Tkom Frage zu Download Begrenzung bei VDSL

duAffentier

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Hallo!

Ich habe derzeit den Vertrag Call & Surf Basic IP (5.1) mit einer 16.000er Leitung!
Gibt es den bei der Tkom noch ein Stufe höher DSL wo eine ECHTE Flat bei ist, OHNE Beschränkung ab 100Gb/200GB?
Oder ist dies nur noch bei den Tarifen unter 16.000er Leitungen?

Lg
 
Mir ist bisher noch keine permanente Drosselung begegnet die man nicht durch einen kurzen Router Reboot beheben konnte. Und ich habe das Limit teilweise deutlich überschritten
 
Es steht doch bei Tkom ab 100GB dann auf 6000er Drosslung! Das machen die doch bei sich im System!
Wenn ich nun die 100GB habe, dann kappen die mir die Geschwindigkeit.
Da nützt doch ein reconnect auch nichts.
 
duAffentier schrieb:
Es steht doch bei Tkom ab 100GB dann auf 6000er Drosslung! Das machen die doch bei sich im System!
Wenn ich nun die 100GB habe, dann kappen die mir die Geschwindigkeit.
Da nützt doch ein reconnect auch nichts.

Dann erzähl das mal meiner VDSL 25 Leitung die auch noch nach 300GB im Monat auf Vollspeed läuft.
 
Vivster schrieb:
Dann erzähl das mal meiner VDSL 25 Leitung die auch noch nach 300GB im Monat auf Vollspeed läuft.

Das gilt ja nicht für alle sondern nur für Verträge die nach dieser AGB abgeschlossen wurden.
 
Das steht zwar in den AGB, aber bisher gibt es mWn keinen Fall, wo wirklich irgendwas gedrosselt wurde.

Es ist halt eine Absicherung - evtl. würde die Telekom die Drosselung wirklich umsetzen, wenn 50 % der User so viel Traffic verbrauchen, aber wenn die "Vielverbraucher" nur einige wenige Prozent der Kunden sind, dann gleicht sich dass durch die vielen "Wenigverbraucher" ja wieder aus.
 
Bei den Entertain Paketen mit VDSL gibt es definitiv keine Drosselung. Da dürfte es auch gar nicht gedrosselt werden. Sonst könnte man aufgrund des verursachten Traffics irgendwann im Monat auf einmal kein TV mehr gucken.

Laut den AGB erfolgt in den Call & Surf VDSL Paketen ab 100GB bzw. 200GB eine Drosselung. Das Thema ist in den letzten Monaten mal etwas in den Medien gewesen, da die Telekom in der Werbung nicht deutlich genug auf die Drosselung hinweisen würde. Niek Jan van Damme hat bestätigt, dass es diese Drosselung in den AGB aufgeführt ist aber bisher bei keinem Kunden durchgesetzt wurde. Die Telekom könnte aber wenn sie wollten, da es in den AGB steht.

Nimm besser Entertain, da hast du keine Einschränkung und noch ein paar Leistungen extra. Außerdem das beste TV Bild Deutschlands laut Stiftung Warentest.
 
Jeder DSL Anschluss wird an einem Separaten Port in der Vermittlungsstelle generiert und ist nur einem Kunden zugewiesen. Daher hilft ein Router Reset nichts, aber zum Glück tritt die Telekom nicht auf die bremse ! ^^
 
Was man dazu noch sagen muss: Zumindest bei VDSL 50k (bei 25k weiß ich es nicht), kann man das Entertain Paket kostenlos dazubuchen. Man muss es nur sagen. Gedrosselt wurde bisher nicht, das haben meine Vorredner schon gesagt.

@DJND und eagle16
Die Telekom schließt in ihren AGBs als einer von wenigen Anbietern keine Server aus. Da kommt schon einiges zusammen. Außerdem muss ja nicht nur eine Person im Haushalt sitzen.
DVD Laufwerke sterben übrigens immer mehr aus. Spiele erreichen bereits Größen jenseits der 50GB. Ein solches habe ich z.B. und ein anderes hatte auch schon 30GB. Wenn man jemand ist, der diese Spiele gerne mehrmals im Monat antestet, bist du schnell drüber.
 
eagle16 schrieb:
Das ist der Punkt ;)

Äh nö, das ist nicht der Punkt, nur weil ihr es nicht könnt heißt es noch lange nicht, dass es illegal ist. Man kann legal sogar 500gb im Monat herunterladen.
Das ist übel gleich jemand zu verdächtigen.
 
DJND schrieb:
Was gibt es überhaupt herunterzuladen, bei dem man auf 300GB monatlich kommt? Oo

traffic bedeutet nicht, dass du nur etwas direkt downloaden musst um das zu erreichen.. ist dir schonmal aufgefallen, dass jeder internetseitenaufruf traffic und datenvolume (auch diese daten werden erst gedownloadet und auf deinem pc zwischen gespeichert damit du überhaupt was sehen kannst) erzeugt??? und selbst wenn, wäre es auch egal, denn viele programme, die man ONLINE kaufen und downloaden kann, sind mehrere hundert MB oder sogar GB groß.

nächstes beispiel, online-games.. auch diese art bringt ne menge traffic aufs konto und auch damit kannst du ganz schnell ans limit kommen..


PS: warum müssen ständig leute denken, dass man nur mit DOWNLOADS ein solches traffic ereichen kann und dann das auch noch indirekt mit "illegalen sachen" in verbindung bringen.. tztztz

traffic ist in dem moment da, wo man online ist und hierbei wird der ausgehende (upload) und der eingehende (download) trafiic gezählt..
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe jetzt seit 3 Jahren C&S VDSL 25 und bislang wurde die Drosselung nicht ein einziges Mal angewendet, obwohl ich die 100GB Volumen auch einige Male überschritten habe. Die Klausel ist eine Absicherung für bestimmte Fälle, kein Anwendungspflicht.
memphis2000 schrieb:
Bei den Entertain Paketen mit VDSL gibt es definitiv keine Drosselung. Da dürfte es auch gar nicht gedrosselt werden. Sonst könnte man aufgrund des verursachten Traffics irgendwann im Monat auf einmal kein TV mehr gucken.
Warum sollte das Fernsehen dann nicht mehr funktionieren? Gedrosselt würde, wenn überhaupt, VLAN7 (Internet), VLAN8 (TV) wäre davon sowieso nicht betroffen. Bei Entertain Pur ist VLAN7 auch auf 384 Kbit/s gedrosselt.
 
@inge70: Vollkommen richtig, ich bin bereits bei 140 GB, weil ich meine Steam-Spiele Sammlung und anderer Games neu geladen habe, da ich mein Rechner neu installiert habe - um nur ein Beispiel zu nennen.

Ansonsten stimmt das, was frankpr sagt ;)
 
Ok... ;o)Naja, bei den Leitungen bis 16.000er steht dies na nirgends drin.
Ab da an was drüber ist, ist diese Klausel mit drin!

Und drauf verlassen, das die Tkom dies nicht macht, auch etwas waage.
Gerade wenn ich schaue, was bei den Spielen an Patches etc kommt, gerade Steam noch dazu.
Den Traffic erreicht man locker.

Ich muss mal nachfragen am besten. Vllt. kann ja bei der Tkom direkt jemand auskunft dazu geben.

Aber Danke für die Infos.
 
Wer/was ist Tkom?

Es ist ja hier im Forum allgemein bekannt, wo ich meine Brötchen verdiene. Reicht meine Auskunft da nicht?
 
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