ScoutX
Captain
- Registriert
- März 2003
- Beiträge
- 3.833
Mein Anliegen ist nicht, ob man einen weiteren und damit anderen Anbieter nehmen kann, als bei dem man seinen Anschluss hat. Klar sollte man sich auch mit einem anderen Tarif einloggen können.
Was ich aber nicht weiß, ist, ob man dauerhaft einen anderen Provider nehmen kann, wenn der Provider, der den Anschluss geschaltet hat, Schwierigkeiten macht.
Konkret: Es heißt in den meisten Verträgen "einmalige Anschlussgebühr". Man sollte also davon ausgehen, dass alle weiteren Zahlungen nicht den DSL Anschluss als solches sondern rein die laufenden Einwahlkosten / Traffic / Service für den Anschluss ausmachen.
Der Anschluss hat für mich damit Bestand, der Service für den Anschluss ausgenommen. Problematisch sicherlich, aber darum soll es nicht gehen.
Worauf will ich hinaus. Einer meiner Bekannten hat sich mal wieder mit dem Anbieter mit dem großen V. wegen irgendwelcher Gebührenunstimmigkeiten angelegt.
Konsequenz: Einwahl ist nicht mehr möglich. NGN Telefon auch hinüber. Ich glaube kaum, dass sie ihm den DSL Anschluss direkt am DSLAM gekappt haben. Aber um ehrlich zu sein, weiß ich nicht, wie das Standardverfahren dafür ist. Ich denke, er wird einfach keine IP mehr vom BRAS bekommen.
Ist es in der jetzigen Situation überhaupt möglich, nun einen reinen Internettarif von einem anderen Anbieter zu nutzen? Die große T. führt ja einen reinen Flat-Tarif (ohne DSL Anschluss) von 9,99€ ohne Volumen und Datenbeschränkungen in derem Angebot.
Wenn es möglich ist, ist es juristisch von V. anfechtbar.
Ich weiß, dass T. z.B das Programm Schulen ans Netz hat. Die scheren sich einen Deut ,mit welchem Provider man drin ist. Wenn der Anschluss geschaltet ist, ist er geschaltet. Service wurde bei den Schulen, die ich kenne, nie in Anspruch genommen.
Was ich aber nicht weiß, ist, ob man dauerhaft einen anderen Provider nehmen kann, wenn der Provider, der den Anschluss geschaltet hat, Schwierigkeiten macht.
Konkret: Es heißt in den meisten Verträgen "einmalige Anschlussgebühr". Man sollte also davon ausgehen, dass alle weiteren Zahlungen nicht den DSL Anschluss als solches sondern rein die laufenden Einwahlkosten / Traffic / Service für den Anschluss ausmachen.
Der Anschluss hat für mich damit Bestand, der Service für den Anschluss ausgenommen. Problematisch sicherlich, aber darum soll es nicht gehen.
Worauf will ich hinaus. Einer meiner Bekannten hat sich mal wieder mit dem Anbieter mit dem großen V. wegen irgendwelcher Gebührenunstimmigkeiten angelegt.
Konsequenz: Einwahl ist nicht mehr möglich. NGN Telefon auch hinüber. Ich glaube kaum, dass sie ihm den DSL Anschluss direkt am DSLAM gekappt haben. Aber um ehrlich zu sein, weiß ich nicht, wie das Standardverfahren dafür ist. Ich denke, er wird einfach keine IP mehr vom BRAS bekommen.
Ist es in der jetzigen Situation überhaupt möglich, nun einen reinen Internettarif von einem anderen Anbieter zu nutzen? Die große T. führt ja einen reinen Flat-Tarif (ohne DSL Anschluss) von 9,99€ ohne Volumen und Datenbeschränkungen in derem Angebot.
Wenn es möglich ist, ist es juristisch von V. anfechtbar.
Ich weiß, dass T. z.B das Programm Schulen ans Netz hat. Die scheren sich einen Deut ,mit welchem Provider man drin ist. Wenn der Anschluss geschaltet ist, ist er geschaltet. Service wurde bei den Schulen, die ich kenne, nie in Anspruch genommen.