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Der Bundesrat hat erneut einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung eingebracht, nach dem telefonisch abgeschlossene Verträge nur mit zusätzlicher Bestätigung des Kundens in Textform – also zum Beispiel per Post, E-Mail, Fax oder SMS – gültig werden sollen.
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