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frankpr
Gast
Was ist da unzulässig? Es ist problemlos möglich, einen Call & Surf Tarif und einen Internet by Call tarif gleichzeitig auf die gleiche Kunennummer zu ordern.gloss schrieb:das ist eine Doppel Zahlung für nur eine Leistung so was ist eh Unzulässig
Wird der Internet by Call Tarif nicht gekündigt, sondern weiter genutzt, weil z.B. die Zugangsdaten im Router nicht geändert wurden, ist es eindeutig das Verschulden des Kunden. Wenn er das Schreiben mit den neuen Zugangsdaten für den Call & Surf Tarif vor 5 Jahren nicht beachtet hat, kann man die Schuld dafür schlecht der Telekom in die Schuhe schieben.
Eher ist das Gegenteil der Fall, er soll froh sein, daß er auf die anfallenden hohen Kosten hingewiesen wurde. Von "Abzocke", wie hier einige schreiben, kann in diesem Fall nicht einmal ansatzweise die Rede sein. Wäre es eine solche, hätte man den Kunden stillschweigend weiter die falschen Zugangsdaten nutzen lassen.
Letztendlich werden bei Vertragsabschluß immer neue Zugangsdaten versendet, wenn nicht eindeutig ein Vertragswechsel stattfindet. Dazu hätte der Kunde den alten Tarif explizid in den neuen ändern müssen, offenbar hat er aber eher einfach einen neuen bestellt, ohne den alten zu kündigen.
Genau so gut kann es auch sein, daß er einen Call & Surf Basic X.2 Tarif hat, der eine Telefon-, aber keine Internet Flatrate beinhaltet. Auch hier wäre die Schuldfrage wieder eindeutig auf Kundenseite, wenn er den TE nicht über die Tarifvariante informiert hat. An Stelle des TE hätte ich diese ganzen Sachen allerdings auch erfragt, allein schon zur eigenen Absicherung.
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