News Strafbarkeit von KI-Fakes: Staatsschutz und Justiz ermitteln wegen Verbreitung auf Demo

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Schneeball schrieb:
Manchmal ist die einfachste Lösung die Beste:
"KI-Fakes" die veröffentlicht werden, sind wie Karikaturen erlaubt, solange ersichtlich ist, dass es "Fakes" sind.
Ein schriftlicher Hinweis direkt im Bild/Video beispielsweise.

Wer den Hinweis entfernt und erneut veröffentlicht, trägt dann die Schuld. So wie man zensierte Inhalte nicht wiederherstellen und erneut veröffentlichten darf.
(Zensur bei Nacktheit, Zensur von verbotenen Zeichen, Namen, Adressen, usw.)
Eine Kennzeichnungspflicht klingt nach keinem schlechten Lösungsansatz. Transparenz ist wichtig, gerade im Zeitalter von »alternativen Fakten« und dem Verschwimmen der Wirklichkeit mit künstlich generierten Inhalten.
 
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