Tür in Mietwohnung beschädigt / Was tun?

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Casimyr

Gast
Hallo,

ich ziehe in einem Monat um, daher habe gestern eine Wohnungstür aus dem Keller zurück in die Wohnung gebracht und wieder eingesetzt. Dabei ist mir aufgefallen, dass die Tür 2-3 Macken hat. Das größte Problem ist eine Delle, ca. so groß wie eine 1-EUR Münze. Die oberste Schicht der Tür ist da ab, man sieht den Pressspan.

Was sollte ich nun machen, um möglichst günstig davon zu kommen?

Mit Holzspachtel nachbessern? Reparieren lassen? Das Problem dem Vermieter melden? Einfach eine neue Tür kaufen? Gar nichts machen und hoffen, dass der Vermieter nichts merkt?

Eine ähnliche Tür gibt es für 35,- EUR im Baumarkt. Holzspachtel kommt noch billiger.

Falls ich es dem Vermieter melde befürchte ich eine teure Reparatur oder Ersatz durch eine teure Tür.

Wie würdet ihr vorgehen?
 
Wieso solltest du eine teurere Tür einsetzen müssen wenn es solche Türen für 35€ gibt? Ich würde es meinem Vermieter mitteilen und für meinen Fehler gerade stehen. Vielleicht erlässt er mir diesen ja.
 
Und bei Regulierung des Schadens hilft Dir ggf. deine Haftpflichtversicherung. (wenn Sie es nicht ausgeschloßen hat.)
 
Die Haftpflicht zahlt nicht für gemietete Sachen, da muss schon eine zus. Mietschädenklausel enthalten sein.
 
@Werkam:

Doch. Es gibt gute Haftpflichtversicherungen die haben es mitenthalten.

bei Mietsachschäden bis zur
Sachschaden-Versicherungssumme*
– Versichert sind Schäden an privat gemieteten
Räumen in Gebäuden.
– Versichert ist bei Mietwohnungen zum Beispiel die
Beschädigung/Zerstörung des Fußbodens, des
Waschbeckens, der Fensterbank, der Wände, der
Badewanne.
 
Für sowas ist die Hausratversicherung zuständig. Die sollte man ja immer haben.
Aber 35€ der Versicherung melden lohnt sich kaum. Daher einfach mit dem Vermieter reden und zur Not halt die 35€ bezahlen.
 
Oder ganz einfach den Schaden selbst reparieren und die Tür neu lackieren!
 
@Slizer1
Nichts anderes habe ich behauptet,
da muss schon eine zus. Mietschädenklausel enthalten sein.

@WhiteShark
Für sowas ist die Hausratversicherung zuständig.
Die Hausratversicherung ist dafür garantiert nicht zuständig, die zahlt Schäden an Deinem Hausrat, wozu die Zimmertür nicht gehört, die ist Eigentum des Vermieters.
 
Zuletzt bearbeitet:
In der Mietwohnung übernimmt der Vermieter die kosten! Das selbe wenn dir die Fensterschreibe bricht, Balkon Fenster Tür einen schaden hat .. etc
Der Verminter übernimmt die kosten.

Also so habe Ich das gehört. (Vielleicht gibts ja ausnahmen, mag sein die betreffen dann aber nur 2% der Mieter, weil spezielle Verträge vereinbart worden sind)
 
Für selbstverursachte Schäden musst du bzw. deine Hausratversicherung selber aufkommen. Der Vermieter wird sich da schön raushalten, er wird dich dann zur Kasse bitten, wenn du ausziehst.
 
Man muss nur für Schäden haften die nicht auf normale Benutzung basieren, weil das ist die Abnutzung die in der Miete bereits enthalten ist. Ein Loch in der Tür ist kein normaler Nutzungsschaden, deshalb haftet man als Mieter für den Schaden. Eine Hausratversicherung ist dafür nicht zuständig, wie bereits oben erwähnt werden diese Schäden von einer sog. Mietschädenversicherung übernommen, die evtl auch in der Haftpflicht enthalten ist.
 
Die meisten Privathaftpflichten kommen für solche Schäden standardmäßig auf. Ich würde prinzipiell an niemanden ohne Haftpflicht vermieten.
 
Natürlich haftet die Hausratversicherung für sowas. Dafür ist die ja da.
Deswegen verlangen viele Vermieter auch eine Hausratversicherung. Denn dann sind sie abgesichert wenn Der Mieter auszieht und größeren Schaden hinterlässt.
 
Absoluter Unsinn das mit der Haftung von Hausratversicherungen bei kaputten Zimmertüren!
 
Hallo

Soweit mir bekannt ist gibt es noch keine Versicherung die dafür aufkommt wenn ich mir selber etwas kaputt mache.
Die Haftpflichtversicherung bezahlt Schäden die ich anderen zufüge und nicht wenn ich etwas eigenes kaputt mache: http://de.wikipedia.org/wiki/Haftpflichtversicherung Zitat "und dadurch einem Dritten Schaden zugefügt hat"
Die Hausratversicherung bezahlt Schäden durch Einbruch/Diebstahl/Leitungswasser: http://de.wikipedia.org/wiki/Hausratversicherung#Versicherte_Gefahren Zitat "gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus"

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist definitiv kein Unsinn. Meine Versicherung hat auch schon ne Wohnungstür problemlos bezahlt. Genau dafür ist sie da.
Die Hausratversicherung kommt natürlich auch für Schäden auf die man selbst verursacht hat, sonst wäre sie ja recht sinnlos.

tomislav hat das ja schon zitiert. Die Delle in der Tür entstand ja im Grunde durch Vandalismus.
 
Oh je jetzt hat CB wirklich den Tiefpunkt erreicht.

Haftpflicht je nach Bedingungen JA - Hausrat NEIN!

Devk:

Vandalismus nach einem Einbruch

HUK

Einbruchdiebstahl und Raub, Vandalismus (= vorsätzliche Sachbeschädigung nach einem Einbruch)

Hört doch auf solch gequirlten Mist zu erzählen, wenn man keine Ahnung hat.
Ergänzung ()

Wiki:

http://de.wikipedia.org/wiki/Hausratversicherung#Versicherte_Gefahren

Die Hausratversicherung kommt natürlich auch für Schäden auf die man selbst verursacht hat, sonst wäre sie ja recht sinnlos.

Ernsthaft? Dann zünde doch mal dein Haus/Wohnung an und berichte, ich bin gespannt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich nur wenn man nicht vorsätzlich den Schaden angerichtet hat. Lasse ich die Herdplatte an und es entsteht ein Brand beim dem die Küche abbrennt, dann wird mir die Küche und auch der Fußboden (welcher ja dem Vermieter gehört) bezahlt.

Bei mir war bei einem Auszug die Wohnungstür beschädigt (hatte wohl jemand dagegen getreten) und Laminat war durch Wasser kaputt. Wurde beides anstandslos von der Hausrat ersetzt, obwohl beides dem Vermieter gehört hat.
Hätte denen auch was gehustet wenn die sich geweigert hätten.

Im Zweifel muss man der Versicherung eben Druck machen. Da ist es vorteilhaft wenn man mehrere Versicherungen bei der gleichen Gesellschaft hat. Da überlegen die sich zweimal ob sie sich weigern zu zahlen und dadurch bei Kündigung aller Versicherungen deutlich mehr Geld verlieren.

Und die Haftpflicht zahlt oft nicht bei gemieteten Sachen.
 
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