand wegen Steuerbetrug im Knast saß und es hieß, er hätte die Erklärungen nicht rechtzeitig oder manchmal auch gar nicht abgegeben.
Dann bin ich wieder ins Grübeln gekommen, ob ich denn auch TATSÄCHLICH WIRKLICH keine Steuererklärung machen muss bzw. jetzt ja eh schon 2 Monate zu spät dran wäre.

Also recherchiert bei Google und da steht jetzt aber so Zeug wie - verpflichtet ist, wer:

  • Sie oder/und Ihr:e Ehepartner:in haben Arbeitslohn bezogen und einer von Ihnen hat die Steuerklasse 5 oder 6 oder Steuerklasse 4 mit Faktor.
  • Sie oder/und Ihr:e Ehepartner:in haben Freibeträge in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM, früher Lohnsteuerkarte) eintragen lassen.
  • Sie haben neben Ihrem Gehalt weitere Einkünfte aus Kapitalerträgen, Vermietung/Verpachtung etc. von mehr als 410 Euro, z. B. Mieteinnahmen.
  • Sie haben Lohnersatzleistungen bspw. Arbeitslostengeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld etc.) von mehr als 410 Euro erhalten
  • Sie haben keinen Wohnsitz in Deutschland, lassen sich aber als fiktiv unbeschränkt steuerpflichtig behandeln.
  • Sie haben Lohn von mehreren Arbeitgebern erhalten, der nicht pauschal versteuert wurde.
  • Sie haben eine Abfindung erhalten und Ihr Arbeitgeber hat beim Abzug der Lohnsteuer die für Sie günstige Fünftelregelung angewendet.
  • Sie haben einen Verlustvortrag aus den Vorjahren.
  • Sie haben eine:n beschränkt steuerpflichtige:n Ehepartner:in, der:die im EU-Ausland lebt, in Ihren ELStAM-Daten eintragen lassen.
  • Sie sind Arbeitnehmer:in, Ihre Ehe ist geschieden (bzw. der:die Ehepartner:in verstorben) und Sie haben im selben Jahr wieder geheiratet.

Das trifft auf mich eigentlich alles nicht zu, da single, ledig und eben nur ein regulärer Job ohne sonstige Zusatzeinnahmen, AUßER:

Bei meinen Girokonten gibt's regelmäßig Zinsen für Geld, das auf dem Tagesgeldkonto bzw. auch Girokonto liegt. Meist war das bisher so in Höhe 20-30€ (fürs Tagesgeldkonto). In den Banking-Apps habe ich irgendwann mal diesen Freistellungs-Auftrag abgegeben, die sogenannte Abgeltungssteuer. "Liegt der Bank ein Freistellungsauftrag vor, so sind die Kapitalerträge bis zu einer gewissen Höhe steuerfrei und können vom Anleger behalten werden. Diese Grenze ist der sogenannte Sparer-Pauschbetrag und liegt bei 1.000 €, bei Verheirateten bei 2.000 €." (Quelle Google)

Gibt es hierbei nun also irgendwas zu beachten für mich? Für mein eines Konto habe ich diesen Freistellungs-Auftrag gerade eben erst abgeschlossen für das Jahr 01.01.2024 bis unbegrenzt. Das Jahr 2023, um dessen Steuererklärung es gerade ja geht, wäre hiervon also noch nicht inbegriffen - ich kann aber gerade auch gar nicht mehr genau sagen, ob ich im Jahr 2023 überhaupt mal relevante Zinsen für die Konten bekommen hätte. Wenn dann vielleicht ein paar Cents oder wenige Euro.

Ebenso unklar sind mir Werbungskosten... Wenn ich z.B. Fahrtwege von und zur Arbeit, oder z.B. Kleidung, die ich für die Arbeit besorge (Dienstkleidung, privat gekauft) geltend mache, ist für mich dann die Steuererklärung pflicht und ich bin jetzt schon 2 Monate spät dran?

Als Newbie ist das eben alles total verwirrend und unbekannt für mich...

Vielen Dank
 
Du hast dir die Antwort doch schon selbst gegeben.
Da du, wie du selbst sagst, den o.g. Punkte einer Pflichtveranlagung nicht entsprichst, bist du nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Du kannst die Steuerklärung auch jetzt noch verspätet nach dem 02.09. abgeben, evtl. bekommst du halt einen Verspätungszuschlag abgezogen.
Was die Werbungskosten angeht, auch hier bist du nicht verpflichtet, denn du verzichtest dadurch ja auf eine Rückzahlung, wenn du diese nicht geltend machst.
 
c-mate schrieb:
Da du, wie du selbst sagst, den o.g. Punkte einer Pflichveranlagung nicht entsprichst, bist du nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

Da steht aber auch etwas von wegen Kapitalerträge. Zählen da jetzt meine Zinsen bei den Giro- & Tagesgeldkonten dazu?
Ebenso las ich in einem anderen Beitrag davon, dass Werbungskosten u.U. auch zur Abgabe verpflichten. Wenn ich jetzt also Fahrtwege oder Dienstkleidung angebe, wäre ich dann verpflichtet und deshalb nun zu spät dran mit der Abgabe?
 
Gibt es hierbei nun also irgendwas zu beachten für mich?
Wenn du keinen Freistellungsauftrag einreichen würdest, wird automatisch anfallende Steuer einbehalten.
Da brauchst du nichts machen.

Marvolo schrieb:
ist für mich dann die Steuererklärung pflicht
Nein. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass eine Pflicht entsteht, wenn man einmal freiwillig eine Steuererklärung abgibt.

In seltenen Fällen findet das Finanzamt in deiner Steuererklärung Merkmale, die eine Pflicht der Steuererklärung begründet, dann bekommst du aber eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung.

Marvolo schrieb:
Jetzt bin ich aber verunsichert, denn vorhin sah ich zufällig eine Doku, wo jemand wegen Steuerbetrug im Knast saß und es hieß, er hätte die Erklärungen nicht rechtzeitig oder manchmal auch gar nicht abgegeben.
Bei solchen Fällen geht es aber oft um viel kriminelle Energie, einen größeren Zeitraum und Millionenbeträge.

Wenn du die 180 € zu unrecht erhalten, weil du in der Steuerklärung unwissentlich oder fahrlässig falsche Angaben gemacht hast, kannst du als "Ersttäter" sicher sein, dass du nicht in den Knast gehst, falls das Finanzamt Prüfungen durchführt.
 
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Aber wie du selbst sagst, sind 180,-- schon bissel Geld, vor allem wenn man bedenkt, dass es in ca. 30 Minuten erledigt ist.
Das ist ja schon ein netter Stundenlohn, netto!
 
PC295 schrieb:
Wenn du keinen Freistellungsauftrag einreichen würdest, wird automatisch anfallende Steuer einbehalten.
Da brauchst du nichts machen.

OK, gut. Weil für das eine Girokonto habe ich den Freistellungsauftrag auch erst heute eingerichtet für 01.01.24 bis unbegrenzt. D.h. das letzte Jahr wäre davon gar nicht gedeckt gewesen. Allenfalls waren da aber wenn überhaupt ohnehin nur ein paar Cent oder so an Zinsen.

Und wie war das bevor ich angefangen habe zu arbeiten und ich noch nie Steuererklärungen eingereicht habe - wie lief das da dann mit diesem Freistellungsauftrag ab, der ja zu dem Zeitpunkt auch noch nicht erteilt wurde? Was ist da mit den wenigen Zinsen passiert? Hätte ich die da abführen müssen? Die Bank hatte damals ja auch gar keine Steuer-ID von mir.
Ergänzung ()

c-mate schrieb:
Aber wie du selbst sagst, sind 180,-- schon bissel Geld, vor allem wenn man bedenkt, dass es in ca. 30 Minuten erledigt ist.

Ja, ich will sie auch noch machen - hatte bisher aber noch nicht die Muse dazu. Als ich las, dass man ja 4 Jahre rückwirkend Zeit hätte, dachte ich, das passt dann schon noch, wenn ich das mal im Urlaub oder irgendwann mal mache.

Läuft ja eh alles automatisch über WISO.

Mir ging bzw geht es jetzt primär gerade eher nur darum, dass ich keine Fristen versäumt hätte oder irgendwas zurückhalte, was ich eigentlich hätte einreichen müssen etc. PP.
 
Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank automatisch die Besteuerung durch und ab.
 
@c-mate Auch wenn die gar keine Steuer-ID von mir haben? An welches Finanzamt führen die dann ab?

Weil die Steuer-ID wollten die erst dann wissen, als ich den Freistellungsauftrag eingerichtet habe... Das habe ich für das eine Konto aber wie gesagt erst heute gemacht. Was war dann all die Jahre davor?
 
Ich glaube dbzgl. machst du dir zu viele Gedanken, die Zinserträge sind Peanuts, zumindest in deinem Fall, den du geschildert hast.
Ich vermute die findest einen Hinweis auf die Abgeltungssteuer auf einem derinem Kontoauszüge.
 
Gerade vorhin habe ich für mein DKB-Konto den Freistellungsauftrag abgegeben, rückwirkend ab 01.01.24 bis unbegrenzt.

Kurz danach waren auf meinem Girokonto folgende Eingänge:

DKB +2,92€
DKB +2,00€
DKB +36,62€

Jetzt frage ich mich, wenn ich den Auftrag nicht abgegeben hätte vorhin, was wäre mit diesem Geld nun passiert und an wen hätten sie es abgeführt ohne meine ID zu kennen? Oder hätten sie es dann einfach selbst behalten?
 
Marvolo schrieb:
Was ist da mit den wenigen Zinsen passiert? Hätte ich die da abführen müssen? Die Bank hatte damals ja auch gar keine Steuer-ID von mir.
Mal angenommen, es sind alles Banken mit Sitz in Deutschland, dann haben diese die Kapitalertragssteuer auf die Zinsen bereits abgeführt. Die 26,375% auf die Zinsen (unterhalb der 1000€) kannst Du Dir halt mit der freiwilligen Erklärung zurück holen.

Die Steure-ID ist völlig egal, auch vom schlechten, alten Sparbuch (ja, auch den uralten Kinder-Sparbüchern, wenn die Eltern damals nichts gemacht haben), das auf irgendwen läuft, führt die Bank die KAP ab. Diese darf sie nur mit Freistellungsauftrag zurück behalten. Und der darf halt für Dich, über alle Banken hinweg, nicht für mehr wie 1000€ erteilt worden sein.

Interessant wird es z.B., wenn die Bank/der Broker nicht in D ansässig ist, wenn Du mit Cryptos innerhalb von 12 Monaten (mit entsprechendem Gewinn) gehandelt haben solltest, wenn Du durch sonstige private Veräusserungen (innerhalb von 12 Monaten) zu hohe Gewinne gemacht haben sollten (siehe den Thread hier über Spielkarten) oder sonstige, zu versteuernde Dinge, die das FA nicht kennt, Andere Leute habe in jungen Jahren Ackerland geerbt und müssen wegen der 100€ Pacht/Jahr regelmäßig eine Steuererklärung machen.

Gerade die Cryptos sind aktuell einer der Gründe für die Panik einiger Leute in Sachen deutscher Steuer, wenn ich YT glauben soll.
Ergänzung ()

Marvolo schrieb:
Jetzt frage ich mich, wenn ich den Auftrag nicht abgegeben hätte vorhin, was wäre mit diesem Geld nun passiert
Das wäre an das Finanzamt abgeführt worden. Da Du dazu am Jahresende eine Bescheinigung erhälst, könntest Du Dir das Geld mit der Steuererklärung zurück holen (bis zu 1000€/Jahr).
 
Zuletzt bearbeitet:
gymfan schrieb:
Das wäre an das Finanzamt abgeführt worden.

Aber woher kennt meine Bank mein Finanzamt, wenn die gar keine Steuer-ID haben? Die haben sie nämlich erst SEIT ich den Freistellungsauftrag eingerichtet habe. Dafür wollten sie die nämlich wissen. Aber all die Jahre davor? An welches Finanzamt gingen diese Zinsen dann?
Ergänzung ()

gymfan schrieb:
Da Du dazu am Jahresende eine Bescheinigung erhälst, könntest Du Dir das Geld mit der Steuererklärung zurück holen (bis zu 1000€/Jahr).

Aber das ist ja jetzt durch den Freistellungsauftrag nicht mehr notwendig, richtig?

Und was für eine Bescheinigung genau? Von der DKB? D.h. all die Jahre davor hätte ich mir diese Zinsen holen können durch eine freiwillige Steuererklärung, also auch, als ich noch studiert und gar nicht gearbeitet habe?
 
Marvolo schrieb:
Aber woher kennt meine Bank mein Finanzamt, wenn die gar keine Steuer-ID haben?
Ich bin weder Banker noch Fachmann für Steuer. Aber dem Staat ist es erst einmal egal, ob die Steuern in Frankfurt oder in Garmisch abgeführt werden. Jede Bank in D ist schlicht verpflichtet, auf alle angefallenen Kapitalerträge die Steuern abzuführen.

Kennt sie Deine Steuer-ID, meldet sie das ganze auch damit ans Finanzamt, womit Du beim Datenabruf über Elster die Daten bereits eingetragen hast. Sonst mussst Du das halt anhand der Jahressteuterbescheinigung selber machen.

Marvolo schrieb:
An welches Finanzamt gingen diese Zinsen dann?
Ist das relevant für Dich? Meine Lohnsteuer wird in BaWü (=Firmen-Hauptsitz) abgeführt, trotzdem bekommt meine Stadt in Bayern ihren Anteil davon ab und ich mache meine Steuererklärung in Bayern.

Ähnlich bei der KAP. Relevant ist die Steuer-ID erst, wenn Du die Steuer nicht abführen willst/musst (Freistellungsauftrag). Dann wird das auf Basis der Steuer-ID beim FA gesammelt und die werden einen automatischen Abgleich machen, dass Du, über alle Banken hinweg, nicht mehr wie 1000€ einbehalten hast.

Marvolo schrieb:
Aber das ist ja jetzt durch den Freistellungsauftrag nicht mehr notwendig, richtig?
Außer, Du hast z.B. noch ein altmodisches Sparbuch bei der Sparkasse/VR-Bank mit relevanten Beträgen.

Marvolo schrieb:
Und was für eine Bescheinigung genau? Von der DKB?
Ja, jede Bank ist verplichtet, Dir am Jahresende eine Jahressteuerbescheinigung auszustellen (machen aber nicht alle freiwillig, ggf. muss man danach fragen). Da stehen dann die Kapitalerträge, abgeführte Steuern, Soli, ggf. Kirchensteuer und die Höhe des in Anspruich genommenen Freistellungsauftrages drin. Also exakt die Werte, die Du in der Analge KAP des Lohnsteuerjahrensausgeleiches eintragen musst, wenn Du die Daten nicht über ELSTER abrufst oder wenn die Bank das wegen fehlender Steuer-ID nciht melden konnte,

Siehe auch hier
https://de.wikipedia.org/wiki/Steuerbescheinigung
Da steht auch, warum einige (?) Banken/Broker nicht automatisch eine Jahressteuerbescheinigung erstellen und/oder zusenden.
Ergänzung ()

Marvolo schrieb:
D.h. all die Jahre davor hätte ich mir diese Zinsen holen können durch eine freiwillige Steuererklärung, also auch, als ich noch studiert und gar nicht gearbeitet habe?
Nicht die Zinsen, nur die Steuern (+Soli und ggf. Kirchensteuer). Wundert mich aber, dass sowas nie aufgefallen ist. Alle Buchungen auf Konten, bei denen ich Zinsen erhalten habe, haben bei jeder Zinsbuchung auch die Steuer/Soli ausgewiesen (außer, es gab einen Freistellungsauftrag).

Ggf. hätten das auch Deine Eltern für Dich machen müssen. Oder es wäre sinnnlos gewesen, da jahrelang die Zinsen nahe bei oder gar unter 0% lagen.

Jeder deutsche Kontobesitzer in D ist dazu berechtigt. Und was steuerlich vor 2009 war, darfst Du selber heraus finden, ist zu lange her und nur noch relevant um sich darüber zu ärgern, wenn Du wirklich relevante Beträge auf dem gut verzinsten Sparkonto gehabt haben solltest.
 
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Ich empfehle dir einen der vielen Lohnsteuerhilfevereinen. Schau einfach, welcher am nächsten bei dir ansässig ist.

Dort zahlt man einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, dessen Höhe von deinem Einkommen abhängig ist. Denen gibst du dann alle Unterlagen, die Fragen dich alles relevante und machen dann alles für dich.

Es ist kaum Arbeit und ich habe bisher immer mehr Lohnsteuer zurückbekommen als ich an Mitgliedsbeitrag gezahlt habe.
 
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gymfan schrieb:
Wundert mich aber, dass sowas nie aufgefallen ist. Alle Buchungen auf Konten, bei denen ich Zinsen erhalten habe, haben bei jeder Zinsbuchung auch die Steuer/Soli ausgewiesen (außer, es gab einen Freistellungsauftrag).

Ggf. hätten das auch Deine Eltern für Dich machen müssen. Oder es wäre sinnnlos gewesen, da jahrelang die Zinsen nahe bei oder gar unter 0% lagen.

Das wurde bis dahin alles von den Eltern gemanagt, bzw. es gab dann einfach keinen Freistellungsauftrag und folglich wurde dann einfach auf die möglichen Rückerstattungen verzichtet. Das damalige Girokonto hatte ohnhin kaum Zinsen - da wäre vermutlich nicht viel Ertrag dabei rumgekommen, das den Aufwand gerechtfertigt hätte einer manuell-eingereichten Freistellungsauftragserklärung.

Ein Sparbuch war tatsächlich mal vorhanden, lief dort aber jahrelang auf 0% Zinsen bzw. wenn dann wurde auch das automatisch abgeführt und ggf. dann halt nicht per Steuererklärung zurückreklamiert.

Eine Frage noch zum Freistellungsauftrag:
Dieser DARF zwingend über sämtliche Konten/Institutionen nicht über 1000€ betragen?

Ich hatte nämlich heute bei der Erteilung des Auftrags bei der DKB direkt die vollen 1000€ dort angegeben.
Dasselbe hatte ich bei meiner zweiten Bank, die ich aber erst seit Mitte dieses Jahres habe, dort im Juni auch getan.

Somit wären jetzt bereits beide Banken bei max. 1000€ Freistellung. Ich ging davon aus, die Grenze von 1000€ Freitellung beträfe am Ende nur die tatsächlich erwirtschafteten Erträge über alle Banken zusammen-addiert?

Sprich: Bank 1, 200€ im Jahr Zinsertrag; Bank 2, 100€ - somit noch lange nicht 1000€ erreicht.

Aber ich lag hier wohl falsch? Die einzelnen Aufträge an sich dürfen zusammenaddiert nicht über 1000€ kommen, unabhängig dessen, wieviel an gutgeschriebenen Zinserträgen letztlich zusammenkommen??

Dann muss ich das jetzt schnellstens wieder abändern. Ich hoffe, das hat jetzt noch nicht zu Problemen geführt, denn das andere Konto läuft schon seit Juni mit 1000€ Freistellungsauftrag.
 
Marvolo schrieb:
Die einzelnen Aufträge an sich dürfen zusammenaddiert nicht über 1000€ kommen
Korrekt, steht so auch immer in den Erklärungen dazu, wo du ankreuzt, dass diese Grenze durch deine verschiedenen Freistellungsaufträge eingehalten ist. "Ich bestätige ..."

Also, ja, bitte, bitte korrigieren. Dafür könnte der Staat nämlich durchaus Strafen verhängen. Solange du aber die 1000€ Zinserträge noch nicht erreicht hast und die Freistellungsaufträge korrigierst, wird vermutlich schon nichts passieren.

Edit: So steht das bspw. dann da:
Ich versichere/Wir versichern³, dass mein/unser³ Freistellungsauftrag zusammen mit Freistellungsaufträgen an andere Kreditinstitute, Bausparkassen usw. den für mich/uns³ geltenden Höchstbetrag von insgesamt 1.000 EUR/2.000 EUR³ nicht übersteigt. Ich versichere/Wir versichern³ außerdem, dass ich/wir³ mit allen für das Kalenderjahr erteilten Freistellungsaufträgen für keine höheren Kapitalerträge als insgesamt 1.000 EUR/2.000 EUR³ im Kalenderjahr die Freistellung in Anspruch nehme(n)³.
 
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@simpsonsfan

Habe es vorhin bereits für beide Bankkonten auf jeweils 250€ abgeändert. Was passiert nun, wenn bei einem Konto diese 250€ Grenze überschritten wird und ich mehr Erträge habe als Freistellungen? Lässt sich das dann im Nachhinein nochmal hoch-korrigieren?
 
Marvolo schrieb:
Kurz danach waren auf meinem Girokonto folgende Eingänge:

DKB +2,92€
DKB +2,00€
DKB +36,62€

Ja, bis zum letzten Bankarbeitstag. Und wie Du weiter oben bemerkt hast, gleichen viele Banken das auch innerhalb weniger Sekunden direkt aus.

Ansonsten kannst Du es über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurückholen.
 
Ich würde als Angestellter jedes Jahr eine Steuererklärung machen.

Natürlich ist die Höhe der Rückzahlung abhängig von deinem Bruttogehalt, aber es gibt einen 1000,— Euro Pauschbetrag und deine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung sind auch absetzbar. Somit ergibt sich meistens eine höhere Summe die du zurück bekommst.

Das ist keine Steuerberatung hier.

Geh zum Lohnsteuerhilfeverein in deiner Gegend und lass dich gegen eine kleine einkommensabhängigen Beitrag beraten.
 
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