Tipps im Umgang mit der Versicherung bzgl. eines Haftpflichtschadens

Denxu

Ensign
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Juli 2021
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128
Hi,

hierbei geht es mehr um Praxistipps als eine Rechtsberatung.

Mir ist einer anderen Person ein Glas auf die Induktionsplatte gefallen. Der Schaden wurde auch meiner Haftpflichtversicherung gemeldet. Es soll ein Fragebogen ausgefüllt und zurückgeschickt werden, soweit klar.

Da ich in solchen Angelegenheiten keine Erfahrungen habe, wie geht es weiter?

Warten, bis die Versicherung sich meldet? Schaden vorher beheben? Es war ein Herd-Set, leider findet sich derzeit keine Ersatzinduktionsplatte, die zum Herd passt.

Es besteht zwar kein Zeitdruck, aber man möchte trotzdem den Schaden schnellstmöglich beheben.

Und um einem vorzugreifen, ich kann auch meine Versicherung hierzu befragen. Ich möchte aber gerne Praxistipps ggf. von Menschen die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, beruflich in dem Feld unterwegs sind und auch neutralen Personen (auch wenn die Qualität dann eine andere ist).
 
Direkt versichert oder bei einer Verischerung, wo Vertreter greifbar sind?
bei direkt versichert warten, was kommt… bei Versicherung mit Vertreter den Vertreter fragen, die dürfen je nach Schaden und Höhe teilweise selbst regulieren
 
Du füllst den Fragebogen aus, schickst ihn an den Versicherer zurück, der Versicherer schreibt dann den Anspruchsteller an. Entweder ebenfalls mit einem Fragebogen oder einem formfreien Schreiben.

Der Anspruchsteller muss dann Anschaffungsbelege und Fotos einreichen, der Haftpflichtversicherer prüft die Unterlagen und zahlt den Zeitwert an den Anspruchsteller.
 
Danke euch. Den Zeitwert zum Herd-Set oder zur Induktionsplatte?
 
Natürlich den Zeitwert der induktionsplatte, der Herd ist ja nicht beschädigt.

Je nach Alter der Sachen kann die Geschädigte sich schonmal drauf einstellen einen (erheblichen) Teil der Kosten selber zu zahlen.
 
Freiwillig kann er das natürlich machen, rechtlicher Anspruch besteht keiner, der ist mit dem Zeitwert Ersatz abgegolten.
 
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Wie ist es eigentlich mit einem Anwalt, ich kenne es bei einem Kfz Unfall, dass man einen Anwalt nehmen kann, auf Kosten des Verursachers bzw. seiner Versicherung, ist es in einem Haftpflichtfall abseits des Kfz ebenfalls möglich?
 
Wofür nen Anwalt? Es ist ein einfachst gelagerte Haftpflichtschaden bei dem keine Komplikationen zu erwarten sind, zumindest solange der Versicherer nicht das Gefühl hat, dass irgendwas nicht stimmt. Du hast schonmal keinen Anspruch drauf, wenn dann die Geschädigte, aber warum willst du ihr empfehlen einen Anwalt zu beauftragen der ihren Anspruch bei dir geltend gemacht?

Einen Direktanspruch gegen den Versicherer wie bei der Kfz Versicherung gibt es nicht.
 
Ich hatte hier und da zum Thema gelesen und hatte mir abseits meines Falles diese Frage gestellt, da ich hierzu keine klare Antwort gefunden habe. Heißt also, der Anspruch besteht nur im Verkehrsrecht?
 
Der Anspruch auf einen Rechtsanwalt gründet ja in dem Direktanspruch, der Anspruchsteller darf als Laie nicht benachteiligt werden im Vergleich zu dem Versicherer.

Fehlt dieser Direktanspruch hat man meines empfindens nach keinen Anspruch Rechtsbeistand in Anspruch zu nehmen und die Kosten dem Verursacher in Rechnung zu stellen.

Es gibt auch ein BGH Urteil, dass bei einfach gelagerten Verkehrsunfällen, bei denen keine Probleme zu erwarten sind, außergerichtliche rechtsanwaltskosten verneint hat, auch bei Privatpersonen und nicht nur bei Geschäftsgewandten Anspruchsteller.
 
Der Geschädigte darf zur Rechtsverfolgung einen Anwalt einschalten. Der Schädiger muss diese Kosten erstatten, wenn die Einschaltung des Anwalts erforderlich und zweckmäßig war. Hier ist der BGH sehr großzügig. Man darf fast immer einen Anwalt nehmen und kriegt die Kosten erstattet.

Wie sich die beiden Versicherungen in das Verhältnis Schädiger und Geschädigter andocken, ist erst einmal komplett egal.

edit: Manchmal kümmert sich auch die Versicherung um den Anwalt, wenn sie da ein besonderes Interesse haben.
 
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Wie hoch ist denn der geschätzte Schaden? Bei einem normalen Herd lohnt doch nicht mal der Gedanke an einen Anwalt.
 
DuckDuckStop schrieb:
Was vermische ich denn?

Wieso beide Versicherungen?
Du vermischst die Rechtsverhältnisse. Das Grundverhältnis ist Geschädigter gegen Schädiger.
Weil es oft zwei Versicherungen gibt. Beispiel: Haftpflicht und Hausrat oder KFZ Haftpflicht und KFZ Kaskoversicherung.
 
Und bei der Schilderung genau bei der Wahrheit bleiben. Versicherung "merken" üblicherweise, wenn was beschönigt, weggelassen oder hinzugedichtet wird.

Ein hervorragender Grund für die Versicherung, nicht zahlen zu wollen (oder den Schädiger in Regress zu nehmen).
 
Vor allem ist es doof wenn sich die Schilderungen vom Versicherungsnehmer und Anspruchsteller plötzlich unterscheiden ;)
 
Habe ich euch den Eindruck vermittelt, dass ich nicht bei der Wahrheit bin? Wäre falsch und schade. Wie dem auch sei, danke für eure Tipps, kann zu gemacht werden, bevor es noch in die falsche Richtung mit dem Thema geht.
 
Nein nein, alles gut.

Wie gesagt, füll den Fragebogen aus, schick ihn zurück, dann haste deine "Job" erledigt und kannst dich zurücklehnen.
 
Es kann sein, dass die Haftpflicht einen Gutachter vorbeischickt, der sich das vor Ort anschaut und eigene Fotos macht. Idealerweise bleibt also der Herd erstmal so, wie er ist, bis eine erste Rückmeldung der Versicherung da ist.

Falls der Herd bereits davor ausgetauscht wird, weil es nicht anders geht: Bitte den defekten Herd so lange lagern, bis der Schadensersatz geregelt ist.
 
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