vorerst ich weiß es ist besser sich bei einem Anwalt zu informieren aber ich wollte erstmal vorerst von euch hören ob das überhaupt rechtens ist.
Zum Geschehen:
Ich hab ein Omnibusadressbuch von einem Firma Verlag erworben, wo drin Adressen, Email, Fax etc von Omnibusunternehmen vorhanden sind.
Unter der Lizenzbedinung steht das man ohne die Light bzw Voll-Lizenz nur einmalig Emails versenden kann.
Im Anhang hab ich ein Screenshot von der Lizenzbedingung um es genauer zu erläutern was sie für Bedingungen aufstellen.
Ich natürlich hab mehrmals an einige Unternehmen Emails geschickt, und dadurch das unter den Emails auch versteckte Emails sind, können sie sehen ob ich mehrmals versendet habe oder nicht.
Jetzt kam eine Strafe von dem Verlag, wo sie uns 2 möglichkeiten geben. Die erste ist entweder zahlen wir 8000,-€ Strafe oder wir zahlen 2000,-€ für die Voll-Lizenz.
Die 8000,-€ Strafe berechnet sich von den Emails die wir versendet haben.
Ist sowas rechtens?
Kann man sofort von jemanden eine Geldstrafe verlangen ohne erstmal eine Mahnung zu schicken?
Selbst wenn es unter der Lizenzbedinung steht, ist so eine Bedinung mit dem deutschen Gesetz vereinbart?
gruss
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