Telefonempfang verbessern... Antenne ?

Der Sender des Quellsignales hat aber eine Lizenz, der des eigenen Repeater nicht.
Glaub es halt oder glaub es nicht, es ist nicht gestattet eine eigene Sendeanlage in diesem Frequenzband ohne Lizenz zu betreiben.
 
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mischlig schrieb:
ein signalbooster
Diese als Repeater bezeichneten Geräte stellen eine Basisstation dar. Es gibt Firmen, die einem sowas verbauen. Das wird aber angemeldet und entsprechend eingepegelt, damit der Nachbar nicht auch über deine Basisstation geht.
https://glm.io/101730
https://www.haider-telekom.de/livez...=MWFkODc0NDJmN2UzMWNjNmRhOWQ5MGFlM2ZmMTRkZmM_

Theoretisch "könnte" man Schlitzkabel, Leckleitung, oder passive Repeater nehmen. Ich wäre da aber skeptisch, ob das taugt. https://www.wimo.com/passiver-gsm-repeater_d.html
 
Zuletzt bearbeitet: (t ->n)
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WiFi sendet im Konzessionsfreien ISM-Band. Dort darf jeder senden, der die 20dBm Strahlungsleistung einhält. Auf den Frequenzen der Mobilfunkanbieter ist es schlicht illegal ohne Genehmigung zu senden und ein Repeater tut genau das.
 
Ich hab auch von der Telekom kein handynetz zuhause , aber mit Vodafone gehts wenigstens ein einigermasen .
Würde mal die verschiednen Anbieter durchtesten , vieleicht hat ja einer ein besseres Netz .
 
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Oder halt alternativ einen Vertrag mit Wifi Calling, dann wird der Anruf über den eigenen Internetanschluss über WLAN geroutet.
 
Und WiFi calling bedeutet das auch eingehende und Ausgehende anrufe von der mobilfunknummer reinkommen ? geht das auch unter IOS ?
 
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Das Smartphone und der Tarif müssen das unterstützen, da in das Datenblatt des Telefones schauen.
Und ja, dort werden die Gespräche der Mobilfunknummer über einen theoretisch beliebigen Internetanschluss geroutet.
 
mischlig schrieb:
https://www.teltarif.de/repeater-funkloch-genehmigung/news/53267.html?page=2

das ist aber lediglich deren interpretation. da hat noch kein gericht darueber entschieden. zumindest ist mir kein gerichtsurteil darueber bekannt.
Im Artikel wird ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln (VG Köln, Urteil vom 17.07.2013 - 21 K 2589/12) aufgeführt, demzufolge ein Vertrieb von GSM-Repeatern nur zulässig ist, wenn wie von der Bundesnetzagentur gefordert, der Hinweis "dass die Mobilfunknetzbetreiber die exklusiven Nutzungsrechte an den betreffenden Frequenzen haben und für den Betrieb der Geräte deshalb deren Zustimmung erforderlich ist" gegeben wird.

Mir ist nicht bekannt, dass schon einmal ein Netzbetreiber eine derartige Zustimmung gegeben hätte. Problematisch ist nämlich, dass der Repeater nicht nur das Signal des Betreibenden verstärkt sondern alle Signale innerhalb des genutzten Frequenzspektrums. Dadurch ist eine Störung des Betriebs benachbarter Handynutzer möglich.
 
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DLX23 schrieb:
geht das auch unter IOS
Bei Telekomverträgen weiß ich aus eigener Erfahrung, dass es mit iPhones und Google Pixel geht.
https://www.telekom.de/hilfe/mobilf...l/voraussetzungen/liste-smartphones-wlan-call
Vodafone und o2 sollten theoretisch auch WLAN-Call/Wi-Fi-Calling haben, leider meist nur in teuren Laufzeitverträgen. Ich würde an deiner Stelle erstmal gucken, ob der Wechsel des Netzes, von Vodafone zur Telekom oder umgekehrt oder o2 schon etwas bringt.
 
Andreas_ schrieb:
demzufolge ein Vertrieb von GSM-Repeatern nur zulässig ist, wenn wie von der Bundesnetzagentur gefordert, der Hinweis [...] gegeben wird

Sry so ein Hinweis läßt sich in allen Regenbogenfarben auf der Verpackung aufbringen.

Ich weiß, das GEZ Konsorten da vielleicht ein Geschäftsmodell sehen, den sie als Vorwand nutzen können, um wieder vor unserer Tür Terror zu schieben. dennoch, was bedeutet es schon, einen 'Hinweis' anzubringen?
 
mischlig schrieb:
Sry so ein Hinweis läßt sich in allen Regenbogenfarben auf der Verpackung aufbringen.
Wenn du den ganzen Beitrag liest, wirst du feststellen, dass es nicht um den Hinweis, sondern um die Zustimmung des Netzbetreibers geht.
 
Ich habe hier lediglich einen Kommentar beantwortet. Und wenn du mitgelesen hättest, würde dir auffallen, dass es nicht um LTE, sondern um GSM ging
 
@mischlig
Lies dir bitte die Grundlagen von Frequenznutzung und Konzessionen an. Die OSI Schicht 1 spielt keine Rolle.
Des weiteren ist im bereits verlinkten Golem Artikel erklärt, dass die Verwendung von Repeatern nicht erlaubt ist.
 
Ich hab kein bock auf leute, die ihren Diskussionsstandpunkt mit einem Golem artikel rechtfertigen wollen.

Lies nochmal genau die letzten Beiträge. Wenn du irgendwelche Einwände hast, wende dich an den User, der ein Urteil zitiert hat. - oh wait der user hat lediglich zitiert? Wende dich an das Gericht, das beschloß, dass der vertrieb von GSM repeater legal ist, sofern ein entsprechender Hinweis angebracht wurde.

Da kann ich dir leider echt nicht weiterhelfen sry
 
Der Vertrieb ist legal, wenn der Kunde weiß, dass er das Gerät ohne Zustimmung des Netzbetreibers nicht für den eigentlichen Zweck einsetzen darf. Es gibt ja Leute, die kaufen sich erheblich teurere Briefbeschwerer ...
 
@mischlig
Mir musst du nicht weiterhelfen. Ich habe Nachrichtentechnik studiert und bin Inhaber einer AFU-Lizenz. Ich weiss was ich darf und was nicht.
 
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Andreas_ schrieb:
Der Vertrieb ist legal, wenn der Kunde weiß, dass er das Gerät ohne Zustimmung des Netzbetreibers nicht für den eigentlichen Zweck einsetzen darf. Es gibt ja Leute, die kaufen sich erheblich teurere Briefbeschwerer ...

gut gedacht, aber dennoch daneben. wenn der vertieb einer sache, nur an lizenzierte personenen/gruppen/einrichtungen/unternehmen abzugeben ist, hilft es nicht, einen globalen vertrieb nur mit einem hinweis zu erlauben.

beim vertrieb von sachen, dir nur an lizenzierte personen/gruppen/einrichtungen/unternehmen abgegeben werden duerfen, muessen die lizenzinhaber beim erwerb solcher sachen auch ihre lizenz vorlegen.

oder glaubt ihr, nur weil es apotheken erlaubt ist, medizinisches marijuana zu verteiben, dass ich das als privatperson auch darf? nein. beim vertrieb von marijuana bzw. beim erberb des marijuana, bedarf es einer lizenz, dieses zu erwerben und zu vertreiben.

kein gericht wird sagen, dass der vertrieb von marijuana nur dann erlaubt ist, wenn ein hinweis angebracht wird, der aussagt, das bei benutzung von marijunana das gemuet einer person befriedigt wird

wenn du einen gsm repeater als privat person erwerben kannst, kannst du diesen auch nutzen. sonst wuerde er nie in unsere haende fallen.

darunter zaehle ich auch mal dreist 2g und 3g repeater. der vertrieb von 4g repeater ist mir bisweilen eh nicht untergekommen. ich kenne schlicht keine 4g repeater um ehrlich zu sein. nur gsm und 3g repeater.
 
Du kannst ja glauben was du willst, aber hör bitte auf andere dazu zu verleiten, Dinge zu betreiben die ohne Lizenz nicht gestattet sind.
Nur weil man etwas frei kaufen kann, heißt das nicht das man es betreiben darf.
Das gilt auch für diverse andere Funksender, die man z. T. frei erwerben kann aber nur mit entsprechender Lizenz auch tatsächlich nutzen darf.
Das eine hat nichts mit dem anderen zutun.
An dem Kauf hängen für Kunden halt Bedingungen dran, in dem Fall das man es nur mit Lizenz betreiben darf.
 
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ich verleite niemanden.
das du mir unterstellst, ich verleite leute, illegale dinge zu tun, ist eine dreiste und dreckige unverschaemtheit.

martinallnet schrieb:
Nur weil man etwas frei kaufen kann, heißt das nicht das man es betreiben darf.
Das gilt auch für diverse andere Funksender, die man z. T. frei erwerben kann aber nur mit entsprechender Lizenz auch tatsächlich nutzen darf.

welche funksender sind denn das, die du so ohne irgendwelche backgroundinformationen in den raum wirfst?
 
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