Eschte schrieb:
Also, bezüglich #11 Breitbandausschreibung, ja es gibt eine Markterkundung Anschreiben und Versorgung.
Markterkundung ist ja gut und schön, das ist aber nur der erste Schritt. Dabei werden sämtliche Telkos aufgefordert, anzugeben, mit wieviel Mbit/s sie alle Adressen in einer Gemarkung/Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft/Landkreis versorgen. Das ist die Grundlage für den Förderantrag. Kommt dabei heraus, daß eine Adresse von keinem Anbieter mit mehr als 30 Mbit/s versorgt wird, ist sie förderfähig und wird in den Förderantrag aufgenommen. Vereinzelt werden dabei auch Adressen vergessen. Dann ist es an den Bürgern, die verantwortliche Stelle darauf aufmerksam zu machen. Du kannst vielleicht keine Projektunterlagen der beteiligten Ingenieurbürus einsehen, eine simple Karte oder Adreßliste muß aber einsehbar sein. Die stellen wie gesagt manche Verwaltungseinheiten sogar als Download auf breitbandausschreibungen.de zur Verfügung. Ist das bei dir nicht so, wende dich an deinen (Ortsteil-)Bürgermeister oder das Tiefbauamt oder und frage nach einer Liste der beteiligten Adressen. Nur damit kannst du doch nachvollziehen, ob deine Adresse drin ist oder nicht. Wenn nicht, solltest du schleunigst darauf hinweisen, daß sie das Förderkriterium erfüllt, eben weil sie nur 9 Mbit/s erreicht, was unter der Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s liegt, damit die fehlenden Adressen nachträglich noch mit in die Ausschreibung aufgenommen werden.
Der zweite Schritt ist meistens ein Interessenbekundungsverfahren, in dem Telkos gefragt werden, wo sie beabsichtigen, in den nächsten drei Jahren auszubauen und welche Übertragungsraten danach an welchen Adressen verfügbar sein werden.
Der dritte und letzte Schritt ist dann die Ausschreibung selbst. Bist du dir sicher, daß die 2021, die du gelesen hast, nicht nur die Grenze für das Markterkundungsverfahren angibt?
Wahrscheinlich kann das Telekom-hilft-Team mit Angabe der genauen Adresse helfen.