speedyjoe
Rear Admiral
- Registriert
- Juli 2005
- Beiträge
- 5.511
Thekal schrieb:Ein bekanntes Beispiel war der sogennante "Rübenroder", den ein Landwirt ab 1 Euro angeboten hat und für 51 Euro versteigert wurde. Sofortkaufpreis war 60.000 Euro was dem Wert des Rübenroder entsprach.
Der Landwirt wollte diesen natürlich nicht für 51 Euro abgeben, also hat er ihn anderweitig privat verkauft.
Der Ebay-Käufer hat nicht lockergelassen, geklagt und hat 60.000 Euro bekommen!
kommt auf die streitsumme an. also bei einem 60k rübenroder lohnt sich natürlich so ein prozess. aber wegen einem 50 euro artikel, den du für 1 euro ersteigert hast, gehst du doch nicht zum anwalt, der dich 200 euro oder mehr kostet.
allerdings habt ihr natürlich recht. wer für 1 euro anbietet, muss mit diesem risiko leben. ich hab einmal ein artikel für 1 euro angeboten und seither nie mehr. der artikel wurde nämlich für 1 euro gekauft. ich habe den verkauf einfach abgeblockt und erklärt, ich sei noch neu in diesem métier (was auch so war), dass es ein fehler meinerseits war und ja. er hats dann aufgegeben, weil es die summe nicht wert war, zu streiten. hab allerdings meine lektion gelernt und biete seither nur noch für den preis, den ich mindestens haben will. könnt mich deswegen ruhig steinigen, hab kein schlechtes gewissen. dafür sind bei meinen anderen verkäufen die käufer stets hoch zufrieden gewesen.
Zuletzt bearbeitet: