Marvolo
Lt. Commander
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- Nov. 2007
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Hallo Leute,
da das Finanzamt schon wieder so gut wie nicht erreichbar ist telefonisch, dachte ich, ich frage hier mal nach in der Hoffnung, dass sich da jemand besser auskennt als ich...
Zu den Fakten:
ich bin ganz normaler Arbeitnehmer (angestellt) seit Anfang 2022 (vorher keine nennenswerten Einkünfte aufgrund von Studium).
Somit habe ich mich bislang auch noch nie wirklich groß mit dem Thema Steuern/Finanzen beschäftigt / beschäftigen müssen.
Für das Jahr 2022 (wo ich ja angefangen hatte zu arbeiten) habe ich Ende 2023 (also letztes Jahr) per WISO-Software meine allererste Steuererklärung gemacht und dann auch ordentlich was zurückbekommen. Es war aber mega mühsam und als ich dann irgendwann mal irgendwo gelesen hatte, dass stinknormale Arbeitnehmer ja eigentlich gar keine Steuererklärung machen müssten, sondern diese allenfalls freiwillig ist, war ich dieses Jahr dementsprechend lockerer und habe mich bisher auch noch nicht dran gesetzt für das Jahr 2023.
Mein WISO-Programm errechnet mir aktuell für das Jahr 2023 eine Rückzahlung von knapp 180€. Klar, 180€ haben oder nicht haben, und irgendwann würde ich mich dann schon mal noch dransetzen und die fertig machen - angeblich haben freiwillige Abgaben bis zu 4 Jahre rückwirkend Zeit. Also kein Stress, dachte ich.
Jetzt bin ich aber verunsichert, denn vorhin sah ich zufällig eine Doku, wo jemand wegen Steuerbetrug im Knast saß und es hieß, er hätte die Erklärungen nicht rechtzeitig oder manchmal auch gar nicht abgegeben.
Dann bin ich wieder ins Grübeln gekommen, ob ich denn auch TATSÄCHLICH WIRKLICH keine Steuererklärung machen muss bzw. jetzt ja eh schon 2 Monate zu spät dran wäre.
Also recherchiert bei Google und da steht jetzt aber so Zeug wie - verpflichtet ist, wer:
Das trifft auf mich eigentlich alles nicht zu, da single, ledig und eben nur ein regulärer Job ohne sonstige Zusatzeinnahmen, AUßER:
Bei meinen Girokonten gibt's regelmäßig Zinsen für Geld, das auf dem Tagesgeldkonto bzw. auch Girokonto liegt. Meist war das bisher so in Höhe 20-30€ (fürs Tagesgeldkonto). In den Banking-Apps habe ich irgendwann mal diesen Freistellungs-Auftrag abgegeben, die sogenannte Abgeltungssteuer. "Liegt der Bank ein Freistellungsauftrag vor, so sind die Kapitalerträge bis zu einer gewissen Höhe steuerfrei und können vom Anleger behalten werden. Diese Grenze ist der sogenannte Sparer-Pauschbetrag und liegt bei 1.000 €, bei Verheirateten bei 2.000 €." (Quelle Google)
Gibt es hierbei nun also irgendwas zu beachten für mich? Für mein eines Konto habe ich diesen Freistellungs-Auftrag gerade eben erst abgeschlossen für das Jahr 01.01.2024 bis unbegrenzt. Das Jahr 2023, um dessen Steuererklärung es gerade ja geht, wäre hiervon also noch nicht inbegriffen - ich kann aber gerade auch gar nicht mehr genau sagen, ob ich im Jahr 2023 überhaupt mal relevante Zinsen für die Konten bekommen hätte. Wenn dann vielleicht ein paar Cents oder wenige Euro.
Ebenso unklar sind mir Werbungskosten... Wenn ich z.B. Fahrtwege von und zur Arbeit, oder z.B. Kleidung, die ich für die Arbeit besorge (Dienstkleidung, privat gekauft) geltend mache, ist für mich dann die Steuererklärung pflicht und ich bin jetzt schon 2 Monate spät dran?
Als Newbie ist das eben alles total verwirrend und unbekannt für mich...
Vielen Dank
da das Finanzamt schon wieder so gut wie nicht erreichbar ist telefonisch, dachte ich, ich frage hier mal nach in der Hoffnung, dass sich da jemand besser auskennt als ich...
Zu den Fakten:
ich bin ganz normaler Arbeitnehmer (angestellt) seit Anfang 2022 (vorher keine nennenswerten Einkünfte aufgrund von Studium).
Somit habe ich mich bislang auch noch nie wirklich groß mit dem Thema Steuern/Finanzen beschäftigt / beschäftigen müssen.
Für das Jahr 2022 (wo ich ja angefangen hatte zu arbeiten) habe ich Ende 2023 (also letztes Jahr) per WISO-Software meine allererste Steuererklärung gemacht und dann auch ordentlich was zurückbekommen. Es war aber mega mühsam und als ich dann irgendwann mal irgendwo gelesen hatte, dass stinknormale Arbeitnehmer ja eigentlich gar keine Steuererklärung machen müssten, sondern diese allenfalls freiwillig ist, war ich dieses Jahr dementsprechend lockerer und habe mich bisher auch noch nicht dran gesetzt für das Jahr 2023.
Mein WISO-Programm errechnet mir aktuell für das Jahr 2023 eine Rückzahlung von knapp 180€. Klar, 180€ haben oder nicht haben, und irgendwann würde ich mich dann schon mal noch dransetzen und die fertig machen - angeblich haben freiwillige Abgaben bis zu 4 Jahre rückwirkend Zeit. Also kein Stress, dachte ich.
Jetzt bin ich aber verunsichert, denn vorhin sah ich zufällig eine Doku, wo jemand wegen Steuerbetrug im Knast saß und es hieß, er hätte die Erklärungen nicht rechtzeitig oder manchmal auch gar nicht abgegeben.
Dann bin ich wieder ins Grübeln gekommen, ob ich denn auch TATSÄCHLICH WIRKLICH keine Steuererklärung machen muss bzw. jetzt ja eh schon 2 Monate zu spät dran wäre.
Also recherchiert bei Google und da steht jetzt aber so Zeug wie - verpflichtet ist, wer:
- Sie oder/und Ihr:e Ehepartner:in haben Arbeitslohn bezogen und einer von Ihnen hat die Steuerklasse 5 oder 6 oder Steuerklasse 4 mit Faktor.
- Sie oder/und Ihr:e Ehepartner:in haben Freibeträge in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM, früher Lohnsteuerkarte) eintragen lassen.
- Sie haben neben Ihrem Gehalt weitere Einkünfte aus Kapitalerträgen, Vermietung/Verpachtung etc. von mehr als 410 Euro, z. B. Mieteinnahmen.
- Sie haben Lohnersatzleistungen bspw. Arbeitslostengeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld etc.) von mehr als 410 Euro erhalten
- Sie haben keinen Wohnsitz in Deutschland, lassen sich aber als fiktiv unbeschränkt steuerpflichtig behandeln.
- Sie haben Lohn von mehreren Arbeitgebern erhalten, der nicht pauschal versteuert wurde.
- Sie haben eine Abfindung erhalten und Ihr Arbeitgeber hat beim Abzug der Lohnsteuer die für Sie günstige Fünftelregelung angewendet.
- Sie haben einen Verlustvortrag aus den Vorjahren.
- Sie haben eine:n beschränkt steuerpflichtige:n Ehepartner:in, der:die im EU-Ausland lebt, in Ihren ELStAM-Daten eintragen lassen.
- Sie sind Arbeitnehmer:in, Ihre Ehe ist geschieden (bzw. der:die Ehepartner:in verstorben) und Sie haben im selben Jahr wieder geheiratet.
Das trifft auf mich eigentlich alles nicht zu, da single, ledig und eben nur ein regulärer Job ohne sonstige Zusatzeinnahmen, AUßER:
Bei meinen Girokonten gibt's regelmäßig Zinsen für Geld, das auf dem Tagesgeldkonto bzw. auch Girokonto liegt. Meist war das bisher so in Höhe 20-30€ (fürs Tagesgeldkonto). In den Banking-Apps habe ich irgendwann mal diesen Freistellungs-Auftrag abgegeben, die sogenannte Abgeltungssteuer. "Liegt der Bank ein Freistellungsauftrag vor, so sind die Kapitalerträge bis zu einer gewissen Höhe steuerfrei und können vom Anleger behalten werden. Diese Grenze ist der sogenannte Sparer-Pauschbetrag und liegt bei 1.000 €, bei Verheirateten bei 2.000 €." (Quelle Google)
Gibt es hierbei nun also irgendwas zu beachten für mich? Für mein eines Konto habe ich diesen Freistellungs-Auftrag gerade eben erst abgeschlossen für das Jahr 01.01.2024 bis unbegrenzt. Das Jahr 2023, um dessen Steuererklärung es gerade ja geht, wäre hiervon also noch nicht inbegriffen - ich kann aber gerade auch gar nicht mehr genau sagen, ob ich im Jahr 2023 überhaupt mal relevante Zinsen für die Konten bekommen hätte. Wenn dann vielleicht ein paar Cents oder wenige Euro.
Ebenso unklar sind mir Werbungskosten... Wenn ich z.B. Fahrtwege von und zur Arbeit, oder z.B. Kleidung, die ich für die Arbeit besorge (Dienstkleidung, privat gekauft) geltend mache, ist für mich dann die Steuererklärung pflicht und ich bin jetzt schon 2 Monate spät dran?
Als Newbie ist das eben alles total verwirrend und unbekannt für mich...
Vielen Dank