Telekom: falscher Vertag durch T abgeschlossen, aber Telekom verweigert Kündigung

  • Ersteller Ersteller Fu Manchu
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DerWitwenmacher schrieb:
...Da von euch aus kein Vetrag zu stande kam müsst ihr dem man euch untergejubelten widersprechen.

Ich muss einem Vertrag, der nicht zustande kam und nicht von mir zugestimmt wurde widersprechen, damit dieser keine Gültigkeit erlangt? Vor allem dann, wenn die Auffoderung zum Widerruf in Form eines simplen Briefes kommt, ohne Nachweise der Absendung usw? Dann könnte ich dir Verträge unterjubeln und behaupten, du hättest keinen Widersprochen und du musst dann zahlen?!

Sehe ich gem. §145 BGB anders, der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme bzw. übereinstimmende Willenserklärungen zustande (§§ 145 ff.).
Es gab keine Annahme des Vertrages (Schweigen heißt Ablehnung) und es gab keine übereinstimmenden Willenserklärungen.

Er kommt nicht automatisch zustande, indem ich einem nicht gewollten Vertrag nicht widerspreche. Genau das Gegenteil ist der Fall, ich muss einem Vertrag zustimmen, Schweigen ist keine Zustimmung.

Oder du hast noch andere §, die deine Aussage untermauern, wäre ziemlich wichtig falls es so wäre.
 
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Es wurde hier einwandfrei ein Vertrag zwischen zwei Parteien eingegangen.
Ich bezweifle, dass in dem Paket nicht so etwas ähnliches wie eine Auftragsbestätigung oder ein Vertrag dabei war. Der war zu 100% dabei, wenn nicht im Paket, dann separat in einem Schreiben.

Hätte sie den gelesen, dann hätte sie ganz einfach den Irrtum bemerkt. Nun hat sie ihn aber nicht gelesen. Diesen Fehler kann man nicht der Telekom anlasten.

Da es aber nun zu spät ist (und der Vorgang wohl schon mehrere Monate zurück liegt), kann man wohl nichts mehr machen, außer auf die Kulanz der Telekom.

Es sind außerdem mehrere Dinge schief gelaufen. Unter anderem die Kündigung. Warum hätte sie denn kündigen sollten? Sie wollte doch den Analoganschluss.
Was sie hätte machen müssen, nachdem sie den Irrtum bemerkt hat: ein Schreiben aussetzen, mit dem Inhalt, dass hier ein Fehler vorliegt. Mehr nicht. Aber so ist alles komplizierter geworden......

Man kann auch in anderen ähnlichen Fällen immer nur ermutigen, selbst die Initiative zu ergreifen und sich niemals auf irgendwelche Aussagen verlassen.
 
@ Fu Manchu

Nichts für ungut, aber deine eigene Meinung, also ob dies ein Vertrag ist oder nicht, ist dem BGB egal. Da ist klar geregelt wie welche Verträge in bestimmten Fällen zustande kommen sollen und ich habe dazu nur ein Beispiel gebracht und in eurem fall haben wir hier den Fall der Formfreiheit ( habe ich auch erläutert) und das Problem mündlicher Absprachen liegt auch gleich auf der Hand. Ihr habt was bestellt und was anderes wurde geliefert und jetzt ist das Dilemma da: Es fällt naturgemäß schwer, den Abschluss eines mündlichen Vertrages zu beweisen, wenn ein solcher ohne Anwesenheit eines Zeugen zustande kam. Da aber, wie auch bereits erwähnt derjenige der den Anspruch geltend macht, zum Beweis der Tatsache verpflichtet ist.

Leider ist es in Deutschland so, wenn es dir auch nicht gefällt, dass ein nicht reagieren auf eine Auftragsbestätigung zum zustande kommen eines Vertrages reicht. Damit sollte zumindest das geklärt sein.

Wie ihr jetzt zu verfahren habt? Ihr müsst verlangen, dass man euch die Tatsache, dass der Vertrag so gewollt sein soll doch beweisen möchte oder doch bitte gleich den gewünschten Produktwechsel vornehmen soll ohne wenn und aber. Es ist einfach ein Fehler unterlaufen und man sollte die Sache, ist es nun eine Vertrag oder nicht stehten lassen, da ihr ja bei der Telekom doch bleiben wollt (?). tbs hat es auch schon erwähnt, hier muss man auf die Kulanz der Telekom hoffen. Es sollte relativ vernünftig ablaufen wenn man den erklärt, dass die Jungs/Mädels einen Fehler gemacht haben. Schließlich wollen die euch auch als Kunden behalten, also sollte es auch klappen.
 
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nach einem Telefonat mit der Hotline wurde gesagt, sie solle Kündigen, was dann später von der Telekom abgelehnt wurde, weil der Vertrag ja über 2 Jahre läuft. Und mit der Kündigung hätte sie nun angeblich dem Vertrag sowieso nachträglich zugestimmt.

Und deshalb schrieb ich von widersprechen. ;)
Man kann nichts kündigen was man nicht abgeschlossen hat. Jetzt hat man euch entsprechend einen Strick gedreht.

und @Jevi: Auftragsbestätigung

...Schweigt ein Nicht-Kaufmann auf eine veränderte Auftragsbestätigung, so ist kein Vertrag zustandegekommen.....

Das wäre so, als rufst Du den Pizzamann an, bestellst ne Pizza die geliefert werden soll. Bekommst dann aber Calzone und musst diese annehmen?
Ist mir neu. :lol:
 
Hehe, habe schon gewartet, dass der Link von jemand kommt. Die dort beschriebene Tatsache ist mir bekannt, jedoch ist es bei der Auftragsbestätigung der Telekom etwas anderes, da die AGB´s eine Ergänzung darstellen.

Die Pizza müsstest du natürlich nicht annehmen, da man dir beweisen müsste, dass du genau diese bestellt hast. Also wenn es auf hart kommt. Ich denke die mündliche Geschichte hängt stark vom gegenseitigen Vertrauen ab...
 
joo Jevi deshalb wird (sollte) die Willenserklärung beim telefonierenden Gewerbe auch aufgezeichnet.
Wie schon tbs es schrieb wird die Geschichte schon etwas her sein, und mehr als BGB §en dürfen wir nicht predigen.
 
Hast ja recht, mir ging es nur darum, dass auch wenn es eigentlich der totale mist ist, es trotzdem zu einem Vertrag gekommen ist.

Fu Manchu hat ja auch schon gesagt, dass er wissen will wie man da am besten raus kommt. Da es ja geregelt ist, dass die Telekom den Nachweis liefern soll/muss ist es doch super wenn da solche Aufnahmen erfolgen. Die müsste doch eindeutige Klarheit verschaffen...
 
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Jevi schrieb:
Ein Vertrag ist durchaus zustande gekommen, da auf die Auftragsbestätigung kein Wiederspruch erfolgte. Ob das in diesem Fall das gewünschte Produkt war oder nicht spielt keine Rolle. [...]

Ich muss ehrlich sagen, das ich froh bin das genau dieser Punkt anders geregelt ist.

Sonst könnte mir Firma XY zuschicken was sie wollen und wenn ich das Zeug nicht zurücksende war ich mit dem Vertrag einverstanden. Das ist schon bei Gegenständen die einmalig gezahlt werden müssen unzulässig und bei Dingen die eine Fortlaufende Zahlung mit sich bringen wäre das ja der blanke Hohn, nach dem Motto dem Jevi in der Urlaubszeit mal eben 5 Handyverträge schicken und einen Mercedes in die Garage stellen, vll ist er ja weg und kann diese nicht zurückschicken.

Desweiteren ist ein Privathaushalt niemals verpflichtet eine "Urlaubsvertretung" für allgemeine Post zu stellen. Wenn ich mit meiner Familie in den Urlaub fahre mache ich das allerhöchstens wenn ich wirklich wichtige Post erwarte, z.b. Briefwechsel mit der Polizei oder wenn ich mich auf eine Stelle bewerbe. Ansonsten ist das nicht notwendig.

FuManchus Freundin hat eindeutig kein DSL-Paket bestellt. Wenn die Telekom dann die entsprechende Hardware versendet ist das deren Problem, ich hatte sogar mal davon gehört das man Dinge die man zwar nicht bestellt hat, aber trotzdem nach Hause verschickt wurden, sogar behalten ohne sie zu bezahlen...

Das bringt aber nur Ärger und ist nicht empfehlenswert.
 
Hi

ehrlichgesgt wuerde ich die Sache meinem Rechtsanwalt uebergeben. Der regelt das dann schon. Ist halt eine kostenfrage :\

lg stephan


ps.: wie schon gesagt ansonsten hilft vll auch ein klaerendes gespraech mit einem mitarbeiter im tpunkt oder an der hotline
 
Also noch mal für alle: SIE hat telefonisch ihr Willenserklärung schon bereits abgegeben. Die Bestätigung kam mit der Post bzw. dem Paket.
Leider hat die Telekom einen Fehler gemacht, weil DSL dazu gebucht wurde. SIE hat den Irrtum nicht bemerkt. Und außerdem natürlich auch viel zu spät reagiert. Hinzu kommt die falsche Herangehensweise an das Problem, denn eine Kündigung löst das Problem nicht. Da jetzt aber schon so lange Zeit vergangen ist, kann man davon ausgehen, dass SIE diesen Irrtum akzeptiert hat. Jetzt noch nach Monaten (?) darauf zu pochen, dass man zu Beginn den Irrtum nicht bemerkt hat ist nun wirklich ein bisserl zu spät.
 
Zedar schrieb:
Ich muss ehrlich sagen, das ich froh bin das genau dieser Punkt anders geregelt ist.

Dann klär mich doch mal bitte auf. Wie ist dieser Punkt den so anders geregelt? Was im BGB steht stimmt also nicht?
Desweiteren finde ich deine Beispiele irgendwie krass: Ich habe noch nie erlebt, dass man ein Handyvertrag telefonisch abschließen kann und ein Auto Kauf ohne Unterschrift währe mir auch neu, rein ökonomisch würde es nicht mal Sinn machen.
 
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Nein, die Telekom hat ihr einen Vertrag geschickt, den sie nicht bestellt hat.

Wird ein anderer Vertrag von Anfang an verschickt oder ändert sich während der Laufzeit eines Vertrages die Gültigkeit muss der Kunde dem extra zustimmen.

Dazu muss ein Änderungsvertrag aufgesetzt werden, dem dann der Kunde wiederum zustimmen muss.

FuManchus Freundin hat eine Leistung erhalten die sie nicht bestellt hat. Daher muss sie nicht dafür bezahlen. Da ändert sich auch nichts wenn sie nicht innerhalb der 14 Tage wiederspricht, da ja ein solcher Vertrag gar nicht zustande gekommen ist.

Ich suche gerade die entsprechenden Links zusammen.

Gruß

Zedar


Die Beispiele sind bewusst überzogen. Aber das mit dem Handyvertrag passt. Ein DSL-Vertrag läuft auch über 24 Monate. Sie hat aber nur Telefon bestellt.


Edit:

Das Vorgehen wiederspricht §312c BGB "Unterrichtung des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen"

Ich zitiere mal:

(1) Der Unternehmer hat dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich und unter Angabe des geschäftlichen Zwecks die Informationen zur Verfügung zu stellen, für die dies in der Rechtsverordnung nach Artikel 240 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmt ist. Der Unternehmer hat bei von ihm veranlassten Telefongesprächen seine Identität und den geschäftlichen Zweck des Kontakts bereits zu Beginn eines jeden Gesprächs ausdrücklich offen zu legen. [...]

http://dejure.org/gesetze/BGB/312c.html

Der erste Teil ist der interessante.

Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe ist aber keine Aufklärung über den Vertrag mit dem Call-und Surf Vertrag geschehen. Dem Kunde wurde ohne Kommentar entsprechende Hardware zugeschickt.

Im Endeffekt es ist das was Witwenmacher schon geschrieben hat.
 
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Musst mir kein Link suchen, leuchtet mir auch so ein.
Wenn die Sache tatsächlich einigen zeit zurückliegt würde ich das dann wahrscheinlich auch einem Anwalt übergeben. Habe gedacht es währe noch nicht so lange her...
 
Die Widerrufsfrist beginnt erst ab dem Zugang der AB. Das heisst man muss als Kunde belegen , von wann bis wann war man im Urlaub. Und ab Ende des Urlaubs und denn damit verbundenen Erhalt der AB läuft deine Widerrufsfrist.

Falls du Hilfe brauchst ... PN
 
hallo erstmal,
ich würde niemals einen vertrag über telefon oder internet abschließen

für was gibts die shops zb. t-punkt oder
saturn und media markt die bei einen vertragsabschluss sogar noch gutschein geben.
da liegt man klar im vorteil.


falls das mit der kündigung nicht gehen sollte muss deine freundin umziehen
zu einer wohnung wo die person schon ein dsl anschluß hat oder nicht verfügbar ist.
 
Vll wäre auch n möglicher Ansatz es über die Logik zu versuchen :D

Deine Freundin ist ne Frau.
Frauen haben keine Ahnung von Technik.
Darum hat Deine Freundin natürlich auch keinen Computer oder Spielekonsole
Wenn sie was gemacht haben muß wozu sie einen computer oder das Internet braucht wendet sie sich natürlich an Dich.

Warum also sollte Deine Freundin einen DSL-Anschluß beantragt haben, mit dem sie nichts anfangen kann?

Bevor hier was mißverstanden wird: Ich bin nicht der Ansicht daß Frauen und PCs nicht zusammenpassen, sondern es soll nur ein möglicher Ansatzpunkt zur Kündigung bzw Anfechtung des DSL Vertrages geliefert werden.

@tikito
Da hast Du auf jeden Fall Recht, aber das Kind ist ja nun schon in den Brunnen gefallen.
 
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