Im Grunde ist es doch so: Wenn der Entwickler eine Kickstarter-Campagne startet mit der Ansage Produkt A zu entwickeln, er streicht die Kohle ein, sogar mehr als er verlangt hat und nun plötzlich beginnt er ohne Rücksprache mit den Gönnern etwas völlig anderes zu entwickeln, nämlich Project B, wovon nie die Rede war, dann ist das eigentlich ein Fall für die Staatsanwaltschaft weil die Gönner getäuscht und darüber hinaus deren Gelder veruntreut wurden.
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News System Shock: Entwickler planen Veröffentlichung Anfang 2020
- Ersteller futju
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