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Fu Manchu
Gast
DerWitwenmacher schrieb:...Da von euch aus kein Vetrag zu stande kam müsst ihr dem man euch untergejubelten widersprechen.
Ich muss einem Vertrag, der nicht zustande kam und nicht von mir zugestimmt wurde widersprechen, damit dieser keine Gültigkeit erlangt? Vor allem dann, wenn die Auffoderung zum Widerruf in Form eines simplen Briefes kommt, ohne Nachweise der Absendung usw? Dann könnte ich dir Verträge unterjubeln und behaupten, du hättest keinen Widersprochen und du musst dann zahlen?!
Sehe ich gem. §145 BGB anders, der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme bzw. übereinstimmende Willenserklärungen zustande (§§ 145 ff.).
Es gab keine Annahme des Vertrages (Schweigen heißt Ablehnung) und es gab keine übereinstimmenden Willenserklärungen.
Er kommt nicht automatisch zustande, indem ich einem nicht gewollten Vertrag nicht widerspreche. Genau das Gegenteil ist der Fall, ich muss einem Vertrag zustimmen, Schweigen ist keine Zustimmung.
Oder du hast noch andere §, die deine Aussage untermauern, wäre ziemlich wichtig falls es so wäre.
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