Telegram Account gelöscht - werden wirklich alle Daten gelöscht?

traubernzucker3

Cadet 1st Year
Registriert
Dez. 2024
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8
Hallo,

und zwar würde ich gerne jemanden anzeigen, von dem ich "nur" den ehemaligen Telegram Nutzernamen habe.
Leider hat derjenige jetzt seinen Account einschließlich des Chats gelöscht, wovon ich aber Screenshots habe.

Seit neustem scheint Telegram ja öfters IPs und Handynummern rauszugeben.
Habe ich darauf noch eine Chance bei jemandem der seinen Account gelöscht hat oder kann ich mir das ganze sparen?
Laut Telegram selbst werden wirklich alle Daten gelöscht wenn man seinen Account offiziell löscht, aber kann man darauf vertrauen?

Kennt sich da irgendjemand hier besser mit aus ;)?

MfG
 
zeig ihn an und schau was passiert. Niemand von uns arbeitet bei Telegram. Niemand hier weiß wie telegram mit den Behörden zusammen arbeitet.

das wissen die Behörden und telegram.

abgesehen davon. Bei dem ganzen unverschlüsselten schmu wird sichiin ein paar Jahren ohnehin irgendwann ein ganzer Haufen chats von ganz alleine publizieren.
 
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es kommt wohl darauf an. ob nur die app auf dem handy gelöscht ist. oder wie sehr die Polizei etwas verfolgen will. auf den Telegram Servern sollten die Daten noch dasein.
ich würde auch sagen definitiv anzeigen. ob es im Sande verläuft siehst du dann immer noch.
 
Hier sind einige Infos die dir vielleicht weiterhelfen könnten?

Wie lange speichert Telegram die Nutzerdaten?
Nach eigenen Datenschutzauskünften speichert Telegram diese Informationen bis zu 12 Monate lang.
 
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redjack1000 schrieb:
Wo steht das?

Cu
redjack
Wenn man googelt kommt das bei raus. Telegram hat anscheinend im letzten Quartal von 2024 viel mehr Daten rausgegeben als davor immer. Und das genau nach der Verhaftung also liegt ja nah dass es daran liegt
Ergänzung ()

piepenkorn schrieb:
Hier sind einige Infos die dir vielleicht weiterhelfen könnten?

Wie lange speichert Telegram die Nutzerdaten?
Nach eigenen Datenschutzauskünften speichert Telegram diese Informationen bis zu 12 Monate lang.
Ja danke schonmal. So wie es da steht beziehen sich die 12 Monate ja auf generelle Datenspeicherungen also nicht im Bezug darauf was passiert wenn der Account gelöscht wurde, oder?
Und die andere Quelle besagt ja dass bei der Löschung des Accounts wirklich alles mitgelöscht wird.

Aber ob das wirklich stimmt...?
drago1401 schrieb:
es kommt wohl darauf an. ob nur die app auf dem handy gelöscht ist. oder wie sehr die Polizei etwas verfolgen will. auf den Telegram Servern sollten die Daten noch dasein.
ich würde auch sagen definitiv anzeigen. ob es im Sande verläuft siehst du dann immer noch.
Naja also der Account wurde komplett gelöscht, das bietet Telegram sozusagen an auf deren Website. Musste halt deine Handynr eingeben und den Account komplett löschen.
Also nicht nur die App vom Gerät gelöscht, das würde ja gar nichts bringen.
 
Ganz ehrlich, ich würde mir den ganzen Aufwand sparen. Solche Personen einfach zu ignorieren, hilft dir selber am meisten weiter, anstatt wegen einer Beleidigung irgendetwas zu bewirken. Was erhoffst du dir durch solch eine Anzeige?
 
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Ich vermute jetzt mal, das hier keine schwere Straftat im Raum steht.

In Anbetracht dessen ist es leider so, dass die Polizei hier wenig machen wird.
SOLLTE die Polizei den Vorgang in irgendeiner Form dennoch vorantreiben, wirds an der Staatsanwaltschaft scheitern. Die haben schlicht nicht die Kapazitäten solche Fälle aufzuarbeiten.

Dass man wegen einer Beleidigung oder Ähnlichem eine Anfrage bei Telegram stellt, ist Utopie.
 
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Eine Anzeige kannst du immer aufgeben, falls eine Straftat vorlag muss die Staatsanwaltschaft ermitteln. Vermutlich werden die Screenshots nicht ausreichen und die werden dein Mobiltelefon zur Beweissicherung haben wollten (Screenshots sind ja einfach zu fälschen)

Dann wird abgewogen ob ein öffentliches Interesse an der weiteren Strafverfolgung besteht.

Nun kann es immer noch sein, dass der Beschuldigte gar nicht in Deutschland wohnhaft ist, eine VPN oder Proxy verwendet hat oder Telegramm die Daten nicht rausrückt.

Selbst wenn das alles klappt, kann der Beschuldigte vor Gericht angeben, dass sein Mobiltelefon zum Tatzeitpunkt durch eine andere Person verwendet wurde.

Falls die Staatsanwaltschaft anfangs überhaupt kein öffentliches Interesse sieht, steht dir als Geschädigter der zivile Prozessweg zur Verfügung.

Für eine Beleidigung etc wäre mir das zuviel Aufwand. Bei einer konkreten Bedrohung meiner Familie (muss auch realistisch sein, z.Bsp meine Adresse kennen oder Schule meiner Kinder) würde ich auf jeden Fall Anzeige erstatten.
 
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traubernzucker3 schrieb:
und zwar würde ich gerne jemanden anzeigen, von dem ich "nur" den ehemaligen Telegram Nutzernamen habe.
Leider hat derjenige jetzt seinen Account einschließlich des Chats gelöscht, wovon ich aber Screenshots habe.

Seit neustem scheint Telegram ja öfters IPs und Handynummern rauszugeben.
bei schweren straftaten mag das eventuell richtig sein, obwohl man davon ausgehen kann dass bei solchen kalibern auch alles getan wird um "unsichtbar" zu bleiben - d.h. multihop vpn, oder ne vorregistrierte simkarte ohne eigenen namen dahinter, etc.

selbst dann würde es im sande verlaufen, wenn nicht unbedingt sowas wie steuerhinterziehung im 7 stelligen bereich, oder drogenschmuggel in containerschiff-relationen dahintersteckt.
 
Man sollte auch im Vorfeld Prüfen ob der Streitwert (Sofern Betrug vorliegt) die mühe überhaupt wert ist.
Sollte eine Andere Straftat vorliegen auf jeden Fall anzeige erstatten.
 
Anzeigen und warten bis der Brief kommt, dass das Verfahren eingestellt wurde, da der Beklagte nicht ermittelt werden konnte.
Das passiert zu 99%

Ausnahme: Du beleidigst den Hamburger Innenminister. Dann zeigt der Staat wozu er wirklich in der Lage ist, wenn der Kläger nur mächtig genug ist seine Beamten zu motivieren. "#Pimmelgate"
 
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Eigendarstellung:
Telegram speichert nach eigenen Aussagen sämtliche Telefonnummern und auch die Kontaktnamen im Telefonbuch des Nutzers. Der Nutzer kann die Synchronisation von Kontaktdaten mit den Telegram-Servern dauerhaft unterbinden. Die iOS- und Android-Apps bieten die Möglichkeit, bereits synchronisierte Kontakte auf dem Server zu löschen. Solange der Nutzer die Synchronisation der Kontakte nicht deaktiviert, werden diese auf den Servern des Betreibers gespeichert.

Sämtliche Kommunikationsinhalte der Cloud-Chats werden auf den Servern des Betreibers hinterlegt. Die Daten werden laut Betreiber gelöscht, sobald alle an der Konversation beteiligen Nutzer die jeweiligen Nachrichten oder ihre Benutzerkonten löschen oder bei Inaktivität entsprechend persönlicher Konfiguration automatisch gelöscht werden.

Inhalte der geheimen Chats werden nicht auf den Servern gespeichert. Medien (Fotos, Videos oder Dateien) in geheimen Chats werden laut Betreiber verschlüsselt und ohne Zuordnung zum Chat und Nutzer auf den Servern gespeichert. Der Schlüssel und der Speicherort werden nur auf dem Client-Gerät hinterlegt. Um Speicherplatz zu sparen, werden diese Medien regelmäßig von den Servern gelöscht und können dann auch nicht mehr von den beteiligten Benutzern abgerufen werden.

Demnach hast du keine Chance, das irgendwas gefunden wird, das strafrechtlich relevant sein könnte
 
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Okay vielen lieben Dank für die ganzen Antworten hier!
Ergänzung ()

Braubär schrieb:
Eine Anzeige kannst du immer aufgeben, falls eine Straftat vorlag muss die Staatsanwaltschaft ermitteln. Vermutlich werden die Screenshots nicht ausreichen und die werden dein Mobiltelefon zur Beweissicherung haben wollten (Screenshots sind ja einfach zu fälschen)

Dann wird abgewogen ob ein öffentliches Interesse an der weiteren Strafverfolgung besteht.

Nun kann es immer noch sein, dass der Beschuldigte gar nicht in Deutschland wohnhaft ist, eine VPN oder Proxy verwendet hat oder Telegramm die Daten nicht rausrückt.

Selbst wenn das alles klappt, kann der Beschuldigte vor Gericht angeben, dass sein Mobiltelefon zum Tatzeitpunkt durch eine andere Person verwendet wurde.

Falls die Staatsanwaltschaft anfangs überhaupt kein öffentliches Interesse sieht, steht dir als Geschädigter der zivile Prozessweg zur Verfügung.

Für eine Beleidigung etc wäre mir das zuviel Aufwand. Bei einer konkreten Bedrohung meiner Familie (muss auch realistisch sein, z.Bsp meine Adresse kennen oder Schule meiner Kinder) würde ich auf jeden Fall Anzeige erstatten.
Ist das wirklich so mit den Screenshots als Beweismittel? Habe viele Fälle gesehen wo wirklich Chatverläufe, physisch ausgedruckt, als Beweismittel genutzt wurden. Oder sind das halt genau die Chatverläufe die die Polizei selbst verifiziert und sozusagen das Gerät offen vor sich hatte und DANN wurden die Screenshots ausgedruckt?
 
Dazu wirst du wohl kaum Antworten hier bekommen. Das Forum ist keine Rechtsberatung, also bleibt dir entweder nur der Gang zu einem Anwalt oder die Anzeige zur Polizei. Die werden es ggf. aufnehmen und alles andere (Zulassung als Beweismittel) wird dann woanders entschieden.
 
traubernzucker3 schrieb:
Ist das wirklich so mit den Screenshots als Beweismittel? Habe viele Fälle gesehen wo wirklich Chatverläufe, physisch ausgedruckt, als Beweismittel genutzt wurden. Oder sind das halt genau die Chatverläufe die die Polizei selbst verifiziert und sozusagen das Gerät offen vor sich hatte und DANN wurden die Screenshots ausgedruckt
Hundertprozentig kann ich dir das nicht sagen, aber spätestens vor Gericht wird die beweiskraft von Screenshots von der Gegenseiten bemängelt. Dann kommt's wie so oft auf den Richter an. Aus Erfahrungen meiner Firma sind z.Bsp ausgedruckte Emails besser als garnichts (aber nicht viel besser).

Es hat ja seine Gründe warum die Polizei Hausdurchsuchungen bei Beschuldigten macht und PC/Tablet/Smartphone zur Auswertung beschlagnahmt.

Vielleicht reichen in deinem Fall die Screenshots damit der Anfangsverdacht ausreicht damit die Staatsanwaltschaft ermittelt. Vermutlich muss du es ausprobieren, kostet ja außer Zeit erstmal nichts. Fall du es machst, halt und hier gerne auf dem Laufenden :)
 
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