Tastatur vom Laptop (keylogger) ohne Internetanschluss sendet Daten an cloud. Suche technische erklaerung

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Ganz heißes Eisen wenn der Arbeitgeber einen Keylogger installieren würde.

Das BAG bekräftigte mit seinem Urteil noch einmal, dass die heimliche Überwachung von Mitarbeitern mittels Spyware, wie etwa dem Keylogger, grundsätzlich nicht zulässig ist. Sollen Keylogger installiert werden, müssen Mitarbeiter der Anwendung zugestimmt haben. Eine Ausnahme liegt nur vor, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind oder es nach § 32 I 2 BDSG einen konkreten Verdacht auf eine Straftat oder eine besonders schwerwiegende Verfehlung gibt.
 
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Sägespäne schrieb:
das taucht nicht auf dem anderen PC auf sondern wird mir an anderer Stelle mitgeteilt (jenseits meines Büros)

Den Tip sich an Deinen Arbeitgeber und/oder dessen IT zu wenden hast Du bereits bekommen.
Solltest Du vermuten das die das waren, erstatte Anzeige.
Mehr ist dazu nicht zu tippen.
 
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