Telefonische VVL: 14 Tage Widerruf - ab wann?

timo82

Commodore
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Hi,

ich habe letztens meinen Handyvertrag gekündigt, weil man dann meistens bessere Angebote bekommt, als wenn man es einfach laufen lässt.

Es war auch so. Der provider hat mich angerufen und ich habe daraufhin einem Vertragswechsel zugestimmt.
Vorher habe ich einen Onlinehändler gefragt, ob er mir dieses Angebot auch (besser) machen kann. Ging damals nicht.
Das war am 11ten September.
Bei dem Anruf wurde ich darauf hingewiesen, dass ich alles schriftlich bekomme.

Diesen Brief habe ich am 20ten September bekommen, er ist auf den 17ten datiert.

Jetzt habe ich zufällig (weil ich noch einen anderen Vertrag verlängern muss/kann) gesehen, dass ein Onlinehändler die VVL auch anbietet und ich noch richtig was dazu bekomme (allerdings 5€ im Monat mehr zahlen würde).

Kann ich jetzt noch widerrrufen?
Telefonisch ist jetzt 15 Tage her.
Die schriftliche Bestätigung allerdings erst 9 Tage.
Was zählt?
 
War das schriftliche nur eine Information das der Vertrag wie am Telefon besprochen verlängert wurde, oder steht direkt, dass ab dem Schreiben der Vertrag verlängert wurde?
 
Das schriftliche ist eine Information über die VVL. Da steht aber nicht, wie verlängert wurde.

17. September 2012

Ihr Anliegen vom 24. August - Mobilfunknummer 0178-9012345

Guten Tag Herr Timo,

ich bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen und bestätige Ihnen gerne die VVL um weitere 24 Monate. Die neue Laufzeit beginnt ab dem 11. September 2012.

Zur VVL haben wir für Sie, wie vereinbart, den Tarfi "XYZ" eingerichtet.

XYZ

- mtl. Grundpreis...
- Flatrates

Zusätzlich erhalten Sie, für den Zeitraum von 24 Monaten, 15€ (brutto) Rabatt auf den monatlichen Basispreis.

Sie können Ihre telefonisch bzw. schriftlich getätigte VVL innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

Herr Timo, vielen Dank für Ihre Treue.

Freundliche Grüße

Ihr XY Team

Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt"


Da steht leider nicht, dass es ab Zugang des Schreibens zählt.
 
Widerrufsfristen starten erst mit Erhalt der Belehrung über den Widerruf, aber nicht vor Erhalt der Ware - was in Deinem Fall bedeutet, mit Zugang des Schreibens...
JSP
 
Dank euch!

Ich werde dann mal widerrrufen und dann über den Händler neu verlängern, wenns klappt!
 
timo82 schrieb:
Das schriftliche ist eine Information über die VVL. Da steht aber nicht, wie verlängert wurde.

Da steht leider nicht, dass es ab Zugang des Schreibens zählt.

... Nach BGB ist ein solches Telefonat eine "mündliche Willensvereinbarung in beiderseitigem
Einverständniss"

Und das ist ein rechtsgültiger Vertrag mit dem Datum vom Telefonat. Siehe in deinem Schreiben: "und bestätige Ihnen gerne die VVL um weitere 24 Monate. Die neue Laufzeit beginnt ab dem 11. September 2012."

Also zählt deine Kündigungsfrist ab dem 11. September...

Und das Ganze wurde dir auch noch schrifftlich zugestellt.

Darauf setzen ja alle Firmen oder CC-Agent´s das es dem Endverbraucher nicht klar ist, bis
wann er kündigen kann.

Sämmtliche Verbraucherschutzorganisationen laufen gegen solche Machenschaften seit jahr-
zenten Sturm, aber soweit meistens ohne Erfolg.

Güße REINER

P.S.: Ich habe selber Jahrelang in solch einer "Pennerfirma" gearbeitet, daher weiß ich es so genau, und da hat sich bis heute nix geändert....
 
Wenns mit dem Widerruf nichtsd wird ist es auch nicht schlimm.
Ich bin mit dem Vertrag ja zufrieen udn finde ihn auch nicht zu teuer.

Über den Onlienhändler wäre es natürlich noch besser, weil ich da noch ein subventioniertes handy hätte, was ich verkaufen könnte.

Ich melde mich hier nochmal!
 
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