Telecolumbus verweigert vertragsgemäße Kündigung und droht mir dazu mit Konsequenzen

d3dlx

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Hallo,

ich habe anfang März meinen Internetvertrag laut den Vorgaben für das Sonderkündigungsrecht bei Telecolumbus für den 31.03.2015 gekündigt. Der Hintergrund ist, dass ich anfang April in eine Stadt gezogen bin die von Telecolumbus nicht beliefert wird. Ich habe die Vorgaben für das Sonderkündigungsrecht in vollem Umfang erfüllt. Also neue Anschrift und die nötigen Unterlagen (neuer Mietvertrag, Kündigung alte Wohnung) fristgerecht eingereicht. Daraufhin hat sich Telecolumbus nicht bei mir gemeldet. Das fand ich schon komisch. Hatte aber mit der Organisation und dem Umzug und Studium zu viel zu tun und dachte das das alles schon ok sein sollte. Jedenfalls bekam ich am 09.04.2015 eine Zahlungserinnerung für den Zeitraum April. Ich habe bei Telecolumbus angerufen und erklärt, dass ich meinen Vertrag zum 31.03.2015 gekündigt hatte. Der Kundenberater meinte, er würde mein Anliegen weiterreichen. Zudem empfahl er mir mit einer Mitteilung im Kundenformular meinem Anliegen weiter Bedeutung zu verschaffen. Das habe ich nicht getan, da ich ja alles vertragsgemäß gekündigt hatte und dachte, dass es sich nur um eine kommunikationspanne handeln würde. Am 22.04.2015 bekam ich eine Mahnung mit dem fälligen Betrag + Mahngebühren. Zudem stand in dem Brief, sollte ich nicht bald zahlen, würde die Sache an ein Inkassobüro gehen. Ich habe daraufhin erneut beim Kundendienst angerufen und erneut erklärt, dass ich laut Vertrag von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht habe. Der Kundenberater meinte, zur Vertragsauflösung müsse ich noch die AGB, die mir bei Vertragsschluss übergeben wurden, zurücksenden. Dass das eine notwendige Bedingung ist um den Vertrag aufzulösen, seht aber nicht in den AGB. Zudem war das auch kein Punkt bei dem ersten Gespräch mit dem "Kundenservice". Ich wollte dann mit dem Vorgesetzen des Kundenberaters verbunden werden. Das verweigerte der Kundenberater. Dann wollte ich mit der juristischen Abteilung des Unternehmens verbunden werden. Das wurde ebenfalls verweigert. Der Kundenberater sagte mir, er hätte keine Befugnisse mich weiterzuleiten oder meinem Vertrag aufzulösen. Das Gespräch war, wie das erste, nicht hilfreich. Ich habe dann einen Brief an Telecolulumbus geschrieben, in dem ich den geschilderten Sachverhalt dargelegt habe und zudem eine Kopie der AGB angefügt. Heute habe ich eine Email von Telecolumbus erhalten, dass mein Vertrag erst zum 30.06.2015 aufgelöst wird. Zumdem solle ich den fälligen Betrag "schnellstmöglich überweisen". Auf meine Argumente, den Fakt meiner vertragsmäßigen und formgerechten Sonderkündigung wurde in keinem Satz eingegangen.

Ich wäre für Vorschläge dankbar, wie ich weiter gegen diese unseriösen Praktiken von Telecolumbus vorgehen soll. Ich bin Student und habe nicht das Geld einen Anwalt einzuschalten. Ich will mir dieses unmögliche Vorgehen von Telecolumbus aber auch nicht gefallen lassen bzw. deren ungerechtfertigte Forderung bezahlen. Wie gesagt, ich habe alles vertragsgerecht gekündigt!

mfg
d3dlx
 
Zuletzt bearbeitet: (Rechtschreibung)
Hast Du die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein versendet?
Dann hätte Telecolumbus keine Handhabe gegen Dich.
 
Die AGBs kenne ich natürlich nicht. Aber wenn du die Frist eingehalten hast und das nachweisen kannst (Kündigungen immer per Einschreiben) dann sollte das kein Problem sein.
​Sonst Verbraucherzentrale/Anwalt.
 
Leider kein Einzelfall.
Soll jetzt keine Belehrung sein, aber ich habe gelernt,dass man bei Telecolumbus nichts dem Zufall überlassen darf.

Ich fürchte leider fast ,dass du nicht um Rechtsbeistand rum kommst wenn du dein Recht durchsetzen willst.

Ich hatte bei TC das Problem mit dem Wechslerbonus, den Sie mir verwehrt haben, weil Sie die Kündigungsbestätigung vom Vorprovider nicht fristgerecht erhalten haben , welche ich gefaxt habe. Auch mit einer Fax-sendebestätigung war nichts zu erreichen.


Ich habe jetzt bedingt durch einen Wechsel zur Magenta-Fraktion über diese auch die Kündigung meines TC Vertrag abwickeln lassen, was problemlos abgelaufen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es reicht auch ein Einwurfeinschreiben ... da es in solch einer Firma eh nur in der Poststelle landet ist das daher wurscht ob mit Rückschein oder nur als Bestätigung das der Postbote da war.

Zum Punkt AGB´s zurücksenden ... seit wann gibt´s solchen Bullshit ... das man nichts beweisen kann wenn was anders läuft ... oder weder die neu eingeschweisst zum neuen Kunden dann geschickt ?

Was aber wohl bei dir so ein kleine Fehler sein kann das du die 3 Monate Kündigungsfrist zum Monatsende nicht eingehalten hast.

DSL Sonderkündigungsrecht: Drei Monate Frist
Das Sonderkündigungsrecht bei Umzug können Sie in Anspruch nehmen, wenn Ihr DSL-Anbieter am neuen Wohnort die bisherige Leistung nicht erbringen kann. § 46 Abs. 8 TKG legt fest, dass Sie dann mit einer dreimonatigen Frist zum Monatsende den DSL-Vertrag kündigen können. Das Sonderkündigungsrecht kann übrigens nicht durch eine AGB-Regelung ausgeschlossen werden.

Ich glaube da liegt dein Fehler drinnen und du hast falsch gekündigt... daher ist Zahlen für die nächsten 3 Monate noch Pflicht !
 
Du bist hier leider nicht im Recht, da du mit der Kündigung Anfang März zu Ende des Monats die notwendige Frist nicht eingehalten hast. Dir steht ein Sonderkündigungsrecht mit Frist von 3 Monaten zu.
Ist der Provider fortan nicht in der Lage, am neuen Wohnort die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, steht dem Kunden gemäß § 46 Abs. 8 TKG ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu.
 
Falls du einen Anwalt brauchst und es dir nicht leisten kannst, solltest du dich an deiner Uni mal nach kostenloser Rechtsberatung erkundigen. Oftmals bieten die sowas an (z.B. über die AStA).
 
Hast Du die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein versendet?

Nein, das habe ich nicht. Ich hatte nicht damit gerechnet auf solche Leute zu stoßen. Aber der Eingang der Kündigung wird auch nicht bestritten.

Die AGBs kenne ich natürlich nicht. Aber wenn du die Frist eingehalten hast und das nachweisen kannst (Kündigungen immer per Einschreiben) dann sollte das kein Problem sein.

Ja, das Problem ist, Telecolumbus liefert überhaupt keine Argumente. Sie sagen einfach bezahl, sonst gibts ärger.
Da ist überhaupt keine rechtliche Argumentation. Ich werde von deren Seite zur gegängelt. Ich kann mir keinen Anwalt leisten. Das Problem ist, Telecolumbus wird das einfach an ein Inkassounternehmen weiterleiten und dann stehen irgendwann solche Geldeintreiber vor mir. Die werden dann sagen, dass sie meinem Streit mit Telecolumbus nichts angeht und das ich bezahlen soll.
 
Wenn ich das im ersten Absatz korrekt verstanden habe ... fasse kurz das wesentliche zusammen..

1- Sonderkündigungsrecht nach Telekommunikationsgesetz
2- Grund Umzug und Provider kann am neuen Wohnort keine Leistung erbringen
3- Kündig verschickt Anfang März mit Kündigung zum 31.März.2015
4- Keine Rückmeldung erhalten

1 -> Soweit ich weiß besagt das Sonderkündungsrecht lt. Gesetzgeber, dass du zwar vor regulären Vertragsende kündigen darfst, jedoch auch mit 3 Monaten Frist. D. h. deine Kündigung ist nicht Fristgerecht (da du diese Anfang März verschickt hast um zum Monatsende zu künidigen).

Somit erübrigt sich der Rest vorerst.

Oder irre ich mich?
 
Ohweia da ist wohl der Schriftverkehr nicht durchgekommen....

Dir steht nach §46 Absatz 8 des Telekommunikationsgesetzes bei Umzug in von deinem Anbieter nicht versorgten Gebiet ein Sonderkündigungsrecht zu.
Typischer weise benötigt dein Anbieter, dazu aber deine neue Adresse um zu prüfen ob Sie dir dort die ihre Dienstleistung anbieten können. Das wird normalerweise in Form einer Ummeldebscheinigung abgehandelt.
Auf dieser ist nachvollziehbar , wann du dich an der neue Adresse gemeldet hast und somit wichtig für die Sonderkündigung.

Wenn du deinem Anbieter keine neue Adresse mitgeteilt hast wird typischerweise die Kündigung zum Ende der Mindestvertragslaufzeit eingestellt.
Also mach folgendes damit sich das schnell klärt:

- Ummeldebescheinigung (UMB) beim Amt holen
- UMB + formale Kündigung mit neuer Adresse via Einschreiben + E-Mail an Anbieter schicken

Du hast kein Sonderkündigungsrecht, wenn du wo hingezogen bist, wo sie dich versorgen können. Auch wenn an der neuen Adresse ein Anschluss von einem anderen Anbieter wie Telekom besteht hast du kein Sonderkündigungsrecht.
Telecolumbus ist ein Kabelanbieter, daher kann technisch DSL Anschluss und Kabelanschluss parallel bestehen.
Nur um dich vorzuwarnen.

Wenn du mit jemanden zusammengezogen bist , der auch Telecolumbus Kunde ist gibts normalerweise eine Kulanzkündigung des kleinere Produkts.

Warum die irgendein Honk am Telefon erzählt hat du musst die AGBs für die Kündigung einreichen --> keine Ahnung.
Die AGBs müssen Sie selber haben. Der wollte dich wahrscheinlich nur loswerden.

Um eine Inkassoabgabe zu verhindern würde ich dir raten die Rechnung vorab einfach zu begleichen. Wenns ans Inkasso geht wirds richtig teuer, da Inkasso normalerweise ja nach Höhe der Anfangsforderung locker 80-150 € nochmals draufschlägt.
Es werden dann noch Verzugszinsen usw. fällig... mit sowas willst du nichts zu tun haben.
 
Und das ist ja auch deren Recht denn du schaust dir die AGB´s nicht an .. kündigst innerhalb eines Monats ( was nicht Gesetzeskonform ist ) und beschwerst dich noch drüber ?

@ Post 10 ... du hast schon das gelesen was der TE geschrieben hat im Post 1 ?
Also neue Anschrift und die nötigen Unterlagen (neuer Mietvertrag, Kündigung alte Wohnung) fristgerecht eingereicht.

Und @ TE ... ich würde so langsam Zahlen sonst bekommst noch einen Schufa Eintrag und hast noch mehr Probleme am Ende.

Du hast den Fehler gemacht ... sie machen nur eine teilweise Kommunikation am Ende ... aber den Grundlegenden Fehler bist du selber eingegangen indem du zu spät kündigst oder halt von der Falschen Kündigungsfrist ausgehst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hoffentlich hast Du das "Schriftliche" alles per Einschreiben mit Rückschein versendet. Alles Andere ist unsicher und letztlich nicht beweisbar. Hotline-Anrufe bringen per se nichts, weil Gespräche bzw. deren Inhalt nicht beweisbar sind. Auch zumindest die normalen eMails sind nicht sicher / beweisbar. Also immer schön alles per Einschreiben mit Rückschein versenden!

Wenn Du allerdings nicht die 3-Monatsfrist zur Kündigung eingehalten hast, hast Du schlechte Aktien.
Am Monatsanfang zum Monatsende kündigen, das geht nicht.

Außerdem: Sollte das Unternehmen ein Inkassobüro beauftragen, deren Forderung ebenfalls sofort per Einschreiben mit Rückschein widersprechen. Dito bei einem gerichtlichen Mahnbescheid. Auch diesen sofort per Einschreiben mit Rückschein widersprechen. Dann wird der Mahnbescheid nicht gültig. Das Unternehmen müßte dann ein Gerichtsurteil erwirken. Ob es soweit geht ist je nach Höhe der Forderung fraglich.

Ansonsten Ruhe und Nerven bewahren! Bei einem Gerichtstermin hättest Du als Student mit geringem Einkommen eventuell Anspruch auf Prozeßkostenhilfe, die ggf. die Sozialverwaltung der Stadt / Gemeinde bezahlt. Bei Zeiten danach erkundigen!

ich hoffe, das hilft ein wenig weiter! Grüße!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier mal die entsprechenden Punkte der für mich gültigen AGB

8.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Der Kunde
hat insbesondere im Fall der Kündigung seiner Wohnung das Recht,
den Vertrag fristlos zum Ende des Monats zu kündigen, indem er aus der
Wohnung auszieht. Voraussetzung für die Kündigung ist der Nachweis des
Umzugs durch Vorlage einer Bestätigung des neuen Vermieters oder durch
Vorlage der Meldebestätigung. Liegt der Nachweis erst nach mehr als vier
Wochen nach dem Umzug vor, wird der Vertrag zum Ende des Monats beendet,
in welchem die Gesellschaft den Nachweis erhält. Dies gilt nicht, sofern
der Kunde in eine Liegenschaft zieht, die von der Gesellschaft oder einem mit
ihr iSd §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen mit Fernseh-und Hörfunkprogrammen
oder Multimediadiensten versorgt wird. In diesem Fall bleibt der
Kunde für die Dauer seines Vertrags zum Bezug der beauftragten Dienste
verpflichtet.
8.4 Die Gesellschaft ist insbesondere dann zur außerordentlichen Kündigung
berechtigt, wenn die Gestattung zur Versorgung der Wohnung gekündigt
wird aus Gründen, die die Gesellschaft nicht zu vertreten hat oder wenn
eine Gefährdung der Einrichtungen der Gesellschaft, insbesondere des BKNetzes,
durch Rückwirkungen von Endeinrichtungen oder eine Gefährdung
der öffentlichen Sicherheit droht.

Nein, ich habe das recht fristlos zum ende des Monats zu kündigen
 
Stocki13, gibt leider kein Pre-paid Kabelanschluss
 
Du bist hier leider nicht im Recht, da du mit der Kündigung Anfang März zu Ende des Monats die notwendige Frist nicht eingehalten hast. Dir steht ein Sonderkündigungsrecht mit Frist von 3 Monaten zu.

Doch für mich gelten die AGB vom Vertagsschluss. Also 2013. Ich habe das Recht zum Ende des Monats zu kündigen.

1- Sonderkündigungsrecht nach Telekommunikationsgesetz
2- Grund Umzug und Provider kann am neuen Wohnort keine Leistung erbringen
3- Kündig verschickt Anfang März mit Kündigung zum 31.März.2015
4- Keine Rückmeldung erhalten

1. Kündigung laut deren AGB
2. Ja, genau so
3. Ja
4. Ja


Ich habe alles laut Vertrag gemacht. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich alles richtig gemacht habe. Sie geben auch keine Argumente gegen eine vertragsgerechte Sonderkündigung
 
Zuletzt bearbeitet: (Ergänzung letzter Absatz)
Zuletzt bearbeitet:
Nun wenn du deine AGB´s so kennst dann kannst du auch so kündigen ... aber halt am besten per Einwurfeinschreiben ...

Und für die mit Rückschein Leute ... was bringt euch das wenn der Postbote einen Rückschein bringt das es im Postzentrum der Firma angekommen ist ? ... nichts... ein Einwurfeinschreiben ist genauso gültig als Nachweis das die Unterlagen da sind.

Für weitere Streitfragen des TE´s der sich keinen Anwalt leisten kann, möchte ich noch auf die Bundesnetzagentur hinweisen die bei solchen Vertragsfragen auch Schlichtungen machen ...

http://www.bundesnetzagentur.de/cln...treitbeilegung/Streitbeilegung.html?nn=269168
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich werde morgen zur Verbraucherzentrale gehen und versuche es auch mit der Rechtsberatung vom Asta.
Hat sonst noch jemand vorschläge, wie ich vorgehen soll?

Nun wenn du deine AGB´s so kennst dann kannst du auch so kündigen ... aber halt am besten per Einwurfeinschreiben ...

Ja, das versuche ich. Obwohl ich im Recht bin, weigern die sich einfach. Ich habe sowas noch nie erlebt.
Ich glaube grade, dass ich nicht um einen Anwalt herumkomme :-(
 
Zuletzt bearbeitet: (Ergänzung letzter Absatz)
doch schau noch mal oben ^^
 

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