Du hättest beim Verkauf darauf achten müssen, das die Vorgänger Lizenz anbei ist. Auf eben dieser beruht die aktivierte, digitale Berechtigung dieser jetzigen Windows 10 Lizenz. Ergo, solltest du im Besitz der Vorgänger Lizenz sein (Erwerbsnachweis). Wenn dieses nicht gegeben ist, kann es bei Aktivierungen zu Problemen kommen.
Zumal, falls die Vorgänger Lizenz irgend wann einmal genutzt werden würde, und sie ist nicht in Deinem Besitz, kann es leicht passieren, das Windows 10 ungültig und gesperrt wird, da eine paralelle Nutzung - erst recht auf unterschiedlicher Hardware - von Vorgänger Lizenz und Windows 10 Lizenz nicht zulässig ist.
Solange es funktioniert, kräht kein Hahn danach und es bleibt aktiviert. Es kann aber ganz schnell anders kommen.
Für mich ist das bedenklich, das stimmt.
Das ist ja fast genauso, als wenn ich ein Notebook mit installiertem und aktivierten Windows verkaufe, aber die Lizenz samt CD Key für mich behalte.
Normalerweise geht eine Übertragung komplett mit der Vorgänger Lizenz einher.
Wenn der der Verkäufer das aber so angegeben hat, hast du wohl Pech gehabt. Er kann ja einfach sagen, das er die Windows Lizenz nicht mehr hat.
Da die Lizenzen der Windows Vorgänger Version und der Windows 10 Lizenz direkt miteinander verknüpft sind, und der Besitz der Vorgänger Lizenz bei Dir nicht gegeben ist, denke ich das der Weiterverkauf rechtsungültig war.
Ich bin zwar kein Jurist, aber bei früheren Upgrades von zB Vista oder XP auf zB Windows 7 oder ähnlichem musste man auch im Besitz der Vorgänger Lizenz sein, um das Produkt nutzen zu können.
Ob und wie es sich endgültig aktivieren lässt und ob es weiterhin funktionieren wird, hat erst einmal mit der Sache der Lizenz an sich überhaupt nichts zu tun.
Zumal, falls die Vorgänger Lizenz irgend wann einmal genutzt werden würde, und sie ist nicht in Deinem Besitz, kann es leicht passieren, das Windows 10 ungültig und gesperrt wird, da eine paralelle Nutzung - erst recht auf unterschiedlicher Hardware - von Vorgänger Lizenz und Windows 10 Lizenz nicht zulässig ist.
Solange es funktioniert, kräht kein Hahn danach und es bleibt aktiviert. Es kann aber ganz schnell anders kommen.
Für mich ist das bedenklich, das stimmt.
Das ist ja fast genauso, als wenn ich ein Notebook mit installiertem und aktivierten Windows verkaufe, aber die Lizenz samt CD Key für mich behalte.
Normalerweise geht eine Übertragung komplett mit der Vorgänger Lizenz einher.
Wenn der der Verkäufer das aber so angegeben hat, hast du wohl Pech gehabt. Er kann ja einfach sagen, das er die Windows Lizenz nicht mehr hat.
Da die Lizenzen der Windows Vorgänger Version und der Windows 10 Lizenz direkt miteinander verknüpft sind, und der Besitz der Vorgänger Lizenz bei Dir nicht gegeben ist, denke ich das der Weiterverkauf rechtsungültig war.
Ich bin zwar kein Jurist, aber bei früheren Upgrades von zB Vista oder XP auf zB Windows 7 oder ähnlichem musste man auch im Besitz der Vorgänger Lizenz sein, um das Produkt nutzen zu können.
Ob und wie es sich endgültig aktivieren lässt und ob es weiterhin funktionieren wird, hat erst einmal mit der Sache der Lizenz an sich überhaupt nichts zu tun.