Andreas_ schrieb:
Der Vertrieb ist legal, wenn der Kunde weiß, dass er das Gerät ohne Zustimmung des Netzbetreibers nicht für den eigentlichen Zweck einsetzen darf. Es gibt ja Leute, die kaufen sich erheblich teurere Briefbeschwerer ...
gut gedacht, aber dennoch daneben. wenn der vertieb einer sache, nur an lizenzierte personenen/gruppen/einrichtungen/unternehmen abzugeben ist, hilft es nicht, einen globalen vertrieb nur mit einem hinweis zu erlauben.
beim vertrieb von sachen, dir nur an lizenzierte personen/gruppen/einrichtungen/unternehmen abgegeben werden duerfen, muessen die lizenzinhaber beim erwerb solcher sachen auch ihre lizenz vorlegen.
oder glaubt ihr, nur weil es apotheken erlaubt ist, medizinisches marijuana zu verteiben, dass ich das als privatperson auch darf? nein. beim vertrieb von marijuana bzw. beim erberb des marijuana, bedarf es einer lizenz, dieses zu erwerben und zu vertreiben.
kein gericht wird sagen, dass der vertrieb von marijuana nur dann erlaubt ist, wenn ein hinweis angebracht wird, der aussagt, das bei benutzung von marijunana das gemuet einer person befriedigt wird
wenn du einen gsm repeater als privat person erwerben kannst, kannst du diesen auch nutzen. sonst wuerde er nie in unsere haende fallen.
darunter zaehle ich auch mal dreist 2g und 3g repeater. der vertrieb von 4g repeater ist mir bisweilen eh nicht untergekommen. ich kenne schlicht keine 4g repeater um ehrlich zu sein. nur gsm und 3g repeater.