Eine Insolvenz (lateinisch insolvens‚ von solvere ‚zahlen‘), bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit (mangelnde Liquidität) oder Überschuldung.
In Österreich und der Schweiz spricht man auch von Konkurs (von lat. concursus ‚Zusammenlauf‘), nämlich der Gläubiger zur gerichtlichen Teilung des Vermögens eines Schuldners. Auch in Deutschland wird in der Umgangssprache häufig Konkurs verwendet.
Vom Insolvenzrecht ausgenommen sind insolvenzunfähige Schuldner.
Deutschland Nach einer wechselvollen Geschichte des Konkurs- und Insolvenzrechts in Deutschland unterscheidet man in Deutschland zwischen:
Insolvenz juristischer Personen (siehe Insolvenzrecht)
Insolvenz juristischer Personen des öffentlichen Rechts wie Bund, Länder und Gemeinden, siehe auch Staatsbankrott
Insolvenz natürlicher Personen (siehe Privatinsolvenz)
Österreich In Österreich unterscheidet man nicht mehr zwischen Ausgleich und Konkurs, sondern es gilt das neue österreichische Insolvenzrecht
Insolvenzplan
ist der Plan (des Unternehmens oder des Masseverwalters/Sanierungsverwalters), der zu einer erfolgreichen Sanierung führen soll.
Planinsolvenz Insolvenzantrag mit gleichzeitiger Vorlage eines Insolvenzplanes.
Anschlusskonkurs ist eine Insolvenz, die einem gescheiterten Vergleich folgt, also im Anschluss dazu beantragt wird.´
Lieferanten-Insolvenz
Eröffnet ein Lieferant eines Unternehmens Insolvenz, kann diese weitreichende Folgen haben und im schlimmsten Fall zu weiteren Insolvenzen führen.
Nachlassinsolvenzverfahren
Sind die Nachlassverbindlichkeiten höher als das Vermögen eines Nachlasses, können die Erben durch die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens eine Absonderung des Nachlasses vom sogenannten Eigenvermögen erreichen, so dass sie nicht mehr mit ihrem Gesamtvermögen (Nachlass plus Eigenvermögen) haften.