Bombwurzel
Admiral
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- März 2001
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@Stax
Die Verbraucherorganisationen weisen immer wieder darauf hin, das entsprechende CDs einen "produktionsbedingten Magel" aufweisen. In diesem Fall ist der Händler gesetzlich verpflichtet, die CD zurückzunehmen und gegen ein funktionierendes Exemplar auszutauschen (wie auch bei defekten CDs üblich). Da er wohl kein funktionierendes Exemplar hat, ist die Rückerstattung des Kaufpreises die einzige Möglichkeit für den Händler, aus der Situation herauszukommen.
Ein kleingedruckter Vermerk mit Hinweis auf den Kopierschutz und evntl. Abspielprobleme in PCs und Autoradios genügt nicht. Dem Kunden bleibt das Recht darauf, die Abspielmöglichkeit in den heimischen Geräten zu überprüfen.
Die Hersteller gehen derzeit dazu über, die CDs nicht mehr mit dem CDDA-Label (CompactDisc Digital Audio) zu kennzeichnen.
Da hier der Hinweis auf eine weltweite Spezifikation fehlt, muss sich der Hersteller auch nicht an diesen Standard halten. Eine solche CD ist nichts anderes als ein Datenträger im CD-Format.
Auch hier hast du uneingeschränktes Rückgaberecht, wenn die CD nicht funktioniert.
In Zweifelsfall hilft dir ein Rechtsanwalt. Die haben ja auch sonst nichts zu tun.
Die Verbraucherorganisationen weisen immer wieder darauf hin, das entsprechende CDs einen "produktionsbedingten Magel" aufweisen. In diesem Fall ist der Händler gesetzlich verpflichtet, die CD zurückzunehmen und gegen ein funktionierendes Exemplar auszutauschen (wie auch bei defekten CDs üblich). Da er wohl kein funktionierendes Exemplar hat, ist die Rückerstattung des Kaufpreises die einzige Möglichkeit für den Händler, aus der Situation herauszukommen.
Ein kleingedruckter Vermerk mit Hinweis auf den Kopierschutz und evntl. Abspielprobleme in PCs und Autoradios genügt nicht. Dem Kunden bleibt das Recht darauf, die Abspielmöglichkeit in den heimischen Geräten zu überprüfen.
Die Hersteller gehen derzeit dazu über, die CDs nicht mehr mit dem CDDA-Label (CompactDisc Digital Audio) zu kennzeichnen.
Da hier der Hinweis auf eine weltweite Spezifikation fehlt, muss sich der Hersteller auch nicht an diesen Standard halten. Eine solche CD ist nichts anderes als ein Datenträger im CD-Format.
Auch hier hast du uneingeschränktes Rückgaberecht, wenn die CD nicht funktioniert.
In Zweifelsfall hilft dir ein Rechtsanwalt. Die haben ja auch sonst nichts zu tun.